Weniger Kürzung des Gründungszuschusses für 2012
21.11.2011
Für den Gründungszuschuss werden im kommenden Jahr trotz gesetzlicher Straffung der Anspruchsvoraussetzungen 1 Milliarde Euro veranschlagt.
Der Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit wurde kürzlich vom Verwaltungsrat beschlossen.
Für den Gründungszuschuss werden im kommenden Jahr 2012 trotz gesetzlicher Straffung der Anspruchsvoraussetzungen 1 Milliarde Euro veranschlagt.
Dies sind ca. 800 Millionen Euro weniger als 2011. Im Gesetzentwurf wurde ursprünglich Kürzungen in Höhe von 1,03 Milliarden vorgesehen.
Die Agentur für Arbeit kommt für das Jahr 2012 somit zu einer höheren Mittelplanung als der Gesetzgeber dies bisher vorsah.
Dies könnte bedeuten, daß das Inkrafttreten des Gründungszuschusses später als erwartet kommt bzw. ggf. noch Änderungen im laufenden Ermittlungsverfahren erwarten werden.
Was bedeutet dies für Gründungswillige?
Im Zweifelsfall sollte die Gründung zu den jetztigen Bedingungen vorgezogen werden, falls dies nicht möglich ist, hilft eine gut vorbereitete Gründung und ein überzeugender Business Plan.
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