Neugestaltung Kfw-Gründerkredit

Kfw-Gründerkredit – Neugestaltung Gründerdarlehen: der neue Kfw-Gründerkredit geht mit besseren Bedingungen an den Start. Mit ihrem neu gestalteten Gründerkredit hält die KfW ab dem 1. April 2011 Unternehmensgründern ein einheitliches Fremdkapitalangebot für Gründungsfinanzierungen bereit.

Inhalt dieser Seite zum Thema zum kfw-Gründerkredit:

Verdoppelte Förderung für Existenzgründer

Neuer KfW-Gründerkredit geht mit besseren Bedingungen an den Start

Mit ihrem neuen „Gründerkredit“ hält die KfW ab dem 1. April 2011 Unternehmensgründern ein einheitliches Fremdkapitalangebot für Gründungsfinanzierungen bereit. Darin werden die bisherigen Förderbedingungen verbessert und die Fördermöglichkeiten ausgeweitet. Das bisherige „Startgeld“ läuft zum 31. März aus, daher sollten Gründer schon heute die neuen Bedingungen in ihren Planungen mit berücksichtigen. Der KfW-Gründerkredit steht Existenzgründern zur Verfügung sowie Personen und Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind.

Das ändert sich am Kfw-Gründerkredit

Die Kreditsumme wird von bislang 50 000 auf 100 000 Euro verdoppelt. Damit sind Gründungen im freiberuflichen Bereich sowie kleinere gewerbliche Gründungen gut zu finanzieren. Dabei versteht sich dieser Betrag je Antragsteller. Bei Teamgründungen mit zwei Gesellschaftern bedeutet dies, dass insgesamt 200 000 Euro fremdfinanziert werden können.

Kleiner Wermutstropfen: Das Fremdkapital besteht aus den Komponenten “Investitionen” und “Betriebsmittelbedarf”, und der Betriebsmittelbedarf ist auf 30 000 Euro gedeckelt. Im Einzelfall bedeutet dies, dass ein bestehender Betriebsmittelbedarf von über 30 000 Euro nicht über den Gründerkredit laufen kann, obwohl der Investitionsbereich von 70 000 Euro nicht oder nur teilweise ausgeschöpft wurde. In diesem Fall müssten andere Programme herangezogen werden, die häufig nachteilige Bedingungen mit sich bringen.

Für Gründungsvorhaben bis 25 000 Euro wurde derweil eine Erleichterung vorgenommen. Ein detaillierter Liquiditätsplan ist hier nicht mehr erforderlich. Auch wenn ein solcher für den Gründer selbst vorhanden sein sollte (!), wird hiermit zumindest eine administrative Erleichterung in der Antragsbearbeitung erreicht.

Das bleibt am Kfw-Gründerkredit

Eigenkapital ist für den Kfw-Gründerkredit nach wie vor keines erforderlich. Dies bedeutet, dass auch ohne Eigenkapitalnachweis die Finanzierung über die KfW funktionieren kann – das hat die Vergangenheit gezeigt. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedenfalls nicht, dass bestehendes Eigenkapital eine Beantragung unmöglich macht. Bestehendes Eigenkapital kann (ganz oder zum Teil) in die Planung einbezogen werden und reduziert so den Fremdkapitalbedarf. Es darf aber auch außer Acht gelassen werden: So sind Beträge bis etwa 10 000 Euro häufig besser als Risikorücklage beim Gründer zu belassen, und zwar möglichst so, dass diese nicht als Sicherheit verwertet werden.

Auch die Haftungsfreistellung ändert sich bei diesem Kfw-Gründungsdarlehen nicht. Die KfW „besichert“ auch den Gründerkredit zu 80 Prozent. Die Hausbank hat demnach eine reduziertes Risiko von 20 Prozent. So wird letztendlich die Beantragung erleichtert, in der Vergangenheit wurde einem positiven Votum der Hausbank eher selten von der KfW widersprochen. Die Haftungsfreistellung bedeutet jedoch nach wie vor keineswegs, dass der Gründer nicht zur Abgabe von Sicherheiten aufgefordert wird. Diese werden durchaus erwartet und beeinflussen selbstverständlich die Beurteilung des Gesamtvorhabens. Haftungsfreistellung heißt also nicht, dass damit das Vorhaben per se ausreichend besichert ist. Es verbessert lediglich die Risikosituation der Hausbank – allerdings deutlich.

Schließlich bleibt auch das Hausbankverfahren bestehen. Diese muss im Einzelfall gefunden werden und dient als lokaler Ansprechpartner. Und auch die feste Verzinsung, das heißt der einheitliche Zinssatz für alle Vorhaben wird beibehalten.

Fazit vom Kfw-Gründerkredit:

Auch weiterhin ist das Startgeld (demnächst: Gründerkredit) das vorrangige Finanzierungsinstrument für Gründer, auch wenn es für Mikrofinanzierungen (bis 25 000 Euro) mittlerweile Alternativen gibt. Neben dem KfW-Programm, das bundesweit gilt, können alternativ auch Programme der NRW-Bank von Interesse sein. Weitere Informationen zum Gründerkredit, seinen Voraussetzungen (dem Antrag muss unter anderem ein aussagefähiger Businessplan beiliegen), zu aktuellen Zinskonditionen sowie zu weiteren Programmen erhalten Sie bei uns – schreiben Sie uns einfach über das Gründerblatt-Kontaktformular.

Gegenüberstellung von Kfw-Gründerkredit und Startgeld

Übersicht über Startgeld und Gründerkredit:

Übersicht kfw Gründerkredit - Startgeld

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