Täglich kommt es auf den Straßen in Berlin zu mehreren Unfällen und zum Glück bleibt es hier meist bei einem Blechschaden. Doch spätestens wenn Ihr eigenes Fahrzeug durch Fremdverschulden beschädigt wird, werden Sie merken, wie wichtig ein Kfz Unfallgutachten ist. Entscheidend ist dabei eine sorgfältige und präzise Beurteilung der Fahrzeugschäden.
Ein Kfz Unfallgutachten benötigen Sie, wenn Ihr Kraftfahrzeug durch einen Unfall von einem anderen beschädigt wurde. Für diese Schäden kommt im Normalfall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Was anfänglich nur wie ein kleiner Kratzer erscheint, kann schnell zu einer verzogenen Karosserie werden. Ist auf den ersten Blick überhaupt nichts zu erkennen, können die empfindlichen Parksensoren trotzdem in Mitleidenschaft gezogen worden sein.
Weder Sie noch der Unfallverursacher können solche „verborgenen” Schäden erkennen. Da die meisten Schäden auf den ersten Blick demnach nicht ersichtlich sind, wird ein Nachweis über die Kosten für die Schäden verlangt. Bei diesem Nachweis handelt es sich um ein Kfz Unfallgutachten. In diesem wird die Höhe der anfallenden Reparaturkosten festgelegt bzw. die Schadensersatzforderung genau benannt.
Verlassen Sie sich dabei am besten auf einen qualifizierten und schnell erreichbaren Kfz Gutachter. Dieser ermittelt nicht nur objektiv sämtliche entstandene Kosten, sondern erhöht auch Ihre Chance, dass diese vollständig erstattet werden. Denn ohne ein Kfz Unfallgutachten muss eine Versicherung die Schadenssumme nicht begleichen. Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit, den Kfz Gutachter selbst zu beauftragen und ein professionelles Kfz Unfallgutachten erstellen zu lassen. Das heißt, dass Sie nicht den Gutachter nehmen müssen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt.
Der Kfz Gutachter bzw. Gutachterin ermittelt neutral und umfassend, welche Kosten bei der Reparatur Ihres Autos oder anderer Fahrzeuge anfallen. Doch nicht nur das – die Schadensbeurteilung umfasst außerdem:
Sind Sie nicht der Unfallverursacher und haben keine Mitschuld, müssen Sie sich um die Kosten für den Kfz Unfallgutachter keine Gedanken machen. Das Schadensgutachten beinhaltet gleichzeitig auch ein Wertgutachten inklusive Wiederbeschaffungswert. Hiermit können so gut wie alle schadensersatzfähigen und relevanten Ansprüche begründet werden. Durch die Grundlage für die Schadensregulierung kann sich der Versicherer zudem darauf verlassen, dass er nur für die Schäden aufkommen muss, die er tatsächlich auch verursacht hat.
Beauftragt wird ein KfZ-Gutachter übrigens nicht automatisch. Damit ein Kfz Unfallgutachten erstellt wird, um einen entstandenen Schaden nachzuweisen, muss dieser beauftragt werden. – Entweder von der Kfz Versicherung oder von einem, der am Unfall beteiligt war, also zum Beispiel von Ihnen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Frist gibt es hierbei zwar nicht, doch die meisten Versicherungen verlangen, dass ein Unfall innerhalb einer Woche gemeldet wird. Sind Sie nicht schuld am Unfall, müssen Sie trotzdem auch Ihre Haftpflichtversicherung informieren. Außerdem darf das Kfz Unfallgutachten natürlich nicht erst nach der Reparatur beauftragt werden.
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