Die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung, im englischsprachigen Raum auch General Data Protection Regulation genannt, verpflichtet Sie als Gründer bzw. Gründerin dazu, verantwortungsbewusst und sorgsam mit den Daten Ihrer Kund/innen, Klient/innen und Besucher/innen umzugehen. Das kann ein großes Ärgernis sein und sich schnell wie eine Zeitverschwendung anfühlen, insbesondere, wenn Ihr Schwerpunkt eigentlich in einem ganz anderen Bereich als Daten(-austausch) liegt. Vielleicht kann dieser Artikel Ihnen helfen, sich auf den eigentlich sehr wichtigen Sinn der Datenschutzgrundverordnung zu besinnen und die Mühe, die sie von Ihnen erfordert, emotional als positiver und wichtiger zu bewerten – denn bindend ist die Verordnung für Sie so oder so.
Haben Sie schon einmal an die Möglichkeit gedacht, einen externen Berater für die Umsetzung der DGVO durch Ihr Unternehmen zu engagieren? Das sichere und gesetzeskonforme Navigieren durch den schier unüberblickbar gewordenen Dschungel an Möglichkeiten der Datenspeicherung und -nutzung ist gerade, aber nicht nur für neue Unternehmer/innen eine schwierige und unliebsame Aufgabe. Man hat große, aufregende und inspirierte Ideen und möchte sich in die eigenen Projekte stürzen – wenn da nur nicht diese komplizierte und anstrengende Datenschutz-Verordnung wäre, deren Umsetzung einen riesigen Teil der eigenen Ressourcen und Motivation einfach vernichtet …
Ein externer Berater kostet Sie zwar etwas, kann Ihnen aber mehr Zeit und Kapazitäten für Ihre eigentlichen Projekte schenken. Außerdem sind Sie mit einem solchen Berater auf der sicheren Seite und müssen nicht befürchten, doch einen datenschutzrechtlich relevanten Fehler gemacht zu haben. Ein intelligentes Outsourcing der DSGVO-Mammut-Aufgabe kann Ihr Verhältnis zu ihr schon maßgeblich verbessern.
Eines der wohl größten Probleme des Themas Datenschutz ist seine Abstraktheit. Daten sind nichts als gespeichertes Wissen – man kann sie nicht anfassen, und durch die moderne Technik werden immer größere Mengen scheinbar irrelevanter Informationen angehäuft, die der einzelne Mensch eigentlich gar nicht mehr erfassen oder nur überblicken kann. Die Daten existieren nicht für unsere Gehirne, sondern für Algorithmen und Computer, die sie erst in für uns Nützliches übersetzen.
Und nützlich sind gesammelte Daten allemal, wenn man weiß, was man mit ihnen anstellen kann. In den falschen Händen sind sie ein gefährliches Wissen darum, wo die Schwachpunkte einer Person, einer Gruppe, ja einer Nation liegen und wo sie deshalb empfindlich getroffen werden kann. Das ganze ist relativ harmlos und höchstens unangenehm, solange die gewonnenen Kenntnisse nur dazu benutzt werden, Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen und so Ihr Konsumverhalten zu manipulieren; gefährlich wird es dann, wenn politisch relevante Meinungen und das Abstimmungsverhalten wahlberechtigter Personen manipuliert werden.
Sie sind von der Wichtigkeit der DSGVO noch nicht überzeugt? Die Dokumentation “The Great Hack”, erschienen 2019 auf Netflix, beleuchtet eindrucksvoll zwei Fälle der jüngeren Vergangenheit, bei denen Datenraub und Wahlmanipulation eine große Rolle gespielt haben: die Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten und das sog. Brexit-Referendum in Großbritannien. In beiden Fällen wurden von der Firma Cambridge Analytics groß angelegte Kampagnen auf Facebook durchgeführt, die gezielt die gesammelten Daten strategisch bestimmter Wählergruppen dazu nutzten, diesen Wählerinnen und Wählern manipulative Online-Inhalte zu präsentieren und ihr Wahlverhalten so die gewünschte Richtung zu lenken.
Um es also überspitzt zu sagen: die DSGVO soll nicht weniger als unsere freiheitliche, demokratische Grundordnung schützen. Denken Sie daran, wenn Sie sich das nächste Mal über die DSGVO ärgern wollen – es macht die Aufgabe zwar nicht weniger anstrengend, aber kann Ihren emotionalen Bezug dazu angenehmer machen.
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