Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die für eine Existenzgründung empfehlenswert, wenn nicht sogar notwendig ist. Lesen Sie im Folgenden die Einzelheiten zu dieser Versicherung.
Der Paragraf 823 BGB besagt, dass jeder, der einen anderen vorsätzlich oder fahrlässig an Leib oder Eigentum schädigt, dafür in unbegrenzter Höhe haftbar ist. Was so trocken klingt, kann Existenzen vernichten. Der Gesetzgeber unterstellt, dass von motorbetriebenen Fahrzeugen eine besondere Gefahr ausgeht, der Grund, weshalb ohne eine Haftpflichtversicherung für Auto, Motorrad, auch für Krankenfahrstühle, keine Zulassung erfolgt. Was hat das mit einer Existenzgründung zu tun?
Autos oder Motorräder sind nicht die einzigen Dinge, durch die Dritte gefährdet und geschädigt werden können. Eine Ursache kann faktisch in jeder Handlung von uns begründet sein. Nicht umsonst sieht die Stiftung Warentest die Haftpflichtversicherung als die wichtigste private Absicherung für einen volljährigen Bürger. Die zeitweisen Überlegungen einiger Bundesregierungen, diese zu einer gesetzlichen Pflichtversicherung zu machen, sind aber immer wieder im Sande verlaufen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge jeder Art gibt es für einige Berufsgruppen jedoch bereits Pflichtversicherungen, beispielsweise für Hebammen. Finanzdienstleister dürfen ihren Beruf ohne Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflicht auch nicht mehr ausüben (diese deckt jedoch nur finanzielle Schäden). Für die Führung eines Geschäftsbetriebes sollte die Betriebshaftpflichtversicherung unabdingbar sein.
Was sich im Paragraf 823 BGB so leicht liest, hat im Zweifelsfall weitreichende Folgen. „(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ bedeutet übersetzt, dass ein Schadensersatzanspruch zu einer lebenslangen Zahlungsverpflichtung führen kann. Unabhängig davon, ob diese Zahlungsverpflichtung für einen alt eingesessenen Unternehmer, eine Privatperson oder einen Existenzgründer entsteht, die Auswirkungen können verheerend sein.
Welche Risiken können für einen Existenzgründer entstehen?
Jeder Regressanspruch eines Anspruchstellers wird zunächst von der Versicherung auf den gerechtfertigten Anspruch geprüft. Damit übernimmt die Haftpflichtversicherung die Rolle einer passiven Rechtsschutzversicherung. Muss der Anspruch auf Rechtmäßigkeit vor Gericht geklärt werden, übernimmt die Haftpflichtversicherung zwar nicht die Anwalts-, aber die Gerichtskosten.
Gefährdungen gehen nicht nur von Schweißereien oder Raffinerien aus.
In allen Fällen sind Sie als Firmeninhaber, auch wenn der Schaden durch einen Mitarbeiter verursacht wird, in der Haftung.
Exkurs I: Das Internet und die Neuen Medien
Das Internet und die generelle Entwicklung im elektronischen Bereich haben zu einer Vielzahl neuer Berufe mit spezifischen Risiken geführt. Datenbankadministratoren, Online-Redakteure oder SEO-Spezialisten sind nur drei Beispiele. Die Gefährdung liegt bei diesen Berufen in der Datenübermittlung. Ein Onlinetexter versendet eine Datei mit einem Textauftrag an eine große Agentur. Durch einen Virus wird die gesamte IT der Agentur lahmgelegt. Die Schadensersatzforderungen an den Texter lassen sich noch nicht einmal grob abschätzen. Für den Bereich IT und Neue Medien bedarf es spezieller Absicherungen, die nicht von jedem Versicherer angeboten werden.
Exkurs II: Umweltschadenhaftpflicht
Einige Berufsgruppen benötigen einen gesonderten Einschluss in die Betriebshaftpflicht. Dabei handelt es sich um die Umweltschadenhaftpflicht. Ein Büroservice kann durchaus darauf verzichten, eine KFZ-Werkstatt kann in keiner Weise darauf verzichten. Ein Tropfen Öl kann Tausende Liter Wasser kontaminieren. Der Verursacher ist dafür in der Haftung, dass verseuchtes Erdreich ordnungsgemäß entsorgt und die Landschaft wieder in den Originalzustand zu versetzen. Auch wenn in diesem Fall keine Personenschäden eintreten, sind die Kosten für die Korrektur ruinös.
Die Prämien für eine Betriebshaftpflichtversicherung variieren von Branche zu Branche und basieren darüber hinaus auf dem individuell einzustufenden Risiko. Als Berechnungsgrundlage wird entweder der Jahresumsatz oder die Lohnsummer herangezogen. Die Prämie stellt eine der wichtigsten Investitionen dar, die es für einen Existenzgründer gibt. Aufgrund der extremen Differenzierung in Bezug auf die Geschäftstätigkeit muss von dem Abschluss eines Vertrages über das Internet abgeraten werden. Als erster Anhaltspunkt mag ein Vergleich hilfreich sein, die hier vorgestellten Tarife decken aber nur pauschale Risikoeinstufungen ab, berücksichtigen jedoch nicht die individuellen Eigenheiten ihres neu gegründeten Unternehmens. Die Deckungssummen sollten drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden nicht unterschreiten. Die Höhe für versicherte Vermögensschäden richtet sich wiederum nach der Branche des Unternehmens.
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