Soll eine Gebäudereinigung beauftragt werden, sind noch einige Vorarbeiten erforderlich, bevor die Zusammenarbeit regelmäßig stattfindet. Wichtig ist natürlich zunächst die Ermittlung eines für beide Seiten akzeptablen Preises. Das bringt es mit sich, dass zunächst die sogenannte Aufmaßnahme erfolgt. Dabei werden die Räumlichkeiten begutachtet, in der die späteren Einsätze des Reinigungspersonals erfolgen sollen. Die Größe der Räume sowie die Anlage und gegebenenfalls spezifische Anforderungen lassen sich so vor Ort ermitteln und der Anbieter als Gebäudereinigung gewinnt einen Eindruck vom Aufwand für die zu beauftragenden Arbeiten. Daraus resultiert das Angebot, das die Gebäudereinigung dem Auftraggeber im Hinblick auf die Preisgestaltung der Dienstleistung macht.
Nachdem die Aufmaßnahme erfolgt ist, wird im nachfolgenden Schritt gemeinsam zwischen dem Auftraggeber und der Gebäudereinigung geklärt, welche Arbeiten anfallen und erledigt werden sollen. Das können regelmäßige Arbeiten wie die Büroreinigung und die Leerung von Papierkörben sein. Es können aber auch intervallmäßig anfallende Arbeiten beauftragt werden. Hierzu gehört beispielsweise die Reinigung der Fenster. Weiterhin ist es möglich – sofern die Gebäudereinigung solche Dienstleistungen anbietet – dass auch saisonale Arbeiten beauftragt werden. Hierzu gehört beispielsweise die Befreiung der Parkplätze sowie der Zugangswege von Schnee. Auch unregelmäßige Arbeiten, die auf Abruf erledigt werden, können bei der Gebäudereinigung beauftragt werden. Hierzu gehören Grundreinigungen, Entrümpelungen, aber auch Baumschnitte oder ähnliche Arbeiten in den Außenanlagen können hierbei beauftragt werden. Klären Sie also am besten im Vorfeld ab, welche Reinigungsmaßnahmen vom Dienstleister angeboten werden. Dies empfiehlt auch die NAPA Construction & Service GmbH, welche unter anderem Gebäudereinigungen in Berlin anbietet.
Sind alle Eckdaten hinsichtlich der Räumlichkeiten und der Aufgabenstellungen mit dem Auftraggeber geklärt, beginnt für die Gebäudereinigung die Planungsarbeit. Hierbei müssen geeignete Mitarbeiter für die beauftragten Tätigkeiten eingeplant werden. Weiterhin muss auch der Personaleinsatzplan umgesetzt werden. Das heißt, dass die Gebäudereinigung die Mitarbeiter hinsichtlich eines Zeitplanes für den Auftraggeber einplant, damit die richtige Anzahl von Mitarbeitern mit der passenden Qualifikation die gewünschten Arbeiten umsetzt. Für regelmäßige Arbeiten wie Büroreinigungen müssen Mitarbeiter eingeplant werden, die als Reinigungskraft eingestellt wurden. Aber auch langfristige Planungen – beispielsweise für Baumschnitte – müssen mit den entsprechenden Mitarbeiterkapazitäten eingeplant werden, so dass auch hier bei Bedarf die Arbeiten schnell und zuverlässig für den Auftraggeber umgesetzt werden können.
Hat ein großer Auftraggeber einen Auftrag für die Gebäudereinigung erteilt, kann es sinnvoll sein, die Anfahrt der Mitarbeiter und der Führungskräfte aus der Gebäudereinigung heraus zu planen und umzusetzen. Im Falle eines Großauftrages werden die Mitarbeiter dann vom Standort der Gebäudereinigung aus gesammelt zum Auftraggeber gefahren. Damit sind alle Mitarbeiter inklusive der Führungskräfte zeitgleich am Einsatzort und können von dort aus gleichzeitig die Auftragsumsetzung starten und mittels guter Personalplanung auch praktisch zeitgleich abschließen.
Bei kleineren Auftraggebern erfolgt die Anfahrt üblicherweise vom Mitarbeiter allein organisiert und umgesetzt. Hier würde sich der Aufwand, die Mitarbeiter seitens der Gebäudereinigung zum Auftraggeber zu fahren, nicht lohnen.
In fest vereinbarten Intervallen oder bei Bedarf auch spontan finden Rücksprachen zwischen dem Auftraggeber und den Führungskräften der Gebäudereinigung statt. So können Unstimmigkeiten bezüglich der Auftragserfüllung zeitnah geklärt werden. Dazu ist es möglich, Sonderaufgaben oder -aufträge kurzfristig einzuplanen und umzusetzen.
Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen Businessplan-Tools und Handbücher vor, die wir für Sie im Web – ohne Gewähr – recherchiert haben. Damit Sie gut informiert in Ihre Gründung starten können!
Hinter Gründerblatt selbst steckt ein praxis- erprobtes Netzwerk an Berater/innen, die Sie gerne auch persönlich bei Ihrer Gründung begleiten. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig, kann aber unter bestimmten Konditionen im Rahmen von geförderten Beratungen bis zu 80 % bezuschusst werden.
Mehr zu unserem Beratungsangebot:
Übrigens: Über die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA können Sie sich auch eine professionelle Unterstützung und Beratung unmittelbar nach Ihrer Gründung fördern lassen – so umschiffen Sie die ersten Hürden, die oft zu Beginn einer Selbständigkeit auftreten!
Viel Erfolg mit Ihrer Existenzgründung!