Die Brandschutzverordnung ist Ländersache und nicht bundeseinheitlich geregelt. Insofern müssen sich Unternehmen nicht an der Gesetzgebung des Bundes orientieren, sondern an die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Was bedeutet, dass Unternehmen, die in mehreren Bundesländern aktiv sind, in jedem Bundesland individuelle Brandschutzregeln für die Unternehmen umsetzen müssen.
Arbeitnehmer haben das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz. Dazu gehört, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht im Bereich Brandschutz erfüllt. Das besagt unter anderem der Paragraf 618 im BGB. Unternehmer, die ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen, werden durch die Behörden sanktioniert. Besteht eine besondere Gefahr für das Wohl der Angestellten, dürfen die Landesbehörden die vorübergehende Schließung des Betriebs anordnen.
Unternehmen umgehen ein solches Szenario, indem sie präventive Brandschutzmaßnahmen treffen und die Sicherheit der Angestellten gewährleisten. Insgesamt sind drei Arten der Brandschutzverordnung umzusetzen:
Beim Bau einer Immobilie ist gänzlich auf Risikostoffe zu verzichten. Leichtentzündbares Material darf nicht verarbeitet werden. Des Weiteren ist das Gebäude in Brandzonen einzuteilen und mit Fluchtwegen auszuschildern. Auf jeder Etage muss es möglich sein, das Gebäude zu verlassen. Das geht nur, wenn auf jeder Etage Brandschutztüren eingebaut sind.
Der Brand wird nur bemerkt, wenn Menschen diesen wahrnehmen. Es kann aber dazu führen, dass die Brandentwicklung so hoch ist, dass keine Flucht mehr möglich ist. Um das zu verhindern, sind Rauchmelder einzubauen, die die Menschen im Brandfall durch ein Signal alarmieren. Mit den Mitarbeitern ist regelmäßig eine Brandschutzübung durchzuführen, bei denen auch die Fluchtwege gezeigt und abgelaufen werden. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter im Brandfall den kürzesten Weg nach draußen kennen und nutzen. Eine weitere Brandschutzanlage sind Wassersprenkler, die beim Auslösen des Brandalarms aktiviert werden. Das reduziert das Risiko der Ausbreitung eines Feuers.
Für jeden Bereich im Gebäude sind Brandschutzübungen durchzuführen. Die Freiwillige Feuerwehr unterstützt Unternehmen bei dem Training und bietet kostenlose Brandschutzseminare. Der Brandschutz in Berlin sieht vor, dass einmal jährlich eine solche Übung stattfindet, insbesondere nach einem enormen Personalwechsel. In einigen Branchen gibt es nur Saisonkräfte, die nicht zwingend im folgenden Jahr an den Arbeitsplatz zurückkehren. In dem Fall sollten Unternehmer vor Beginn der ersten Schicht den neuen Mitarbeitern erklären, wo Fluchtwege sind, wie sich das Gebäude verlassen und wie sie sich zu verhalten haben.
In jedem Unternehmen sollte ein Brandschutzbeauftragter aktiv agieren. Zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gehört unter anderem die regelmäßige Prüfung der Brandschutzanlagen. Im Fall einer oder mehrerer Auffälligkeiten hat der Brandschutzbeauftragte umgehend eine Nachricht an die Führung des Unternehmens zu übermitteln. Die Führungsetage ist dafür verantwortlich, dass die Brandschutzanlagen regelmäßig gewartet werden.
Brandschutzbeauftragte müssen zudem Gefährdungen sicherstellen und darüber entscheiden, welche Maßnahmen einzuleiten sind. Das ist insbesondere bei riskanten und brennbaren Stoffen im Unternehmen sehr wichtig. Werden die Stoffe für die Verarbeitung benötigt, müssen alle Sicherheitsaspekte eingehalten werden. Ist der Brennstoff überflüssig, so ist der aus dem Unternehmen umgehend zu entfernen.
Brandschutzbeauftragte müssen mit den Mitarbeitern Löschübungen durchführen, um für den Brandfall gerüstet zu sein. Es reicht nicht aus, präventiv einen Feuerlöscher im Gebäude zu haben, wenn keiner damit umzugehen weiß. Gibt es im Unternehmen keinen speziellen Brandschutzbeauftragten, muss das Unternehmen einen externen für die Übung bestellen oder die Feuerwehr kontaktieren. Die Mitarbeiter müssen außerdem darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie sie mit Mitarbeitern mit Mobilitätseinschränkungen umzugehen haben, die sich nicht allein aus dem Gebäude im Brandfall retten können.
Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen Businessplan-Tools und Handbücher vor, die wir für Sie im Web – ohne Gewähr – recherchiert haben. Damit Sie gut informiert in Ihre Gründung starten können!
Übersicht über unsere drei Businessplan-Tools
(eines davon kostenlos zum Download)
Hinter Gründerblatt selbst steckt ein praxis- erprobtes Netzwerk an Berater/innen, die Sie gerne auch persönlich bei Ihrer Gründung begleiten. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig, kann aber unter bestimmten Konditionen im Rahmen von geförderten Beratungen bis zu 80 % bezuschusst werden.
Mehr zu unserem Beratungsangebot:
Übrigens: Über die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA können Sie sich auch eine professionelle Unterstützung und Beratung unmittelbar nach Ihrer Gründung fördern lassen – so umschiffen Sie die ersten Hürden, die oft zu Beginn einer Selbständigkeit auftreten!
Viel Erfolg mit Ihrer Existenzgründung!