Gründungszuschuss – geschenkter Start
Problem Anlaufphase der Existenzgründung
Wer über eine Firmengründung, den Kauf eines Unternehmens oder den Schritt in die Freiberuflichkeit nachdenkt, kennt das Problem: Bis die neue Selbstständigkeit genug zum Leben abwirft, muss ein finanzieller Engpass überbrückt werden. Zusätzlich sind in der Regel Investitionen für die freiberufliche Tätigkeit oder das eigene Unternehmen nötig.
Bis zu 24.000 Euro vom Staat – nicht rückzahlbar
Der Gründungszuschuss ermöglicht Existenzgründern einen guten Start in die Selbstständigkeit. Er garantiert die Grundversorgung, ist unabhängig von den Einnahmen und steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt (§ 3 (2) i.V.mit § 32 b EStg). Die Förderung steht auch Gründern zu, die selbst gekündigt haben. Und – sie muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn das Vorhaben nach Ablauf der Förderung abgemeldet wird.
Bei dem Gründungszuschuss handelt sich aktuell noch um eine sogenannte Pflichtleistung des Staates. Der Gründungszuschuss gliedert sich in zwei Phasen. Neun Monate lang wird ein Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes I zur Sicherung des Lebensunterhalts gezahlt. Dazu kommen monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung des Neu-Selbstständigen. Wer nach den ersten neun Monaten nachweisen kann, dass er sein Unternehmen ernsthaft betreibt, kann in einer zweiten Förderungsphase ein halbes Jahr lang weiterhin 300 Euro monatlich beziehen.
2009 wurden deutschlandweit 137124 Existenzgründer gefördert, das waren das waren 14,9% mehr als 2008 (lt. Angaben des Instituts für Mittelstandforschung Bonn). Bei dem Gründungszuschuss handelt sich aktuell noch um eine sogenannte Pflichtleistung des Staates (soll in Kürze geändert werden, nähere Informationen: Geplante Kürzungen zum Gründungszuschuss). Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer Selbstständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden, haben Anspruch auf den Gründungszuschuss.
Derzeit prüft die Arbeitsagentur alle Anträge auf Gründungszuschuss verstärkt. Die vermehrten Sparbemühungen und die hohe Nachfrage nach Gründungszuschuss im ersten Halbjahr 2010 führten in jüngster Vergangenheit zu höheren Anforderungen an die erforderlichen Dokumente und durch Prüfung über Kammern bzw. Wirtschaftsförderungen anstelle freier fachkundiger Stellen.
Gründungszuschuss trotz Eigenkündigung und Sperrzeit
Eine Gründung mit der vorherigen Verhängung einer Sperrzeit, beispielsweise hervorgerufen durch eine Eigenkündigung, beeinflusst nicht den Anspruch und Bezug des vollen Gründungszuschusses. In der Regel wird der Bezug von Gründungszuschuss lediglich um die Dauer der Sperrzeit verschoben, es kann jedoch auch als sogenannte ´nahtlose Gründung´ vollzogen werden. Diese ist immer dann notwendig, wenn der Gründer von Beginn an über eine gute Auftrags- und Projektlage verfügt, die Beantragung des Gründungszuschusses erfolgt dann vor der Gründung und damit während des (noch) bestehenden Angestelltenverhältnisses.
Gründungszuschuss bei Abfindung und Aufhebungsvertrag
Beim Gründungszuschusses handelt es sich um eine Versicherungsleistung, dies bedeuted, dass Ihr tatsächlicher Bedarf nicht in die Anspruchsgrundlage einfliesst. Ihr Erspartes muss nicht offengelegt werden, eine Abfindung beeinflusst die Dauer und Höhe des Gründungszuschusses nicht. Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monaten.
Diese Existenzgründungen werden gefördert
Gefördert werden gewerbliche und freiberufliche Gründungen,sofern wirtschaftliche Tragfähigkeit und notwendige Erlaubnisse vorliegen. Auch Gründungen im Team, Gründungen im Form einer Kapitalgesellschaft und die Übernahme von Unternehmen im Rahmen von Nachfolgeregelungen. Angehende Handelsvertreter sind förderfähig, sofern eine Scheinselbstständigkeit nicht gegeben ist. Auch der Erwerb von Anteilen an Unternehmen wird gefördert, hier sind weitere Bedingungen zu erfüllen.Außerdem erhält man Anspruch bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach SGB III.
Gründungen im Ausland sind dagegen nur förderfähig, wenn das Unternehmen über eine Niederlassung in Deutschland verfügt, die operativ tätig ist.
Gründungszuschuss
6 Artikel zum Thema “Gründungszuschuss”:
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eBook zum Gründungszuschuss: in 11 sicheren Schritten zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Anspruchsgrundlage sichern und den Antrag richtig stellen - mit Checklisten und Antragsformularen.
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