Unternehmer haben einige Möglichkeiten, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zuwendungen zukommen zu lassen. Das sollte sich jeder Arbeitgeber auch gut überlegen, denn der Konkurrenzkampf um fähige sowie engagierte Mitarbeiter*innen kann hart sein. Häufig können über die Lohn- oder Gehaltshöhe vor allem kleinere Unternehmen nicht mit den zahlungskräftigeren Konzernen konkurrieren. Es gibt aber ein paar Optionen, wie man wertvolle Mitarbeiter dauerhaft an ein Unternehmen binden kann. Dann sind Wertschätzung und individuelle Sachzuwendungen gefragt.
Vieles und Unterschiedliches kann dabei angeboten werden. Es kann sich zum Beispiel um die Pizza bei Besprechungen, ein neues Smartphone sowie ein E-Bike-Leasing, einen Kita-Zuschuss oder um einen Zuschuss zur Erholungsbeihilfe handeln. Ebenso sind Bahntickets, Obstkörbe oder Tankkarten als Zuwendungen recht beliebt.
Wie schon erwähnt, müssen Firmen heutzutage einiges dafür tun, um sich an ihren Standorten und – abhängig von der Branche – auch überregional einen guten Ruf als ein attraktiver Arbeitgeber aufzubauen. Wenn man gute Leute finden und die eingearbeitete Belegschaft nicht an die Konkurrenz verlieren möchte, werden dabei beispielsweise flexible sowie familienfreundliche Arbeitszeiten, Weiterbildungsmöglichkeiten, ein gutes Teamklima als auch eine moderne Arbeitsorganisation wichtige Voraussetzungen sein. Natürlich spielt dabei auch das Finanzielle eine wichtige Rolle, wobei es nicht immer unbedingt eine Gehaltserhöhung sein muss.
Heutzutage setzten einige Unternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf steuerfreie Extras, die den Arbeitnehmer*innen mehr netto einbringen, ohne dass dem Arbeitgeber höhere Lohnnebenkosten entstehen. Hier kann man zum Beispiel mehr von steuerfreien Sachleistungen durch den Arbeitgeber erfahren.
Zwar spielen Geld und Geschenke nicht mehr ganz so die Hauptrolle wie früher für die Bindung an ein Unternehmen, aber dennoch spricht es sich doch positiv herum, wenn ein Arbeitgeber vielleicht ein E-Bike spendiert, sich an einem Deutschlandticket beteiligt, Gesundheitskurse anbietet, eine Inflationsausgleichsprämie zahlt oder generell und bei notwendigen Überstunden Eis, Kuchen, Obst und Pizza für das ganze Team zur Verfügung stellt. Ebenso sind zum Beispiel ein Dienstwagen, eine Erholungsbeihilfe, ein Kindergartenzuschuss, eine Ladestation, ein Personalrabatt, Restaurant-Checks oder Umzugskosten denkbar. Einige Beispiele dazu etwas näher beschrieben:
Es ist möglich, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bei finanziellen Engpässen mit einem Darlehen von bis zu 2.600 Euro im Jahr aushelfen. Aber es muss der monatliche Zinsvorteil samt weiterer Sachzuwendungen dabei unterhalb der 50 €-Grenze/Monat bleiben.
Es ist möglich, dass der Arbeitgeber bei Betriebsfeiern pro Mitarbeiter und Feier 110 € ausgibt und es können auch Kosten für eine Übernachtung in diesem Freibetrag mit enthalten sein. Die Feier muss nur allen Mitarbeitern offenstehen und es können zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr stattfinden. Zum Beispiel ein Sommerfest und eine Weihnachtsfeier. Man muss dabei nur in den 110 €-Freibetrag einrechnen, was die Teilnehmenden konsumieren können (z.B. Essen, Getränke, ein DJ oder Musiker). Eine eventuelle Raummiete oder vielleicht das Gehalt eines Eventplaners müssen nicht dabei eingerechnet werden. Werden auch Ehepartner und/oder Kinder mit eingeladen, werden die Kosten, die durch diese Angehörigen zusammenkommen, dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet.
Wenn man unsicher ist, wie und welche Zuwendungen man Mitarbeitern steuerfrei zukommen lassen kann, sollte man sich dazu am Besten fachkundig (z.B. Steuerberater) von einem Experten beraten lassen.
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