Ein falscher Klick beim Unternehmensregister, ein schlecht formulierter Vertrag, ein spontaner Tipp vom Bekannten – und schon ist die steuerliche Grundlage des Unternehmens falsch gelegt. Viele Gründer*innen starten mit einer vermeintlich „einfachen“ Rechtsform, um Zeit und Geld zu sparen. Doch was heute unkompliziert scheint, kann morgen teure Folgen haben. Wer von Anfang an das große Ganze nicht mitdenkt – etwa Haftung, Steuern oder Investorenfähigkeit –, riskiert Nachzahlungen, Korrekturen oder sogar einen Neustart.
Einzelunternehmen, UG, GbR, GmbH – jede dieser Rechtsformen hat ihre eigenen Spielregeln. Viele Gründer*innen wählen intuitiv: „Einzelunternehmen klingt unkompliziert.“ Oder: „Die UG spart mir das Stammkapital.“ Tatsächlich aber birgt jede dieser Entscheidungen steuerliche und rechtliche Konsequenzen, die oft erst dann sichtbar werden, wenn sie bereits teuer sind. Ob Buchführungspflichten, Gewerbesteuer, Haftungsfragen oder Investorenstruktur – jede Form hat Stärken, aber auch Stolperfallen.
Ein besonders häufiger Fehler: die Wahl einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), obwohl von Beginn an klar ist, dass externe Finanzierung, Haftungsschutz oder Beteiligungsmodelle eine Rolle spielen werden. Die GbR ist zwar schnell gegründet, aber schlecht skalierbar – vor allem, wenn Gewinne steigen oder der Gesellschafterkreis sich ändert.
Um solche Probleme zu vermeiden, setzen viele Gründer auf professionelle Beratung. Eine Adresse, die häufig empfohlen wird, ist etwa ein spezialisierter Steuerberater in Ludwigshafen, der nicht nur das Formular ausfüllt, sondern strategisch denkt – und hilft, die passende Rechtsform für Geschäftsmodell und Wachstumsziel zu finden.
Kaum läuft das Geschäft an, rücken neue Fragen in den Fokus: Wie wird der Gewinn versteuert? Was kann abgesetzt werden? Und was bleibt wirklich übrig? Je nach Rechtsform können dieselben Umsätze ganz unterschiedlich behandelt werden.
Ein Einzelunternehmen zahlt auf den Gewinn Einkommensteuer – unter Umständen bis zu 45 Prozent. Eine GmbH dagegen unterliegt der Körperschaftsteuer, aktuell 15 Prozent, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Dafür unterliegt die Gewinnausschüttung bei der GmbH wiederum der Abgeltungsteuer – ein Detail, das oft übersehen wird.
Noch komplizierter wird es bei Verlusten. Nicht jede Form erlaubt eine sinnvolle Verrechnung mit künftigen Gewinnen. Wer mit Anlaufverlusten rechnet, sollte eine Struktur wählen, die dies berücksichtigt – sonst gehen steuerliche Vorteile verloren.
Neben dem Steuerrecht spielen auch rechtliche und unternehmerische Fragen eine Rolle. Wer ein Einzelunternehmen führt, haftet mit dem gesamten Privatvermögen. Auch bei der GbR haften alle Beteiligten persönlich und solidarisch – das kann im Schadensfall existenzbedrohend sein.
Kapitalgesellschaften wie UG oder GmbH begrenzen diese Haftung. Dafür sind sie gründungsintensiver, verlangen eine geordnete Buchführung und gewisse Formalien. Doch sie bieten auch Vorteile: Mehr Vertrauen bei Banken, besseres Standing bei Geschäftspartnern – und ein klar geregeltes Verhältnis unter den Gesellschaftern.
Die Wahl der Rechtsform beeinflusst also auch die Außenwirkung. Wer langfristig seriös auftreten möchte, sollte sich nicht nur von der Einfachheit leiten lassen, sondern auch vom Image, das die gewählte Struktur vermittelt.
Ein Wechsel der Rechtsform ist zwar möglich – aber selten unkompliziert. Wer etwa von der GbR zur GmbH wechselt, muss Verträge neu fassen, Handelsregistereinträge aktualisieren, Bankverbindungen anpassen und das Finanzamt informieren. Auch steuerlich wird genau hingesehen: Vermögen muss übertragen, stille Reserven möglicherweise aufgedeckt werden. Eine falsche Einschätzung kann zu Nachzahlungen führen.
Deshalb sollte bereits bei der Gründung über die Zukunft nachgedacht werden. Wer von Anfang an plant, zu expandieren, Mitarbeitende einzustellen oder Fremdkapital aufzunehmen, braucht eine passende Struktur. Die spätere Korrektur kostet nicht nur Geld – sondern oft auch Vertrauen und Zeit.
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