Ist die gewünschte Geschäftsform festgelegt, sind alle Kredite genehmigt und das Büro eingerichtet, kann sich das junge Start-up Unternehmen auf den Weg machen, fähige Mitarbeiter zu rekrutieren. Nur die wenigsten neu gegründeten Firmen kommen als EinPersonen-Unternehmen ganz ohne Angestellte aus, auch für Inhaber/innen kleiner Betriebe hat der Tag nur 24 Stunden.
Neben der Sicherheit der Firmendaten müssen selbstverständlich auch das Büro und alle Lagerräume gut zugänglich und trotzdem geschützt sein. Dabei darf es Unbefugten nicht ohne Weiteres möglich sein, die angemieteten Räumlichkeiten zu betreten. Einige Kundendaten erfordern zudem einen speziellen Schutz und müssen unter Verschluss gehalten werden, hierzu zählen zum Beispiel Gesundheitsdaten wie Nahrungsmittelunverträglichkeiten und andere sensible Personendaten. Zu diesen Räumlichkeiten muss nicht einmal jedem Angestellten Zutritt gewährt werden, geschweige denn dem Postboten, wenn er an die eigene Firma eine Sendung zustellt.
Basierend auf dem Arbeitsschutzgesetz schreibt die Betriebssicherheitsverordnung außerdem vor, sämtliche für den Betrieb genutzten Anlagen dem Stand der Technik anzupassen. Hierfür sollten Unternehmer/innen vor allem im verarbeitenden Gewerbe dafür Sorge tragen, die richtigen Maßnahmen einzusetzen: Lichtvorhänge und kabellose Sicherungssysteme etwa von RS Components gewährleisten dabei einen zuverlässigen Schutz von Angestellten, Konsumgütern, Waren und Daten.
Die Videoüberwachung kann nicht nur beim Einkaufen dazu eingesetzt werden, Diebstähle zügig aufzudecken. Auch in einem angrenzenden, aber dennoch externen Warenlager kann kabellose Sicherheitstechnik dafür Sorge tragen, alles gut im Auge zu behalten. Es kann angestellten Lagerarbeitern dabei von innen heraus ermöglicht werden, die Lichtschranke des Zugangsbereichs einfach zu passieren, während ein Lichtvorhang anders herum den Zutritt von außen unterbindet.
Werden das Büro oder andere Bereiche der eigenen Firma durch kabellose Sicherheitsanlagen geschützt, muss natürlich darauf geachtet werden, dass ein Lichtvorhang nicht blockiert wird. Das kann passieren, wenn sich Personen oder Waren in der Lichtschranke befinden. Geschieht dies unbemerkt, stehen Tür und Tor offen, ohne dass die Schutzfunktion während dieser Zeit aufrechterhalten wäre. Eine Videoüberwachung kann in diesem Fall dafür sorgen, dass derartige Vorkommnisse zügig entdeckt werden, auch ein akustischer Hinweis bei zu lange offen stehenden Zugangstüren ist jedoch möglich.
Für die korrekte Funktion von Lichtschranken, Lichtvorhängen oder anderen unsichtbaren Zugangskontrollen sind nicht die Mitarbeiter der jeweiligen Abteilung verantwortlich zu machen. Werden also trotz eines Vorfalls des menschlichen Versagens Waren aus dem Lager entwendet, muss der entsprechende Mitarbeiter nicht mit seinem Privatvermögen haften. Vielmehr sind die entwendeten Produkte durch eine Haftpflichtversicherung des Unternehmens abzusichern.
Es liegt in der Verantwortung der Abteilungsleitung, oder aber auch immer beim Firmeninhaber selbst, einen Angestellten weiter zu beschäftigen, obwohl ein wiederholtes Fehlverhalten auftritt. Kann ein konkreter Verdacht des Diebstahls oder der Veruntreuung nachgewiesen werden, schützt jedoch auch keine noch so komplexe Sicherheitstechnik gegen die betrügerischen Absichten mancher Angestellter des Unternehmens.
Werden einzelne Angestellte mittels Videoüberwachung bei der Arbeit kontrolliert, dürfen die Aufnahmen nicht einfach so gespeichert werden. Dies macht das Aufdecken von Straftaten im Unternehmen, die trotz umfangreicher Sicherheitstechnik in einigen Fällen auch wiederholt auftreten können, so kompliziert. Es ist nämlich auch mit einer funktionalen Videoüberwachung auf hohem Niveau, zum Beispiel mit Bewegungssensoren oder Lichtschranken, gar nicht so leicht, einen Verbrecher auf frischer Tat zu ertappen. Die Sichtung des erstellten Videomaterials kann mehrere Stunden lang dauern, ohne schriftliches Einverständnis dürfen die Bilder jedoch nicht einmal zwischengespeichert werden, sondern müssen quasi per Liveüberwachung von einem Mitarbeiter ausgewertet werden. In Schulen und anderen Einrichtungen wird das Dilemma mit dem Datenschutz so gelöst, dass mehrere Videokameras die Bilder auf kleine Monitore übertragen, welche zum Beispiel im Sekretariat installiert sind und stets im Auge behalten werden können.
In jedem Kaufhaus und Supermarkt regeln Lichtschranken den Zutritt, auch in Personenaufzügen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln sorgen Lichtvorhänge und Lichtschranken dafür, die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten. Laser-Scanner kommen an Supermarktkassen zum Einsatz, hier werden durch den starken Lichtstrahl alle möglichen Produktinformationen aus einem Strichcode ausgelesen, allem voran natürlich der Preis. Anders als beim Auslesen eines QR Codes wird für Laser-Scanner keine Verbindung zum Internet benötigt. Betreten Sie einen Bürokomplex durch eine automatisch öffnende Tür, ist davon auszugehen, dass hier eine Lichtschranke, beziehungsweise ein senkrechter Lichtschlauch verbaut worden sind.
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