Mobilfunknummer portieren
Die Mitnahme der Handynummer gehört zum Service
Mit einem neuen Handvertrag auf einen günstigeren Anbieter umzusteigen bietet sich an. Mit der neuen SIM-Karte gibt es auch eine neue Rufnummer. Sie passt zum Netz des Betreibers. Wer aber seine alte Nummer behalten will, weil etwa Bekannte und Freunde diese schon lange kennen, kann auf die Portierung setzen. So heißt das, wenn man seine alte Handynummer beim Wechsel des Anbieters mitnimmt.
Netzvorwahl bleibt bestehen
Mobilfunkanbieter müssen ihren Kunden seit 2002 diese Möglichkeit einräumen. Laut Gesetz gehört dem Kunden die Rufnummer, und zwar lebenslang. Auf die Vorgaben des Gesetzes reagierten Anbieter in Deutschland mit einer einheitlichen Richtlinie. Sie regelt die Modalitäten der Mitnahme. Bei einer Portierung behält der Kunde demnach auch seine bisherige Netzvorwahl. Das führt dazu, dass Angerufene nicht mehr sehen können, aus welchem Netz telefoniert wird. Weil netzübergreifendes Telefonieren unter Umständen teuer werden kann, bieten Netzbetreiber an, per SMS oder über Kurzwahl das Netz jeder Mobilfunk-Nummer zu checken. Bei der Mitnahme ebenfalls erhalten bleibt die Mailbox-Nummer. Gespeicherte Anrufe und Ansagetext hingegen werden gelöscht. Der Anrufbeantworter muss getextet werden. Bei der Abfrage über Kurzwahl gilt die Nummer des neuen Anbieters.
Vorzeitige Mitnahme ist möglich
Mobilfunkanbieter müssen die Portierung der Rufnummer auch bei noch laufenden Verträgen ermöglichen. Darauf macht der Mobilfunk-Discounter www.winsim.de aufmerksam. Bei dieser vorzeitigen Portierung gibt es für den alten Handyvertrag zwar eine neue Rufnummer. Die alte SIM-Karte ist vorerst aber weiter nutzbar. Ist die Rufnummernmitnahme abgeschlossen, braucht der Kunde dann aber die SIM-Karte seines neuen Mobilfunkanbieters. Die Servicenummern des alten Anbieters funktionieren für ihn dann nicht mehr.
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