Forum >> Büroorganisation, Abläufe >> Sacheinlagen und UG...

Mr.Hyde

Verfasst am 27.07.2008, 21:29

Hallo Forum!

Habe da eine Frage. Vornweg: Ich habe bereits eine Firma, die unter die Kleingewerberegelung fällt. Nun möchte ich aber expandieren. Hierzu bietet sich ja in Kürze eine UG an. Zudem muss ich für die Vergrößerung auch eine Maschine anschaffen. Dies würde ich gern so schnell wie möglich angehen. Nun ist aber bei einer UG ja keine Sacheinlage vorgesehen, wäre es also vielleicht möglich, dass ich die Maschine auf mein Kleingewerbe kaufe, und dann später an die UG verkaufe?

Danke schon mal für Antworten und Kommentare!

Bild von tiramo Zur Firmenpräsentation tiramo

Verfasst am 10.10.2008, 00:58

Hallo, nun mal.... die Maschine von der Sie sprechen ist für die Einlage des Stammkapitals der GmbH nicht zulässig (jedenfalls Stand heute). Sie könnten aber die Maschine an die UG auch vermieten, so dass nur ein geringer Liquidiätsbedarf für die UG anfallen würde. Wenn Sie die Maschine verkaufen, braucht die UG Kapital, dass Sie als Darlehen der UG zur Verfügung stellen könnten. Wenn Sie den Verkauf auf "Pump" vornehmen, besteht (Achtung: Höhe des Stammkapitals beachten) eine entsprechende Gefahr.


Herzliche Grüße

--

Tiramo - Consulting
Willi Menzel
Hauptstr. 37
66849 Landstuhl

Mr.Hyde

Verfasst am 10.10.2008, 02:20

Hallo und danke für die Antwort! Hat sich sowieso erledigt, eine Anschaffung auf das Kleingewerbe ist wegen dem fehlenden Vorsteuerabzug nicht sinnvoll, die Maschine wird erst angeschafft, wenn die UG gegründet ist. Dann wird eben das Stammkapital höher, aber das ist ja nicht das Problem, das Geld wird so oder so ausgegeben, und in dem Falle habe ich eben schon ein gutes Stück auf dem Weg zu den 25k€ für die GmbH abgedeckt. Zudem laufe ich so nicht Gefahr, eine verdeckte Gewinnausschüttung zu haben.

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