Gründungszuschuss – Bundesrat legt Veto ein!
18. Oktober 2011
Inhalt zum Thema Gründungszuschuss:
Neueste Entwicklung
Neueste Entwicklung: In der Sitzung am Freitag, 14. Oktober 2011, hat der Bundesrat sein Veto eingelegt, so daß der Vermittlungsausschuss aufgerufen wurde. Es bleibt bei den Kürzungen, diese werden nicht unmittelbar wirksam.
Die neuesten Nachrichten verbreiten sich schnell: Der Bundesrat hat von seinem Vetorecht Gebrauch gemacht und der vorgesehenen Gesetzesänderung zum Gründungszuschuss nicht zugestimmt! Mit diesem Einspruch wird nun eine erneute Abstimmung im Bundestag nötig, nach erfolgter Abstimmung wird das Gesetzt ggf. innerhalb von zwei Tagen wirksam.
Man kann mit größter Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Bundesregierung die hierfür nötige Stimmenmehrheit zustande bekommt. Dennoch – mit diesem Einspruch verzögert sich jedoch vorerst das Inkrafttreten der Gesetzesänderung.
Aufgrund der gesetzlich verankerten Vorgehensweise bis ein Gesetz verabschiedet ist und in Kraft tritt, kann man davon ausgehen, dass die Gesetzesänderung nun um einige Wochen hinausgeschoben wird.
Details zur Kürzung
Details zur geplanten Kürzung des Gründungszuschusses.
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