Wer ein Unternehmen gründet, braucht in vielen Fällen einen Kredit. Doch Banken verlangen in aller Regel umfassende Sicherheiten für Darlehen. Welche Möglichkeiten es gibt, wo der Unterschied zwischen Personen- und Sachkrediten liegt und wie Sie sich auf das Bankgespräch vorbereiten sollten, verrät unser Überblick.
Wer einen Kredit aufnehmen möchte, muss dem jeweiligen Kreditinstitut in den meisten Fällen Sicherheiten vorweisen können. Diese sollen, so heißt es in der Definition des Gabler Wirtschaftslexikons, den Gläubiger gegen das Ausfallrisiko absichern. Sogenannte Blankokredite – also solche, für die keine Sicherheiten gefordert werden – sind gerade für mittlere und hohe Kreditsummen bei Unternehmensgründungen selten, da das Risiko für Banken oft nicht zu vertreten wäre. Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Formen von Kreditsicherheiten: die Personen- und die Sachsicherheiten. Die Personensicherheiten umfassen beispielsweise Bürgschaften und bürgschaftsähnliche Kreditsicherheiten wie Garantien, Schuldmitübernahmen oder Patronatserklärungen.
Die Sach- bzw. Realsicherheiten beschreiben hingegen tatsächliche Gegenstände und Gegenwerte wie bewegliche Sachen, Grundstücke oder Immobilien. Sollten Sie mit Ihrem Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, erhält Ihr Kreditgeber einen uneingeschränkten Zugriff auf die Sicherungsmittel. Für Gründer sind neben Bürgschaften und Hypotheken weitere Kreditsicherheiten üblich: Dazu gehören alle Arten von Wertpapieren wie Aktien, Fonds oder Lebensversicherungen, aber auch Forderungen gegenüber Kunden sowie Ladeneinrichtungen, Pkws und gelagerte Waren.
Oftmals ist auch der Abschluss einer Risikolebensversicherung als Sicherheit gefordert. Laut dieser Definition wird die festgelegte Versicherungssumme – beispielsweise die Schuld eines Kredits – an Hinterbliebene oder im Vertrag näher definierte Dritte ausgezahlt. Das bedeutet, dass sich auch zwei Geschäftspartner begünstigen können: Dafür tragen sich beide Geschäftspartner gegenseitig als Begünstigte ein – entweder über einen Vertrag oder mittels zweier separater Verträge – einer sogenannten „Über-Kreuz-Versicherung“. Stirbt einer der Geschäftspartner, wird die Versicherungssumme an den anderen ausgezahlt. Das stellt sicher, dass dieser nicht allein auf den Schulden sitzen bleibt.
Doch selbst wenn Sie umfassende Sicherheiten bieten können, ist das noch keine Garantie, dass Ihnen die Bank auch den gewünschten Kredit bewilligen wird. Maßgeblich ist zudem, dass Sie von Ihrem Geschäftserfolg überzeugen können. Daher sollten Sie nicht unvorbereitet in das Bankgespräch gehen und sich sorgfältig vorbereiten. So sollten Sie einen vollständigen Businessplan vorlegen und mithilfe eines detaillierten Finanzplans genau darlegen können, wie viel Geld Sie für welche Investitionen benötigen. Besonders wenn die Gründung Ihres Unternehmens maßgeblich von einer Finanzierung durch die Bank abhängt, sollten Sie sich hierfür viel Zeit nehmen und nichts dem Zufall überlassen.
So sollte man stattdessen den Businessplan professionell von einem Unternehmens- oder Gründungsberater prüfen lassen. Welche entscheidenden Fragen Sie in Ihrem Businessplan beantworten sollten, erklären wir Ihnen an dieser Stelle. Sollten Sie bei der Erstellung oder Prüfung Ihres Businessplans Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich gerne über unser Kontaktformular an uns. Ein Berater von Gründungsblatt wird Sie dann kostenfrei zurückrufen.
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