Die Beschlüsse und Richtlinien der Bank für internationalen Zahlungsausgleich aus dem Jahr 2013 machen es Gründern, aber auch alteingesessenen Firmen nicht leicht, ihre Liquidität ausreichend zu sichern. Die als Basel III bekannten Reformen, beschlossen aufgrund der Finanzkrise von 2007, sorgen dafür, dass sich Banken bei der Kreditvergabe gerade an Selbstständige sehr zurückhalten.
Das wirkt sich umso stärker aus, wenn Kunden, an die auf Rechnung geliefert oder für die gearbeitet wurde, das Zahlungsziel bis auf den letzten Tag und darüber hinaus ausnutzen, bevor die offene Rechnung beglichen wird. Dabei hat sich eine Gewohnheit eingebürgert, die sogar zivilrechtlich anerkannt ist, jedoch bei genauerem Hinsehen so ihre Schwierigkeiten mit sich bringt. Bei dieser Gewohnheit geht es um das heute übliche Zahlungsziel von 14 Tagen. Ein Usus, der eigentlich dem Zwischen- und Großhandel von Massengütern entstammt.
Ein Handwerker oder Dienstleister besitzt jedoch völlig andere Prioritäten als der Handel. Kleinere Firmen treten bezüglich Material, Zeit und Arbeit oft in erhebliche Vorleistungen. Hier können die voll ausgenutzten zwei Wochen dazu führen, dass der Inhaber des Betriebes seinerseits zum Beispiel kein neues Material nachordern kann, weil das Geld fehlt. Ohne neues Material wiederum kann kein neuer Auftrag angenommen werden. Nun könnte natürlich angeführt werden, dass in solchen Fällen die Kalkulation des Unternehmers nicht stimmte, sprich, die Gewinnspanne zu gering ist, um die Liquidität über einen längeren Zeitraum zu erhalten. Das ist nur bedingt richtig.
Sehr oft verhindert der Konkurrenzdruck eine höhere Gewinnspanne. Dabei sind gerade KMUs mitunter nicht nur durch offizielle Mitbewerber in der prekären Lage, die Kalkulation in vernünftigem Rahmen anzusetzen. Der Handel, eben der, dem das 14-Tage-Ziel zu verdanken ist, vergrößert die Konkurrenz, indem Privatpersonen Massen-Produkte an die Hand gegeben werden, die Dienstleistung und Handwerk „scheinbar“ ersetzen. Im Heimwerkermarkt findet beispielsweise der Laie alles, um sich als Klempner zu versuchen oder die Beratung im Reisebüro wird durch Online-Reisemärkte ersetzt. Letztlich darf dann oft der echte Klempner den „Pfusch“ des Laien reparieren und die Familie landet zum zehnten Mal in einem All-Inklusive-Abzock-Hotel.
Für KMUs, die ihre Kunden auf Rechnung mit Produkten oder Dienstleistungen beliefern, bietet sich das Factoring an. Im folgenden Link erfahren Sie alles zum Thema Factoring im Detail.
Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, der Ihnen das Factoring etwas näher bringt. In groben Zügen geht es darum, dass ein Unternehmen mit einem Factor einen Vertrag abschließt. Darin verpflichtet sich der Factor, alle an Kunden ausgehenden Rechnungen sofort zu begleichen, abzüglich zehn Prozent. Der Factor übernimmt zugleich verdeckt oder offen das Mahn- und Rechnungswesen des Unternehmens. Die zehn Prozent Rückbehalt aus dem Rechnungsbetrag sind hierbei nicht etwa eine feststehende Provision, sondern vielmehr eine Sicherheit. Letztlich beläuft sich das Leistungsentgelt für den Factor auf etwa 2 bis 4 % der Rechnungssumme. Die Vorteile liegen für Unternehmer auf der Hand. Kein leidiges Mahnwesen mehr, das Zeit und zusätzliches Geld kostet sowie sofortige Liquidität. Es kann sich lohnen.
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