Von der Idee zum funktionierenden Unternehmen: Auf diesem Weg liegen nicht nur rechtliche Stolperfallen und jede Menge Initiative, auch das Kapital muss geklärt und beschafft werden. Egal ob innovatives Produkt oder bahnbrechende Dienstleistung, wer ein Unternehmen gründen will, braucht besonders in der Anfangsphase (Early-Startup-Phase) sichere Geldquellen, um die Zeit bis zur kontinuierlichen Gewinnausschüttung zu überbrücken. Viele Gründer zapfen die eigenen Ersparnisse an oder beleihen Freunde und Familie. Damit ergibt sich jedoch auch ein Risiko: Denn wenn die Idee am Markt scheitert, ist das Geld unwiderruflich verloren.
Außer der Eigengeldeinlage haben Gründer jedoch auch eine Vielzahl anderer Möglichkeiten Startkapital zu generieren. Zum einen gibt es Unterstützung aus der Staatskasse, zum anderen lohnt es sich auch, die Fühler nach privaten Investoren auszustrecken. Egal welche Art der Finanzspritze letztendlich zum Einsatz kommt, sie muss zum Konzept und zur Idee passen, denn jedes Finanzierungsmodell hat seine Vor- und Nachteile.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Blog von vr.de.
Niemand gibt irgendjemandem einfach so einen ganzen Sack Geld in die Hand. Beinahe jeder Geldgeber, ob nun staatlich oder aus privater Hand, verlangt zuallererst einmal einen wasserdichten Businessplan. Oft muss dieser oder das Vorhaben an sich von einer fachkundigen Stelle (Bank, Unternehmensberatung, IHK oder HWK) auf Tragfähigkeit geprüft worden sein.
Der Businessplan beinhaltet Themen wie Marktsituation, absehbare Risiken und Alleinstellungsmerkmale der Idee, aber auch ganz reguläre und harte Fakten wie den vorkalkulierten Finanzplan zuzüglich Rentabilitätsvorschau und Investitionsplanung. Wer ohne Businessplan bei den Investoren aufschlägt, wird mit ebenso leeren Händen wieder gehen dürfen. Ein nachvollziehbarer Businessplan ist der Grundstein für jede Geschäftsbeziehung mit dem möglichen Geldgeber. Wer kauft auch schon die Katze im Sack? Das Erstellen eines solchen Planes hilft aber auch dem Gründer dabei, seine Idee in greifbare Zahlen zu fassen und Lücken im Konzept schon im Vorfeld aufzudecken. Muster und Anregungen gibt es zuhauf im Netz, zum Beispiel auf den Seiten der IHK oder beim Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi). Dort kann der oder die Gründungswillige sich ebenfalls und zumeist kostenlos im Vorfeld beraten lassen. Soll der Businessplan zur Beantragung von staatlichen Fördergeldern von einer fachkundigen Stelle abgesegnet werden, bieten sich folgende Institutionen an:
Ob und wie viel für deren Leistung gezahlt werden muss, variiert. Die Handelskammern offerieren eine solche Stellungnahme zumeist kostenlos, bei Unternehmensberatungen und sonstigen Einrichtungen werden Kosten im Bereich von 0 bis zu etwa 100 Euro fällig.
Wichtig: Der Businessplan für eine fachkundige Stellungnahme unterscheidet sich von einem regulären Businessplan, zum Beispiel zur Beantragung eines Bankkredites, insofern, als dass der Gründer der fachkundigen Stelle auch rein persönliche Skills wie kaufmännische Erfahrung oder branchentypische Kenntnisse belegen und die Bearbeiter von der Tragfähigkeit der Geschäftsidee auch nach Ablauf der Förderungsfrist überzeugen muss.
Leidenschaft und Disziplin sind nur eine Seite der Medaille. Was nützt einem potenziellen Geldgeber der Esprit und die Überzeugungskraft eines Gründungswilligen, wenn dessen Konzept auf Sand gebaut ist, weil die nötigen Erfahrungswerte fehlen? In Vorgesprächen überzeugt der Gründer bzw. die Gründerin deshalb auch immer mit rein persönlichen Fähigkeiten. Wie steht es um die soziale Kompetenz? Kann er oder sie als Unternehmer’in auftreten? Gibt es Mitstreiter, die eventuell fehlende Kenntnisse (zum Beispiel Betriebswirtschaftslehre/Programmieren) abdecken? Steht da ein Träumer oder ein schon fast gemachter Mann (bzw. Frau)? Wer gründet und nötiges Kapital für seine Geschäftsidee generieren möchte, sollte sich ausreichend vorbereiten. Die Arbeitsagenturen, Handelskammern, aber auch gemeinnützige Vereine oder private Institutionen bieten eine Vielzahl an Einsteigerkursen (Gründerseminare), die den oder die Gründungswillige mit den nötigen Grundlagen vertraut und ihn bzw. sie fit und sicher auch für kommende Gespräche in Sachen Finanzierung machen. Für die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle oder viele der staatlichen Förderinstrumente ist der Besuch eines solchen Seminars und entsprechende Referenzen überdies ein Go-Kriterium und auch der bzw. die Gründer’in selbst profitiert vom umfangreichen Fachwissen, das ihm oder ihr innerhalb solcher Seminare zur Verfügung gestellt wird.
Die Politik greift Gründungswilligen mit vielen Ansätzen unter die Arme. Für Existenzgründer’innen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen, gibt es zum Beispiel einen Gründungszuschuss von der Agentur, der zumindest die Grundsicherung + Zuschüsse für Krankenkasse und soziale Absicherung deckt. Ebenso bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zahlreiche Programme zur Förderung tragfähiger Gründungsvorhaben. Auch die europäische Union beteiligt sich an Konzepten für Jungunternehmer’innen und Hochschulabsolvent’innen. Wie viel Geld es gibt, wie, wann und wo etwas beantragt werden kann, dazu gibt nachfolgend eine kleine Übersicht.
Diese Förderung kann erhalten, wer durch die hauptberufliche, selbstständige Tätigkeit seine Arbeitslosigkeit bzw. Hilfsbedürftigkeit beendet. Ansprechpartner sind die Agenturen und Jobcenter. Für die Beantragung der genannten Fördergelder benötigt der oder die Gründer’in den erstellten und geprüften Businessplan, einen Nachweis zu Kenntnissen bezüglich der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit, sowie die Anmeldebestätigung vom Gewerbeamt. Derlei Zuschüsse decken jedoch nur den Regelbedarf zur Existenzsicherung des Gründenden, als Kapitaleinlage für das Unternehmen sind sie nicht geeignet.
Gründungsstipendien werden entweder vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Gründerzentren oder von regionalen Institutionen an Hochschulabsolvent’innen oder Jungunternehmer’innen (Gründungszeitraum 3 Jahre) vergeben. Businessplan oder grobes Konzept müssen vorhanden sein. Gründungsstipendien sind oft an eine spezielle Fachrichtung gebunden, so zum Beispiel eine technologieorientierte Innovation oder wissensbasierte Dienstleistung. Gefördert werden zumeist Studierende, wissenschaftliches Personal oder Unternehmen mit künstlerischem Medienbezug. Eine Übersicht der populärsten Förderprogramme:
Viele der Startup-Gründer’innen leihen sich ihren Kapitalbedarf von der hauseigenen Bank. Das hat den großen Vorteil, dass im Gegenzug keine Unternehmensanteile verlangt werden. Private Vermögenswerte oder Bürgschaften sind als Sicherheiten gern gesehen, wenn nicht ein Muss und erhöhen die Erfolgsaussichten. Vor dem schriftlichen Antrag steht das unverbindliche Beratungsgespräch, in dem sämtliche Konditionen und offene Fragen geklärt werden sollten. Eine gründliche Vorbereitung mit ausgearbeitetem Businessplan wirkt meist überzeugend.
Kleingründer’innen, deren Finanzbedarf unter 25 000 Euro liegt und die von größeren Geldhäusern aufgrund fehlender Rentabilität weggeschickt wurden, können einen Mikrokredit beantragen. Die entsprechenden Finanzierer arbeiten im Verbund mit der Gemeinschaftsbank für Leihen und Schenken und verlangen zwar höhere Zinsen, bieten jedoch auch intensivere Betreuung. Akute Zahlungsunfähigkeit wird bei einem Mikrokredit aus Mitteln der EU und des Bundes getragen. Kredite sind im Allgemeinen schwer zu bekommen, wenn der oder die Gründer’in keine Sicherheiten vorzuweisen hat. In solchen Fällen springen die Bürgschaftsbanken ein. Sie bürgen mit bis zu einer Million Euro und werden von Banken, Kammern oder Wirtschaftsverbänden getragen. Anträge können in der Regel bei der Hausbank gestellt werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und eine der führenden Förderbanken der Welt. Zu einer ihrer gesetzlich festgelegten Aufgaben zählt die Förderung von Existenzgründer’innen und die Vergabe von Investitionskrediten. Auf den Internetseiten der KfW findet der oder die Gründungswillige einen umfangreichen Katalog an Starthilfen wie Informationen, Beratung und Fördermöglichkeiten.
Wer sich um eine Finanzierung über die KfW-Bank bewerben will, sollte sich schon vor der Unternehmungsgründung mit Anträgen und Formalitäten befasst haben. Ein lückenloser Businessplan und schon durchlaufendes Coaching sind, wenn nicht unabdingbar, dann auf jeden Fall nötiger Türenöffner. Die KfW bietet verschiedene Modelle der Finanzierung:
Kunden oder Businesspartner zu gewinnen, die bereit sind, in einen Startup zu investieren, geht in den meisten Fällen auch damit einher, die Investor’innen an Umsätzen, Gewinnen oder auch direkt am Unternehmen zu beteiligen. Nach der Early-Startup-Phase, wenn die Firma wächst, kann das für den oder die Gründer’in schon mal eine teure Angelegenheit werden. Andererseits profitieren Gründer’innen auch von vorhandenen Erfahrungswerten.
Großkapitalinvestor’innen legen nicht selten Wert auf ein Mitbestimmungsrecht und verlangen regelmäßige Geschäftsberichte. Letztendlich geht es privaten Investor’innen zumeist darum, ihre Firmenanteile später weiterzuverkaufen. Dann könnte es passieren, dass der bzw. die ehemalige Gründer’in kaum noch Kontrolle über die entsprechenden Anteile seines Startups hat. Das gilt es zu bedenken, bevor ein solcher Investierender ins Boot geholt wird. Wer den Aspekt der Fremdbestimmung nicht einkalkulieren will, ist mit klassischen Wegen zur Finanzierung des Bedarfs über Banken und Kredite besser beraten. Mittlerweile existiert ein regelrechter Markt rund um die Startup Finanzierung. Ein Überblick über die zahlreichen Ansätze erfolgt in den folgenden Absätzen.
Business Angel sind ehemalige Unternehmer’innen, die über den Börsengang oder Verkauf des eigenen Startups über ein ordentliches Polster an Eigenkapital verfügen und dieses sowie ihr Know-how an den Nachwuchs weitergeben. Über das Business Angels Netzwerk Deutschland kann der oder die Gründungswillige seine bzw. ihre Geschäftsidee zur Prüfung einreichen. Bei Interesse melden sich die Engel später zurück und bieten Unterstützung/Beratung, aber auch Investionskapital an. Allerdings nicht ganz umsonst: Als Gegenleistung werden meistens Unternehmensanteile fällig.
Hierbei geht es um Risikokapital (Beteiligung an besonders riskant geltenden Unternehmungen) für Startups in der Frühphase. Sogenannte Beteiligungsgesellschaften machen frisches Geld gegen Anteile verfügbar, mit dem Ziel, diese später wieder zu verkaufen. Ebenfalls gibt es betriebswirtschaftliches Fachwissen und potenzielle Geschäftsbeziehungen von den Gesellschaften. Im Gegenzug bestehen diese jedoch auch auf ein erweitertes Mitspracherecht. Wer sein Baby nicht aus der Hand geben und sein alleiniges Entscheidungsrecht nicht verlieren will, mag sich damit möglicherweise nicht anfreunden können. Wer hohe Summen mit dem Risiko des Totalverlustes generieren möchte, kommt manchmal nicht um diese Art der Entwicklungshilfe herum. Wichtig ist es, die Verträge genau zu prüfen. Am besten holt man sich vor Unterzeichnung solcher Verträge einen Berater oder eine Beraterin ins Boot, der oder die die rechtlichen Folgen gut überblicken kann.
Crowdfunding oder Crowdinvesting heißt im Endeffekt nichts anderes, als sich von einer Crowd (Menge, Ansammlung) bei der Umsetzung der finanziellen Ziele unterstützen zu lassen. Im Falle des Crowdfundings beteiligt sich eine Gruppe interessierter Menschen mittels geldwerter und freiwilliger Spenden an der Finanzierung eines zumeist karitativen oder künstlerischen Projektes. Eine Gegenleistung ist dabei nicht unbedingt Teil der Vereinbarung, oft bekommen die Spender nur eine symbolische Gegenleistung, zum Beispiel exklusiven Zugang zu Werken und Produkten. Bekannteste Plattform für Crowdfunding ist die Kickstarter-Kampagne aus den USA. Populäre Crowdfunding Projekte sammeln mitunter Millionen ein und rühren gleichzeitig kräftig die Werbetrommel.
Einen finanziellen Anreiz auch auf der Gegenseite bietet das sogenannte Crowdinvesting. Hier investieren Nutzer direkt in Startups, um im Gegenzug Anteile zu erhalten. Die Investor’innen profitieren so von kommenden Umsätzen. Dabei reichen die Motivationen von einfachem Idealismus bis zu direkten Gewinnen aus Unternehmensverkäufen zum Beispiel an Großinvestor’innen. Die Beteiligung von Privatpersonen über ein Crowdinvesting innerhalb der Early-Startup-Phase eines neu gegründeten Unternehmens ist ein relativ neuer Schuh. Auf dem Markt tummeln sich jedoch auch hier schon jede Menge Anbieter, so zum Beispiel der Marktführer Companisto oder der Pionier für Crowdfunding Projekte Seedmatch.
Das Risiko bei beiden Modellen liegt beim Investierenden. Geht das Startup insolvent, ist auch die Einlage unwiderruflich verloren.
Wer gründen will und Kapital benötigt, findet dafür viele Möglichkeiten. Der klassische Weg über Kredite oder das Beleihen von Familie und Freunden birgt auch immer das Risiko, am Ende einen Berg von Schulden zu erwirtschaften, andererseits bleibt der oder die Gründer’in damit auch immer Herr über das eigene Unternehmen und muss keine Verluste an späteren Gewinnen hinnehmen. Politik und Staat unterstützen Startups mit einer Vielzahl an zunächst tilgungsfreien Krediten zu günstigen Verzinsungen und kostenlosem Coaching. Auch hier bleibt das Hoheitsrecht in Unternehmerhand.
Private Investor’innen gehen zwar auch in Coachingleistung, bestehen zumeist aber auf Unternehmensanteile. Stille Teilhaber und Co müssen regelmäßig ausgezahlt und in vielen Fällen über jegliche Entscheidungen bezüglich der Zukunft des Startups unterrichtet werden. Auf der anderen Seite können sie ihre Anteile problemlos veräußern und stellen den oder die Gründer’in damit vor einen nicht unbeträchtlichen Faktor der Fremdbestimmung. Schwarmfinanzierungen wie Crowdinvesting funktionieren zwar ebenfalls über Umsatzbeteiligungen, unterliegen aber weniger strengen Regelungen. Welche Form der Finanzierung für den oder die Gründungswillige die Richtige ist, richtet sich auch immer nach der Geschäftsidee und dem benötigten Kapitalbedarf. Es lohnt sich, einen oder eine Berater’in hinzuziehen. Verträge sollten nicht blauäugig unterschrieben werden.
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