Namensgebung für Unternehmen und Freiberufler
Wie darf man sein Unternehmen nennen ?
Eine 5-seitige Informationsbroschüre für Existenzgründer / innen der ifb (Institut für freie Berufe Uni- Erlangen), Ausgabe Nr. 32 von 02/ 07.
Die Namensgebung Ihres Unternehmens ist in erster Linie davon abhängig ob Sie eine ins Handelsregister eingetragene Firma oder ein nicht ins Handelsregister eingetragenes freiberufliches Unternehmen gründen wollen. Besonders die Namensgebung in freien Berufen unterliegt verschiedenen rechtlichen Bestimmungen und einschlägigen Rechtssprechungen.
Inhalt zum Thema Namensgebung für Unternehmen:
Ob Firma oder Unternehmen, Kaufmann oder Nichtkaufmann, darauf sollten Sie bei der Unternehmensnennung achten. Zusätzlich auch wichtige Informationen für Freiberufler.
Unterscheidungsmerkmale zwischen einer Firma und einem Unternehmen
Ein Unternehmen im eigentlichen Sinne muss nicht zwingend im Handelsregister eingetragen sein. Eine Firma hingegen muss im Handelsregister eingetragen werden.
Die Firma
Die Firma ist im handelsrechtlichem Sinn der Name, unter der ein Betrieb geführt wird. Der Name dient zur Identifikation und Unterscheidung von anderen Betrieben.
Das Unternehmen
Bei einem Unternehmen unterliegt der Name bestimmten gesetzlichen Vorschriften.So gilt bei einem Unternehmen zum Beispiel, dass der Name des Inhabers Bestandteil des Unternehmennamens sein muss. Dies gilt allerdings nicht für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen.
Kaufleute
Dies gilt für alle ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen aller Rechtsformen. Sie können Ihrer Firma den Namen einer Sach-, Phantasie-, Eigennamen oder einer Mischform erstellen. Wichtig ist immer der korrekte Rechtsformzusatz.
Freiberufler und Namensgebung – Achtung!
Seien Sie bei der Namensgebung als Freiberufler besonders umsichtig.
Verschiedene Urteile der Rechtssprechung zeigen ein klares Bild auf, welcher Beruf frei und welcher gewerblicher Tätigkeit ist. Gehen Sie sorgfältig bei der Wahl Ihrer Berufsbezeichnung vor, es könnten sonst Verwechslungen zwischen einer freien und einer gewerblichen Tätigkeit zustande kommen. Benutzen Sie statt der spezifischen Bezeichnung Berater solche wie z.B. Systemberater, Informatiker oder Ingenieur.
Detailliert aufgeschlüsselte Informationen und Hinweise finden Sie in der untenstehenden Informationsbroschüre.
Hier geht es direkt zur Informationsbroschüre: www.ifb.uni-erlangen.de.
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