kfw-Gründercoaching
Inhalt zum Thema kfw-Gründercoaching:
- Gewusst wie – von Anfang an!
- Was wird beim kfw-Gründercoaching gefördert?
- Ablauf des KfW-Gründercoachings
- Nach Beendigung des Coachings
- Wer wird beim Gründercoaching gefördert?
- Wie sehen die Förderbedingungen des KfW- Gründercoaching im Einzelnen aus?
Gewusst wie – von Anfang an!
Häufig fangen die Probleme nach der Gründung erst richtig an. Neben dem Tagesgeschäft ist Ihre Selbstständigkeit voranzutreiben, ein verlässlicher Ansprechpartner kann Ihnen Hilfestellung bei der Abarbeitung leisten und dient als ´Spiegel´ für Ihre Planungen und Maßnahmen.
Neben betriebswirtschaftlichen Themen, wie Finanzierung und ausreichender Liquidität, spielen häufig das Marketing und der Vertrieb eine große Rolle, gerade Gründer müssen hier fokussieren. Umso wichtiger ist es, von vornherein auf die ´richtigen´ Maßnahmen zu setzen. An dieser Stelle ist ein Ansprechpartner besonders wichtig. Als vorrangiges Förderprogramm zur Unterstützung von Gründern und Jungunternehmen hat sich das sogenannte KfW-Gründercoaching etabliert.
Dies bedeutet für den Gründer, dass ihm ein qualifizierter Coach unmittelbar nach der Gründung zur Seite steht; und dies zu einem geringen Eigenanteil (häufig max. 400 €, bei 90 % Förderung) für die gesamte Laufzeit. Aus Sicht der Gründerblatt-Experten ist dieses Programm in vielen Fällen ideal, der geringe Eigenanteil schont die Liquidität gerade in der Anfangsphase. Wie das KfW-Gründercoaching im Einzelfall aussieht und welche Schritte zur Beantragung nötig sind, ist untenstehend aufgeführt.
Nach eigenen Schätzungen wurde das KfW-Gründercoaching 2010 von ca. 30.000 Gründern in Anspruch genommen, das bedeutet, dass bestenfalls jeder fünfte Gründer (der mit Gründungszuschuss gefördert wurde) die Vorteile nutzen konnte. Die Laufzeit des Programms KfW-Gründercoaching ist bis Ende 2013 vorgesehen.
Was wird beim kfw-Gründercoaching gefördert?
Welche Themen sind im Rahmen des KfW-Gründercoachings gefördert:
- Optimierung des Businessplan, Festlegung des Kapitalbedarfs
- Finanzierungsgespräche mit Banken oder potentiellen Geldgebern vorzubereiten und evtl. zu begleiten
- Marketing- oder Vertriebsmaßnahmen festzulegen und gemeinsam abzuarbeiten
- Marketinginstrumente (Verkaufsförderung, Preisfindung, Kundenansprache und -bindung, etc.) zu evaluieren und ggf. umzusetzen
- Optimierung der Außendarstellung (Internetauftritt, Corporate Identity, etc.)
- Den Unternehmer mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen zu versorgen (Buchhaltung, Debitoren- und Kreditorenmanagement, Vor- und Nachkalkulation, Controlling, etc.)
- Ihre Organisation zu optimieren (Zahlungsziele und Forderungsmanagement)
- Fördermittelrecherche und weitere Förderungen (auch Aufbauförderung für den Gründungszuschuss)
Ablauf des KfW-Gründercoachings
Der Antrag auf die Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten ist vor Abschluss eines Coachingvertrags zu stellen.
Das Coaching kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu 12 Monaten ab Erteilung der Zusage, so dass gerade im ersten Jahr nach Gründung Hilfestellung gegeben ist.
Nach Beendigung des Coachings
- erstellt der Berater einen schriftlichen Abschlussbericht, in dem die Inhalte des Coachings sowie die wesentlichen Ergebnisse wiedergegeben werden,
- reicht der Berater die notwendigen Unterlagen bei der KfW ein,
- prüft die KfW die eingereichten Unterlagen und
- veranlasst die Auszahlung direkt an den Berater (bei vereinbarter Abtretung)
Wer wird beim Gründercoaching gefördert?
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten im Rahmen dieses Programms im ersten Jahr eine besondere Förderung: “Beratung für Existenzgründer” (sofern sie im ersten Jahr nach der Gründung einen
Gründungszuschuss, Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Einstiegsgeld, Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen oder sonstige weitere Leistungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erhalten).
Wie sehen die Förderbedingungen des KfW- Gründercoaching im Einzelnen aus?
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die die oben genannten Leistungen beziehen und sich selbständig machen , erhalten im gesamten Bundesgebiet
- einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars
- bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000,- EUR.
- Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro.
- Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag.
Ihr Eigenanteil beträgt also max. nur 400,- EUR. Bis zu 3.600,- EUR der Beratungsleistungen werden von der KfW-Mittelstandsbank und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) getragen.
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