Besonders diese Zeiten niedriger Zinsen machen den Bau einer Immobilie besonders attraktiv. Während Gründer die Gelegenheit haben, eigene Büroräume zu schaffen, gibt es für viele Privatpersonen die Chance, ein Eigenheim zu errichten. Doch die frostigen Temperaturen des Winters machen es häufig notwendig, einen Baustopp einzulegen. Doch wie lange darf dieser aufrechterhalten werden?
Grundsätzlich ist es von der Ausgangssituation abhängig, wie lange ein Baustopp anhalten darf. Grundsätzlich müssen sowohl Bauherren als auch Baufirmen damit rechnen, dass die gewünschten Arbeiten im Winter nicht durchgeführt werden können. Spätestens ab Ende November ist die Wahrscheinlichkeit des Bodenfrosts sehr hoch, wodurch die Arbeiten häufig unterbrochen werden müssen. Spezielle Bodenbeschichtungen können meist nur begrenzt Abhilfe schaffen. Das sogenannte Schlechtwetter ist allerdings vorherzusehen und kann damit keiner Partei angelastet werden. Die Baufirmen selbst weisen in der Regel darauf hin, dass es zu Verzögerungen der eigenen Arbeiten kommen kann.
Der erzwungene Baustopp des Winters sorgt in manchen Fällen für Ärgernisse auf beiden Seiten. Einerseits wünschen sich die Bauherren, möglichst schnell in die eigenen vier Wände ziehen zu können. Auf der anderen Seite steigen durch den Stopp der Arbeiten die Kosten des Vorhabens mitunter deutlich an. Da der Baustopp in solchen Fällen direkt an die Witterung gekoppelt ist, gibt es nach dem Verursacherprinzip keinen Schuldigen. Beide Parteien haben somit nicht die Möglichkeit, aus ihrem Vertrag zu treten oder eine Erstattung der Kosten von der Gegenseite zu verlangen. Will der Bauherr den Baustopp nicht akzeptieren und drängt die Baufirma trotz des schlechten Wetters zur Arbeit, kann sich mitunter auch das Bauamt einschalten.
Doch was ist nun zu tun, um die negativen Folgen eines Baustopps nach Möglichkeit auszuschließen? Zunächst ist es an der Stelle wichtig, sich schon im Vorfeld über einen möglichen Stopp zu unterhalten. Selbst unter der Voraussetzung, dass das Bauprojekt im vorangehenden Frühling beginnt, ist es nicht immer möglich, den Rohbau bis zum Einsetzen des Winters abzuschließen. Aus diesem Grund ist eine Einigung beider Parteien in diesen Punkten von großer Bedeutung. Eine seriöse Baufirma wird stets dazu in der Lage sein, eine genaue Einschätzung zur Lage zu liefern. Auf dieser Grundlage ist es in der Folge möglich, eine persönliche Entscheidung zu treffen.
Ebenfalls zu beachten bleibt der Spielraum, mit der sich ein Baustopp einstellen kann. Mitunter ist es in manchen Jahren möglich, die Arbeiten bis zur Weihnachtspause fortzusetzen. In anderen Jahren sorgt der im November einsetzende Schneefall dafür, dass kaum noch Einsätze auf der Baustelle möglich sind. Da darauf keine der beiden Parteien einen Einfluss hat, ist es natürlich nicht möglich, hier von einer klaren Schuld zu sprechen. Mit dieser Kommunikation gelingt auch der Bau des Büros.
Andere Faktoren, die einen Baustopp nach sich ziehen können, lassen sich dagegen durch eine genaue Planung und eine gute Kommunikation vermeiden. Einerseits geht es darum, die in der Baugenehmigung enthaltenen Ansprüche genau zu erfüllen. Dies ist eine zentrale Voraussetzung, um den Bau reibungslos über die Bühne zu bringen. Weiterhin müssen sich die eigenen Planungen nach dem jeweiligen Bebauungsplan richten. Da dieser regionale Unterschiede aufweisen kann, ist es sehr zu empfehlen, sich für eine örtliche Baufirma zu entscheiden. Dieser sind die lokalen Besonderheiten meist bekannt, was Unklarheiten und Probleme in einer späteren Bauphase verhindert.
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