Gründungszuschuss Reform

Gründungszuschuss Änderungen ab dem 1.11.2011

Der Bund beschließt Kürzungen beim Gründungszuschuss ab dem 1.11.2011.

Wer gerade eine Existenzgründung plant, kommt bei einer Gründung vor dem 1.11.2011 noch in den Genuss der aktuellen Regelungen.

Ab dem 1.11.2011 gelten strengere Auflagen für die künftigen Existenzgründungen:

  1. Der Gründungszuschuss soll in eine Ermessensleistung umgewandelt werden.
  2. Ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen muss gegeben sein (bisher 90 Tage).
  3. Maximale Phase der Förderung wird von 9 auf 6 Monate reduziert (Gründer/in erhält einen monatlichen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes zzgl. einer Pauschale in Höhe von 300 €), die zweite Phase, in der nur noch die 300 € bezogen werden, wird von 6 auf 9 Monate verlängert.

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