Welche Krankenversicherung können Sie für Ihre Existenzgründung am besten wählen? Eine Existenzgründung stellt nichts dar, was mal eben „nebenbei“ durchgeführt wird. In der Regel erfolgen die meisten Schritte noch während der Beschäftigung in einem Angestelltenverhältnis, idealerweise könnten die ersten Wochen in dem neuen Betätigungsumfeld noch mit dem Einkommen aus der Festanstellung überbrückt werden. Vor dem Hintergrund, dass die Möglichkeiten, sich als Angestellter privat zu versichern, sehr eingeschränkt sind, ist es wahrscheinlich, dass Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
Wundern Sie sich nicht, wenn Sie wenige Tage nach Eröffnung ihres neuen Geschäftsbetriebes Anrufe und Besuche von Mitarbeitern aus der Assekuranzbranche erhalten. Als Selbstständiger gehören Sie zu der Zielgruppe derjenigen, welche sich privat Krankenversichern können. Es besteht allerdings nicht mehr die Wahlfreiheit, überhaupt einer Krankenversicherung anzugehören. Seit einigen Jahren gilt in Deutschland der Krankenversicherungszwang. Die private Krankenversicherung bietet der gesetzlichen Krankenversicherung zweifelsfrei Vorteile in Bezug auf die Heilbehandlung und Kostenübernahme. Der Wechsel will jedoch wohl überlegt sein. Sollte ihre Lebensplanung in Bezug auf Familie noch nicht abgeschlossen sein, kann die auf den ersten Blick möglicherweise auch günstigere private Krankenversicherung im Laufe der Jahre überdurchschnittlich teuer werden.
Während die Ersatzkassen den Beitrag auf das Einkommen des Verdieners kalkulieren und in der Familienversicherung auch eine nicht-erwerbstätige Ehefrau sowie die Kinder mitversichert sind, muss in der privaten Krankenversicherung jede Person einzeln versichert werden. In einer Partnerschaft ohne Trauschein muss sich der Partner selbst versichern, fällt also bei der gesetzlichen Versicherung nicht unter die Familienversicherung. Die Berechnungsgrundlage für den Beitrag bildet bei der privaten Krankenversicherung nicht das Einkommen, sondern der gewählte Leistungskatalog sowie das Eintrittsalter. Die Regelung für die Kinder fällt im Zweifelsfall jedoch so aus, dass sie privat mitversichert werden müssen. Die Beiträge aller Ersatzkassen sind aktuell identisch. Es bestehen jedoch Unterschiede in einzelnen Tarifen, die wiederum Beitragsrückerstattungen, und damit niedrigere Nettobeiträge, ermöglichen.
Mit Ihrer Existenzgründung und dem Ausscheiden aus dem Angestelltenverhältnis teilen Sie der Krankenkasse mit, dass Sie künftig selbstständig sind. Es erfolgt jetzt eine Neueinstufung ihres künftigen Ersatzkassenbeitrages. Diese Einstufung basiert auf den Zahlen, von denen Sie annehmen, dass sie am Ende des Jahres als Überschuss in den Büchern stehen. Mit ihrem Business Case haben Sie bereits kalkuliert, wie sich das Geschäft zu Beginn entwickeln wird. Realistischerweise tragen Sie diese Zahlen in das Formular der Ersatzkasse ein. Sie können aber auch den Mindestbeitrag wählen. Eine Überprüfung des Beitrages erfolgt im Folgejahr auf der Grundlage ihres Einkommensteuerbescheids, allerdings nicht rückwirkend, sondern dann für das laufende Kalenderjahr.
Hier die Kurzübersicht dazu:
Ersatzkassen | Private Krankenversicherung | |
Beitragsbemessung, Berechnungsgrundlage | Beitrag auf Einkommen des Verdieners | Bemessen wird nach gewähltem Leistungskatalog sowie dem Eintrittsalter. |
Familie mitversichert? | Nicht-erwerbstätige Ehefrau sowie die Kinder sind mitversichert im Rahmen der Familienversicherung. | Jede Person wird einzeln versichert. Kinder müssen in der Regel privat mitversichert werden. |
Während bei den Ersatzkassen das Krankentagegeld prozentual vom Einkommen berechnet und in der Höhe maximiert wird, lassen die privaten Krankenversicherer eine individuellere Berechnung zu. Das Krankentagegeld der Ersatzkassen beträgt 70 Prozent des durchschnittlichen Tagesverdienstes, maximal jedoch 94,50 Euro am Tag (Stand 2014). Und genau hier liegt die Gefahr für einen Existenzgründer.
Der Betrag von 94,50 Euro, weniger als 3.000 Euro im Monat, ist für einen Existenzgründer, natürlich abhängig von der Branche, kaum ausreichend, um zu überleben. Das Gesetz sieht vor, dass sich niemand durch eine Krankheit bereichern darf. Das Tagegeld muss also dem tatsächlichen Einkommen entsprechen. Wir haben eingangs davon gesprochen, dass es im Rahmen der Existenzgründung gilt, existenzielle Risiken abzusichern.
Eine Erkrankung, vor allem wenn sie länger anhält, stellt ein existenzbedrohendes Risiko dar.
Krankentagegeldversicherungen kosten nicht die Welt, stellen aber sicher, dass Sie auch während einer Erkrankung die laufenden Betriebskosten bezahlen und selbst noch Geld übrig haben, sich etwas zu essen zu kaufen. Dies klingt jetzt makaber, aber die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass auch Existenzgründer, gerade in der Phase, die am stressintensivsten verläuft, nicht vor Erkrankungen gefeit sind.
Selbstständige können in der Ersatzkasse, abweichend von Angestellten, eine Krankentagegeldzahlung bereits ab dem 22. Tag vereinbaren. Für die Zahlung des Krankentagegeldes vom 22. bis zum 42. Tag der Erkrankung wird jedoch ein Beitragsaufschlag berechnet. Ab dem 43. Tag greift das reguläre Krankentagegeld.
Zahlreiche private Krankenversicherer bieten ein Krankentagegeld bereits ab dem 8. Tag an, einige sogar ab dem 1. Tag. Diese Angebote sollten Sie ignorieren. Der Beitragsaufwand steht in keiner Relation zu der Wahrscheinlichkeit, dass Sie bereits ab einem so frühen Zeitpunkt nicht mehr ohne externe finanzielle Mittel über die Runden kämen. Der frühest sinnvolle Zeitpunkt stellt tatsächlich der 22. Tag dar, eher der 42. Tag.
Dieser Ansatz findet sich immer wieder, viele Existenzgründer sind hin- und hergerissen. Auf der einen Seite assoziiert die Mitgliedschaft in der Ersatzkasse eine „öffentlich-rechtliche“ Sicherheit, auf der anderen Seite überzeugen die Privaten mit besseren Leistungen. Die Antwort auf dieses Dilemma lautet daher nicht „entweder – oder“, sondern vielmehr „sowohl – als auch“. Gerade im Bereich der Zahnersatzleistungen wurden die Ersatzkassen immer defizitärer. Kommen wir noch einmal zur Frage der existenziellen Absicherung zurück. Der Krankenhausaufenthalt im Einbett-Zimmer wirkt sich nicht existenzsichernd aus, sondern kostet Geld. Im Mehrbettzimmer ist es zwar nicht ganz so komfortabel, aber der Aufenthalt dort ruiniert Sie nicht. Eine andere Belastung, die richtig wehtun und den Traum von der Selbstständigkeit ganz schnell zum Platzen bringen kann, ist Zahnersatz. Zahnersatz ist teuer, richtig teuer, und die Ersatzkassen bestechen hier durch Leistungskürzungen. Eine Zusatzversicherung kostet nicht viel, kann Ihnen aber im Zweifelsfall Tausende Euros ersparen – Geld, dass Ihnen in ihrem jungen Unternehmen fehlen würde.
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Viel Erfolg mit Ihrer Existenzgründung!