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Wie darf man sein Unternehmen nennen ?
Wie darf man sein Unternehmen nennen ?
Eine 5 seitige Gründungsinformationsbroschüre der ifb ( Institut für freie Berufe Uni- Erlangen ) Ausgabe Nr. 32 von 02/ 07
Viel Vergnügen beim Schmökern!
Unterscheidungsmerkmale zwischen einer Firma und einem Unternehmen
Ein Unternehmen im eigentlichen Sinne muss nicht zwingend im Handelsregister eingetragen sein. Eine Firma hingegen muss im Handelsregister eingetragen werden.
Die Firma
Die Firma ist im Handelsrechtlichem Sinn lediglich der Namensgebende Bezeichnung unter der ein Betrieb geführt wird. Der Name dient zur Identifikation und Unterscheidung von anderen Betrieben.
Das Unternehmen
Bei einem Unternehmen unterliegt der Name bestimmten gesetzlichen Vorschriften.So gilt bei einem Unternehmen das der Name des Inhabers Bestandteil des Unternehmennamens sein muss. Dies gilt allerdings nicht für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen.
Es gilt also für
1. Nicht kaufmännische Freiberufler und Kleingewerbebetreibende Einzelunternehmen, Vor- und Zuname.
2. Für Freiberufler genügt der Nachname, zusätzlich dürfen Branchen-, Buchstaben- oder Phantasiebezeichnungen gewählt werden.
3. BGB Gesellschaften benötigen Vor- und Zuname aller Gesellschafter,zusätzlich dürfen Branchen-, Buchstaben- und Phantasienamen gewählt werden.
4. Bei mehr als zwei Gesellschaftern genügen zwei Namen und der Zusatz & Co.
Branchen- und Phantasiebezeichnungen sind nicht offizieller Bestandteil des Unternehmennamens.
5. Prüfen sie vorher ob Ihre Namensgebung nicht schon anderweitig geführt wird (z.B. Logo, Marke oder Unternehmen ).Partnerschaftsgesellschaften müssen mit einem Nachnamen der Partner und dem Zusatz ( und Partner, Partnerschaft oder Partnergesellschaft ) geführt werden.
Kaufleute
Dies gilt für alle ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen aller Rechtsformen. Sie können Ihrer Firma den Namen einer Sach-, Phantasie-,
Eigennamen oder einer Mischform erstellen. Wichtig ist immer ein Rechtsformzusatz.
1. Einzelkaufleute führen entweder dieBezeichnung,eingetragener Kaufmann-Kauffrau oder die Abkürzungen e.k.,e.fkm. oder e.fkfr.
2. Bei OHG`s reicht der alleinige Zusatz & Co nicht mehr aus, er muss um den Rechtsformzusatz OHG, oHG uä. ergänzt werden.
3. Eine GmbH kann künftig die folgenden Firmierungen haben:
Nachname + GmbH oder
Nachname+ Nachname+ GmbH ( bei Neugründung durch zwei Gesellschafter )
3.1. z.B. ABC + GmbH (Individualisiert )
3.2. z.B. Retro + GmbH ( Phantasiezusatz )
und des weiteren:
4. Nachname+ z.B.Beratung + GmbH
Seit 1998 gilt sowohl für die OHG sowie die EWIV das auch Sach-, Phantasie und Eigennamensfirmen mit dem Zusatz OHG oder EWIV versehen werden müssen.
Ein Firmenname darf nicht offensichtlich irreführend sein und er muß Unterscheidungskraft besitzen. Das bedeutet Individualität und Kennzeichnungswirkung müssen vorhanden sein. Der Rechtsformzusatz GmbH oder auch KG reicht nicht mehr aus.
Achtung Freiberufler !
Seien Sie bei der Namensgebung Ihres Unternehmens besonders umsichtig.
Vollzählige Urteile der Rechtssprechung zeigen ein klares Bild auf welcher Beruf frei und welcher gewerblicher Tätigkeit ist. Seien Sie umsichtig bei Ihrer Wahl der Berufsbezeichnung, es könnte sonst Verwechslungen zwischen einer freien und einer gewerblichen Tätigkeit zustande kommen. Benutzen Sie statt der spezifischen Bezeichnung Berater solche wie z.B. Systemberater, Informatiker oder Ingenieur.
*Vorsicht Verwechslungsgefahr !
Überprüfen sie vorab ob es schon eine ähnlich lautende Firma oder Unternehmenbezeichnung der selben Branche gibt. Es würden Ihnen an sonst Unterlassung des Geschäftsgebrauchs der Firma,sowie ein Ordnungsgeld und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche an Sie gestellt werden.
Bitte prüfen Sie anhand von Einträgen bei der Industrie- und Handelskammer sowie bei dem für Sie zuständigen Bundesverband , anhand einer Liste aller Mitgliedsfirmen ob es den von Ihnen erwünschten Firmennamen nicht schon gibt.
Und bitte verwenden Sie innerhalb Ihres Firmenlogis niemals das @-Zeichen,
es ist Urheberrechtlich geschützt.
Die Namensgebung Ihres Unternehmens ist in erster Linie davon abhängig ob Sie eine ins Handelsregister eingetragene Firma oder ein nicht ins Handelsregister eingetragenes freiberufliches Unternehmen gründen wollen.
Besonders die Namensgebung in freien Berufen unterliegt verschiedenen rechtlichen Bestimmungen und einschlägigen Rechtssprechungen.
Inhalt zum Thema Wie darf man sein Unternehmen nennen ?:
Inhaltsübersicht
Ob Firma oder Unternehmen, Kaufmann oder Nichtkaufmann, darauf sollten Sie bei der Unternehmensnennung achten.Zusätzlich auch wichtige Informationen für Freiberufler.
Mehr Informationen lesen Sie auf www.ifb.uni-erlangen.de.
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