Bild: ©istock.com/HAZEMMKAMAL
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Schon mehrere Male musste sich die vergleichsweise junge Branche an Gesetzesänderungen anpassen. Ab 2021 geht es damit weiter und diesmal steht vor allem die Werbung im Mittelpunkt.
Die Werbung für Tabakprodukte wurde bereits vor Jahrzehnten stark reguliert. Seit 1975 dürfen keine Werbespots mehr im Rundfunk, also Radio und Fernsehen ausgestrahlt werden, 1999 folgte das Verbot von Sponsoringverträgen mit Zigarettenherstellern im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrags.
Die E-Zigarette existierte zu diesen Zeiten noch gar nicht. Wirklich populär wurde sie erst deutlich nach 2010, dann jedoch mit umso beeindruckenderen Wachstumszahlen. Ob diese steile Kurve bald einen Knick erhält, dafür gibt es nun neue Spekulationsgrundlagen. Denn ab 2021 greift eine Gesetzesänderung, die einem Werbeverbot für E-Zigaretten gleichkommt. Immerhin gibt es Übergangsfristen: So wird die Außenwerbung, etwa auf Litfaßsäulen oder Mega-Lights, noch bis zum 31. Dezember 2023 erlaubt sein.
Bestehen bleibt alleine die Erlaubnis, am sogenannten Point of Sale zu werben. Der Radius der Werbemaßnahmen und damit auch die Sichtbarkeit der Produkte wird dadurch stark eingeschränkt; ohne Zweifel wird es dadurch schwieriger, neue Kunden zu gewinnen.
Interessant ist darüber hinaus, wie das Thema im redaktionellen Kontext künftig behandelt wird. Online darf nämlich nicht einmal mehr für nikotinfreie E-Produkte geworben werden – die Definition von Werbung ist in diesem Fall jedoch besonders wichtig. Privatpersonen, etwa auf YouTube oder mit eigenen Blogs, dürfen weiterhin Produkte vorstellen und testen, zum Beispiel in Form von Unboxing-Beiträgen oder Ratgebern. Es darf jedoch kein wirtschaftliches Interesse erkennbar sein. Darunter fallen Kaufempfehlungen ebenso wie Werbeeinblendungen oder Affiliate-Links.
Gleiches gilt für die trendige Social-Media-Szene, wo allen voran Instagram zu einem mächtigen Kanal für alle Branchen geworden geworden ist. Auch im Bereich der E-Zigarette haben sich dort Influencer etabliert und erfüllen durchaus Marketingzwecke. Diese dürfen ihren Einfluss ab 2021 nicht mehr geltend machen, um den Absatz der Produkte zu fördern.
Parallel stehen auch für die Hersteller der sogenannten E-Liquids Veränderungen an. Sämtliche Produkte, die ab 2021 auf den Markt kommen, müssen ein neues Registrierungsverfahren durchlaufen, Emissionstest inbegriffen. Für diese Registrierung ist ein Zeitrahmen von maximal sechs Monaten vorgesehen. Zusätzlich müssen fortan auch nikotinfreie Produkte mit einem Beipackzettel ausgestattet werden.
Für alle Beteiligten beginnt somit erneut eine Zeit der Umstellung. Dass diese nach einem ohnehin schon schwierigen Jahr nicht willkommen ist, darf nicht überraschen. Da die Gesetzesänderung jedoch bereits vom Bundesrat angenommen wurde, führt kein Weg an schnellen Lösungen vorbei.
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