26.2.2021
26.2.2021
Wer sich heutzutage mit dem Verkauf von Cremen, Salben, Make-Up und anderen Kosmetika selbstständig machen möchte, kann dies relativ einfach tun. Ist eine lokale Geschäftsmiete wirtschaftlich noch nicht drinnen, kann dafür auch ein Online-Shop eingerichtet werden. Um dies jedoch möglichst sorgenfrei zu ermöglichen, müssen dabei einige Richtlinien beachtet werden. Hier finden Sie wichtige Regelungen dazu.
Die Regelungen zum Verkauf von Kosmetika wird mittlerweile über Vorgaben der Europäischen Union geregelt. Hier kommen grundsätzlich dieselben Regelungen wie beim stationären Handel zum Einsatz. Wird ein Online-Shop für Kosmetikprodukte eröffnet, gelten die Rahmenbedingungen der EU-Kosmetik-Verordnung, welche seit dem Jahr 2013 gültig ist.
Aus jener Verordnung ist abzuleiten, dass eine Kennzeichnungspflicht im Online-Shop ebenso wie im Einzel- oder Großhandel erforderlich ist. Simone Bosch, Kosmetikerin von Beruf, ist mit den diesbezüglichen Auflagen aus Erfahrung vertraut.“Auf der Verpackung der jeweiligen Produkte ist es essentiell, dass die Nummer des Herstellungspostens oder ein Kennzeichen angegeben ist, dass den Hersteller eindeutig identifizieren kann. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums, sofern eine Mindesthaltbarkeit von 30 Monaten oder weniger gegeben ist”, führt die Autorin des Online Magazins ArzneimittelFakten aus.
In Bezug auf die Kennzeichnung gelten für den neu gegründeten Online-Shop für Kosmetika noch weitere Rahmenbedingungen. Grundsätzlich dürfen keine Aussagen auf die Verpackungen gedruckt werden, die den Verbraucher in die Irre führen könnten. Besitzt das ausgewählte Produkt bestimmte Merkmale und Funktionen nicht, ist von einem Druck abzusehen.
Bevor der Verkauf gestartet werden kann, sieht Artikel 6 der zuvor erwähnten EU-Verordnung vor, dass zunächst eine Prüfung auf drei Ebenen zu erfolgen hat. Verkäufer:innen im Internet müssen sicherstellen, dass Kennzeichnungsinformationen und Sprachanforderungen passen und auch das Mindesthaltbarkeitsdatum der betroffenen Produkte nicht abgelaufen ist. Des weiteren muss zusätzlich sichergestellt werden, dass jene Kosmetika, die sich nicht im Einklang mit der EU-Verordnung befinden, solange nicht in Umlauf geraten, bis eine Übereinstimmung vorhanden ist.
In Zusammenhang mit jenem Punkt ist auch das Thema Sicherheit entscheidend. Wird nachträglich festgestellt, dass ein bereits über den Shop vertriebenes Produkt nicht der Verordnung entspricht, muss der Händler bzw. die Händlerin sich um Korrekturmaßnahmen kümmern. Falls notwendig, muss sogar ein Rückruf in die Wege geleitet werden. Um laufend solche und ähnliche Probleme vermeiden zu können ist es entscheidend, dass Online-Händler:innen von Kosmetika stets mit Behörden zur Abwendung von Risiken kontaktbereit sind.
Abhängig von der angedachten Unternehmensphilosophie kann es durchaus möglich sein, dass nicht alle gewünschten Verkaufsprodukte im Inland erhältlich sind. Ist der Import von Waren ein wichtiger Bestandteil des eigenen Businessplans, sind zusätzliche Dinge zu beachten. Bevor der erstmalige Import durchgeführt wird, muss der Vorgang an der zuständigen Überwachungsbehörde angezeigt werden.
In diesem Zusammenhang ist allerdings auch der Ursprungsort ein wesentlicher Faktor. Als Import gemeldet werden muss nur die Zufuhr von Waren außerhalb der Europäischen Union, da in diesem Gebiet freier Warenverkehr besteht.
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