Recht haben und recht bekommen sind bedauerlicherweise manchmal zwei völlig voneinander losgelöste Umstände. Unstrittig ist, dass mitunter der bessere finanzielle Hintergrund über diesen Sachverhalt entscheidet. Der Weg durch die juristischen Instanzen ist lange und teuer. Als Existenzgründer oder Gründerin werden Sie sich nicht mit der Frage beschäftigen, wer könnte mich denn und warum verklagen, als friedliebender Mensch überlegen Sie sich morgen auch nicht, wem Sie am Nachmittag juristisch am Zeug flicken könnten. Es sind jedoch nicht immer die Haftpflichtschäden, die eine Klage nach sich ziehen. In diesem Fall besteht zunächst einmal Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung, welche in erster Instanz prüft, ob die Forderungen gerechtfertigt sind.
Nehmen wir einmal an, Sie haben sich als Onlinetexter selbstständig gemacht und ihren ersten Artikel mit Fotos ausgestattet auf ihrem Blog publiziert. Obwohl Sie alle Copyrightbestimmungen der Bilder berücksichtigt haben, kommt der Fotograf auf die Idee, Sie dennoch zu verklagen und Sie erhalten eine Abmahnung. Die geltend gemachten Kosten bewegen sich in der Regel zwischen 200 und 1.000 Euro. Sie können jetzt entweder bezahlen oder begeben sich in einen Rechtsstreit, wenn ihre Haftpflichtversicherung der Ansicht ist, dass die Forderungen unberechtigt sind und eine Regulierung ablehnt.
Niemand möchte gleich mit dem Einstieg in die Existenzgründung einen Rechtsstreit mit dem Vermieter beginnen. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Quadratmeterzahl der angemieteten Gewerbefläche deutlich zu ihren Ungunsten von der vertraglich vereinbarten Anzahl abweicht, besteht Diskussionsbedarf, der unter Umständen auch wieder vor Gericht, zumindest anwaltlich, geklärt werden muss.
Die häufigsten Bagatellfälle, für die eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen wird, resultieren aus dem Straßenverkehr. Angefochtene Bußgelder aufgrund einer vorgeblichen Geschwindigkeitsübertretung stehen hier an erster Stelle.
Zu guter Letzt seien aus der Bandbreite möglicher Versicherungsfälle noch Streitigkeiten mit den Angestellten oder im Zusammenhang mit der Sozialgerichtsbarkeit genannt.
In unserer Einleitung hatten wir betont, dass eine Rechtsschutzversicherung in die Kategorie sinnvoller, aber nicht zwingend notwendiger Versicherungen gehört. Als Existenzgründer können Sie selbst mit der notwendigen Sorgfalt dafür sorgen, dass Rechtsstreitigkeiten ausbleiben, in die Köpfe anderer können Sie jedoch nicht hineinsehen.
Die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige wird mit unterschiedlichen eigenständigen Modulen angeboten:
Viele Anbieter schließen übrigens die private Rechtsschutzversicherung in die betriebliche mit ein, sodass zumindest ein gewisses Einsparpotenzial besteht. Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung pro Schadensfall lassen sich die monatlichen Beiträge noch einmal senken. Bei der Anbieterauswahl zeigt sich ein Blick in die Details immer wieder als hilfreich, da die Zusatzleistungen, beispielsweise Mediation oder Erstberatung ohne, dass die Selbstbeteiligung greift, je nach Gesellschaft voneinander abweichen.
Vor dem Hintergrund, dass eine Existenzgründung und die Zeit danach eine gewisse Anspannung mit sich bringt und sich Existenzgründer mit allem, nur nicht mit Rechtsstreitigkeiten befassen möchten, kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll sein. Der Gedanke, da soll sich mein Anwalt drum kümmern, schafft zumindest Freiräume. Sollten Sie in einer Branche arbeiten, in der die Zahlungsmoral ihrer Kunden manchmal Wünsche offen lässt, könnte das Forderungsausfallmanagement in Kombination mit der Bonitätsprüfung eine interessante Deckungserweiterung darstellen. Andernfalls tut es bei offenen Zahlungen ein Inkassobüro unter Umständen aber auch.
Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen Businessplan-Tools und Handbücher vor, die wir für Sie im Web – ohne Gewähr – recherchiert haben. Damit Sie gut informiert in Ihre Gründung starten können!
Hinter Gründerblatt selbst steckt ein praxis- erprobtes Netzwerk an Berater/innen, die Sie gerne auch persönlich bei Ihrer Gründung begleiten. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig, kann aber unter bestimmten Konditionen im Rahmen von geförderten Beratungen bis zu 80 % bezuschusst werden.
Mehr zu unserem Beratungsangebot:
Übrigens: Über die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA können Sie sich auch eine professionelle Unterstützung und Beratung unmittelbar nach Ihrer Gründung fördern lassen – so umschiffen Sie die ersten Hürden, die oft zu Beginn einer Selbständigkeit auftreten!
Viel Erfolg mit Ihrer Existenzgründung!