Zum Vorsteuer-Abzug berechtigte Firmen erhalten auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifkationsnummer, USt-ID (jetzt Online-Antrag möglich). Auf der Rechnung muss die Steuernummer oder diese Umsatzsteuer-Identifkationsnummer USt-ID angegeben werden. Da unter Angabe der Steuernummer beim Finanzamt Informationen eingeholt werden können, empfehlen wir, dort die Angabe der USt-IDNr. Damit sind Sie auf der sicheren Seite!
Auf der Website des Bundesamts für Finanzen können Sie ab sofort als zum Vorsteuer berechtigte Firma einen Antrag auf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stellen. Verwenden Sie die USt.-ID zum Beispiel auf Ihrem Rechnungsformular oder im Internet bei Ihrem Impressum anstelle der Steuernummer – so sind Sie vor Missbrauch geschützt!
Inhalt der Website des Bundesamts für Finanzen zur USt-IdNr., zum Beispiel:
Hier finden Sie diese Fragen beantwortet:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Identifikationsnummer/FAQ/
Bei Klick auf den folgenden Link öffnet sich ein Formular, mittels dessen Sie direkt online eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen können. Wie bisher erhalten Sie schriftlich die Bestätigung mit Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeschickt.
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