Warum nicht einmal mit dem Wohnmobil anstatt mit dem eigenen PKW zu Konferenzen und Veranstaltungen reisen? Teure Hotelkosten können dadurch schnell eingespart werden. Dabei kommt durchaus eine stattliche Summe zusammen, vor allem wenn Sie eine Messe oder eine Ausstellung in einer Großstadt besuchen. Um den passenden Stellplatz sollten Sie sich jedoch rechtzeitig kümmern. Auf einem Rastplatz dürfen Sie beispielsweise nur übernachten, falls der Platz für Reisemobile zugelassen ist. Für die meisten Plätze liegt die Höchst-Aufenthaltsdauer bei 10 Stunden, wodurch gewährleistet wird, dass Sie ausgeruht weiterfahren können.
In einem Wohnmobil haben Sie deutlich mehr Stauraum als in Ihrem Firmenfahrzeug. Kleine und große Gegenstände, Produktproben, Unterlagen und Ordner lassen sich praktisch in jedem Wohnmobil gut unterbringen. Auch schwere Taschen, Präsentations-Koffer, Laptops und technische Ausrüstungen finden in einem geräumigen Reisemobil Platz. Die während der Reise benötigten Bad- und Pflegeutensilien können Sie im Sanitärbereich des Wohnmobils verstauen. Für Ihren Business-Anzug und eine Auswahl an Geschäftskleidung lässt sich ebenfalls Platz schaffen. Es empfiehlt sich, vor Reiseantritt eine Wohnmobil-Checkliste zu erstellen, damit Sie bei Bedarf alles schnell griffbereit haben. Mit der Nutzung eines Wohnmobils als Geschäftsfahrzeug lassen sich auch Steuern sparen. Als selbstständiger Unternehmer können Sie die Kosten für das Fahrzeug meist steuerlich als Betriebsausgabe absetzen.
Ein Reisemobil gilt als anerkanntes Betriebsvermögen, wenn Sie es jährlich für mehr als zehn Prozent Ihrer Dienstfahrten nutzen. Viele Selbstständige und Freiberufler setzen das Reisemobil für Kundenbesuche ein. Wenn kein eigenes Fahrzeug vorhanden ist oder der Kauf sich nicht lohnt, bietet sich die geschäftliche Anmietung eines Wohnmobils bei einem erfahrenen Vermieter wie Campanda. Achten Sie darauf, dass auf der Rechnung auch die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, damit Sie die Kosten steuerlich geltend machen können. Für das Finanzamt ist es entscheidend, dass Sie alle Fahrten korrekt aufzeichnen.
Ein Fahrtenbuch ist dazu ideal geeignet und sollte gewissenhaft geführt werden, da die Finanzbeamten die Einträge auch stichprobenartig prüfen könnten. Eine transparente Buchführung ist dabei sehr wichtig. Wenn die Fahrten nur bruchstückhaft oder ungenau aufgezeichnet werden, erkennt das Finanzamt diese unter Umständen nicht als Dienstreisen an. Zwar ist ein Fahrtenbuch nicht zwingend vorgeschrieben, bietet aber im Vergleich mit Computeraufzeichnungen klare Vorteile. In einem Fahrtenbuch können ebenfalls die Kilometerstände bei Abfahrt und Ankunft notiert und dadurch die Gesamtkilometerzahl einer Dienstreise rasch und übersichtlich ermittelt werden.
Damit das Finanzamt eine Fahrt mit dem Wohnmobil als Dienstreise wertet, müssen entsprechende Belege vorgelegt werden. Dazu gehört beispielsweise ein Messeticket, eine Einladung des Kundenbetriebs oder die Teilnahmebestätigung an einem Seminar. Steuerlich absetzen können Sie dann neben den Benzinkosten auch die Mehrwertsteuer des gemieteten Wohnmobils und die Stellplatzkosten. Auch Autosteuern lassen sich bei dienstlich genutzten Fahrzeugen einsparen, wenn Sie diese bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Ebenfalls angerechnet werden Reinigungsflüssigkeiten für das Wohnmobil, die während der Reise benötigt und nicht durch den Vermieter zur Verfügung gestellt werden. Ausreichend Lebensmittel für die Dienstreise und Adapter, die Sie zum Anschließen Ihres Computers benötigen, können Sie ebenfalls beim Finanzamt geltend machen.
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