In den Medien ist häufig zu lesen, dass es in Deutschland zu wenig Existenzgründerinnen und Existenzgründer gibt. Dabei gibt es viele Zuschüsse und ein System der Förderung vom Staat, was den Schritt in die Selbstständigkeit deutlich erleichtert.
Viele potenzielle Existenzgründer’innen schreckt der Gedanke an Bürokratie und Papierkram im Rahmen der Förderprogramme zunächst ab. Dabei ist es gar nicht so kompliziert, an entsprechende Fördermittel zu kommen.
Doch welche Förderprogramme und Fördermittel gibt es für Existenzgründer’innen eigentlich? Und was muss ich dafür tun?
Die Bundesagentur für Arbeit bietet einen Gründungszuschuss. Dieses Fördermittel soll Menschen in der Arbeitslosigkeit die Selbstständigkeit erleichtern.
Weiterhin gibt es von der Bundesagentur für Arbeit noch das Einstiegsgeld. Dieser Zuschuss ist eine Alternative für Personen, welche die Bezugsvoraussetzungen für den Gründungszuschuss nicht erfüllen.
Für Gründung und Selbstständigkeit ist generell ein Businessplan notwendig. Dieser muss den Anforderungen der Banken, Investor’innen oder auch der Bundesagentur für Arbeit entsprechen.
Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die nationale Förderbank und drittgrößte Bank Deutschlands. Sie bietet Privatpersonen, die ein Unternehmen gründen oder erweitern wollen, zahlreiche Informationen und passende Förderprogramme. Auch bei Übernahme einer Firma durch Privatpersonen gibt es Fördermittel.
Der High-Tech-Gründerfonds als eines der Förderprogramme für Gründerinnen und Gründer investiert in junge High-Tech-Unternehmen in Deutschland. Neben der Finanzierung bietet der Gründerfonds auch Netzwerke und Coachingmöglichkeiten.
Ein weiteres der zahlreichen Förderprogramme ist das Programm INVEST. Es bietet für junge und innovative Unternehmen Unterstützung bei der Suche nach Kapitalgeber’innen. Jedes Investment erhält dabei eine staatliche Unterstützung von 20 Prozent.
Das EXIST Gründerstipendium ist ebenfalls Teil der Förderprogramme für Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Es richtet sich an Studierende sowie Absolvent’innen und Wissenschaftler’innen aus Hochschulen.
Mit dem Gründungszuschuss fördert die Bundesagentur für Arbeit Menschen in der Arbeitslosigkeit, die eine Selbstständigkeit anstreben. Dieser Zuschuss wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld eins für sechs Monate gezahlt und beträgt 300 Euro. Die Weiterzahlung einer Pauschale von 300 Euro ist dann für noch einmal neun Monate möglich.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss, sondern es handelt sich um eine Ermessensleistung. Dabei werden nur solche Personen unterstützt, die sich aus einer Arbeitslosigkeit heraus für die Zuschüsse bewerben. Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Selbstständigkeit muss der Antragsteller bzw. die Antragstellerin noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld eins haben. Die Zuschüsse werden bei einem direkten Übergang aus einem Arbeitsverhältnis in eine Selbstständigkeit nicht gezahlt.
Der Weg aus der Arbeitslosigkeit soll das Ziel einer Existenzgründung sein, die mit dem Gründungszuschuss gefördert wird. Ein tragfähiges Gründungskonzept ist die Voraussetzung für den Erhalt der Zuschüsse.
Vor Aufnahme der Selbstständigkeit muss ein Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
Das Gründungsvorhaben muss außerdem durch eine fachkundige Stelle begutachtet und die Tragfähigkeit bescheinigt werden. Dabei kann es sich um Rechtsanwält’innen, Steuerberater’innen, Unternehmensberater’innen, Wirtschaftsprüfer’innen, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, Berufsverbände und Berufskammern sowie Kreditinstitute oder Gründerzentren handeln.
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und muss bei der Einkommenssteuererklärung nicht angegeben werden, weil er keine Lohnersatzleistung ist.
Wie beim Gründungszuschuss ist auch das Einstiegsgeld eine Ermessensleistung. Es handelt sich um eine Sozialleistung, die der Förderung nach einer Existenzgründung dient. Auch werden sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten für Bezieher’innen von Arbeitslosengeld zwei in Deutschland gefördert. Die Zahlung des Einstiegsgeldes erfolgt zusätzlich zum Bezug des ALG II. Der Antrag auf Einstiegsgeld muss vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgen. Auch hier ist der dauerhafte Weg aus der Arbeitslosigkeit das Ziel.
Die Höhe der Leistung bemisst sich nach der Höhe der monatlichen Regelleistungen, der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft, in welcher der oder die Antragsteller’in lebt. Insgesamt darf das Einstiegsgeld die Höhe von 416 Euro nicht überschreiten. Es wird maximal für 24 Monate gewährt und gehört nicht zum steuerlichen Einkommen.
Für die Begutachtung des Gründungsvorhabens und die anschließende Beantragung der Zuschüsse der verschiedenen Förderprogramme ist ein Businessplan Voraussetzung. Dieser besteht aus einer kurzen Beschreibung des Gründungsvorhabens, einem Lebenslauf mit Befähigungsunterlagen wie Diplomen oder Zeugnissen, einem Finanzierungs- und Kapitalbedarfsplan für mindestens drei Jahre, sowie einer Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für ebenfalls mindestens drei Jahre.
Freiberufler’innen müssen ihre selbstständige Tätigkeit zudem beim Finanzamt melden, gewerbliche Berufe müssen beim Gewerbeamt gemeldet werden. Für die Erstellung eines Businessplans ist es sinnvoll, professionelle Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies erhöht die Chancen für Existenzgründer’innen, in den Genuss der entsprechenden Förderprogramme zu kommen und den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu gehen.
Bei Gründer’innen aus den alten Bundesländern werden bis zu 50 Prozent der Kosten für die Businessplanerstellung von der Bundessagentur für Arbeit übernommen. In den neuen Bundesländern liegt der erstattungsfähige Anteil bei 80 Prozent.
Der High-Tech Gründerfonds investiert Eigenkapital in junge High-Tech-Start-Ups.
Es handelt sich dabei um eine “Public-Private Partnership”. Das bedeutet, dass neben dem Bund (Ministerium für Wirtschaft und Technologie) und die KfW-Bank auch Wirtschaftsunternehmen wie unter anderem Siemens, Daimler, BASF oder Bosch in den Fonds investiert haben. Der High-Tech-Gründerfonds geht höhere Risiken ein als private Investor’innen und fördert junge Technologieunternehmen mit Eigenkapital.
Die Start-Ups sollen im Rahmen der Förderung ihre Technologie bis zu den Prototypen und zur Markteinführung bringen können. Es gibt dabei keinen Fokus auf eine spezielle Branche, und die Beteiligungen stammen aus allen Bundesländern.
Der Fonds investiert im Durchschnitt 500.000 Euro zu Standardkonditionen und beteiligt sich zu 15 Prozent an Technologieunternehmen. Die maximale Investitionshöhe liegt bei zwei Millionen Euro. Eine Eigenbeteiligung der Gründer’innen zwischen 50.000 und 100.000 Euro wird vorausgesetzt. Seit seinem Start 2015 hat der High-Tech-Gründerfonds mehr als 400 Beteiligungen umgesetzt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet das Programm “INVEST – Zuschuss für Wagniskapital”, das über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vergeben wird. Es bietet Kapitalgeber’innen Anreize zu Investitionen in Start-Ups und bedeutet eine finanzielle Erleichterung für die Gründer’innen.
Die Unterstützung gliedert sich in einen Existenzzuschuss sowie einen Erwerbszuschuss. Der Existenzzuschuss bietet Investor’innen einen Steuerausgleich für Veräußerungsgewinne bei Verkauf von Unternehmensanteilen. Der Erwerbszuschuss beträgt 20 Prozent des Wagniskapitals und wird steuerfrei erstattet. Die Investition muss mindestens 10.000 Euro betragen.
Der Antrag für das INVEST Förderprogramm muss bei der BAFA gestellt werden.
Dieses Gründerstipendium vom Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt Studierende, Absolvent’innen sowie Wissenschaftler’innen bei der Realisation von Gründungsideen.
Der Antrag erfolgt über die Hochschule, welche einem Gründungsnetzwerk angeschlossen sein sollte.
Die Stipendiat’innen erhalten ein Jahr lang 800 Euro monatlich für den Lebensunterhalt, eine Sachausgabenförderung und ein umfangreiches Coaching.
Über die Initiative “Deutschland startet” erhalten Studierende zusätzlich einen umfassenden Gründungsberatungsservice. Dieser erteilt auch Hilfe bei der Erstellung des notwendigen Businessplans.
Die KfW-Bank bietet den “ERP-Gründerkredit – StartGeld” (Kredit 067). Über diesen gibt es bis zu 100.000 Euro. Dabei ist kein Eigenkapital erforderlich und eine Vollfinanzierung möglich.
Bei diesem Kredit übernimmt die EU die Rückzahlungsgarantie gegenüber der KfW. Dies geschieht im Rahmen des europäischen Programms “COSME”, über welches die EU eine Kreditvergabe an Kleinunternehmen und solche mittlere Größe unterstützt. Auch Existenzgründer’innen werden gefördert.
Gefördert werden durch den ERP-Gründerkredit Investitionen (Anschaffung von Maschinen, Anlagen, Grundstücken und Gebäuden, Computern sowie Software, Lizenzen und Patente, Firmenfahrzeuge, Baukosten und die Betriebs- und Geschäftsausstattung), Betriebsmittel (Personalkosten, Mieten, Material- und Warenlager, liquide Mittel, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen und Beratungskosten) und der Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils.
Nicht förderfähig sind dagegen Nachfinanzierungen, Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen, stille Beteiligung Dritter und Treuhandkonstruktionen, In-Sich-Geschäfte (etwa der Erwerb eigener Unternehmensanteile), Baumaßnahmen für “betreutes Wohnen” und Anlagen für die Nutzung von erneuerbaren Energien.
Ebenfalls kommt die Förderung nicht in Frage für mittlere und Großunternehmen (mehr als 50 Mitarbeiter’innen und 10 Millionen Euro Umsatz), für Unternehmen mit einer Aufnahme der Geschäftstätigkeiten vor über 5 Jahren, für Sanierungsfälle und Insolvenzen sowie für Fischereiunternehmen oder Betriebe aus der landwirtschaftlichen Produkterzeugung. Auch Betriebe, die in ihren Tätigkeiten nicht der COSME-Garantie entsprechen, erhalten keine Fördermittel aus diesem Programm.
Eine Beantragung des ERP-Gründungskredites ist bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 Euro auch mehrmals möglich. Bei mehreren Gründer’innen kann jeder aus dem Team bis zu 100.000 Euro beantragen.
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt bei einem Finanzierungspartner und nicht bei der KfW Bank selbst. Mögliche Finanzierungspartner sind Direktbanken, Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen oder Bausparkassen, Finanzvermittler und auch Versicherungen.
Es werden 100 Prozent des Kreditbetrages ausbezahlt, und der Kredit kann bis zu neun Monate nach Auszahlung abgerufen werden. Während der tilgungsfreien Zeit werden nur Zinsen bezahlt. Danach erfolgt eine Zahlung gleich hoher monatlicher Raten plus Zinsen auf den noch bestehenden Restbetrag des Darlehens.
Gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung besteht die Möglichkeit, den Kredit auch außerhalb des festgelegten Rückzahlungsplans zu tilgen. Art und Höhe der Sicherheiten werden mit dem Finanzierungspartner vereinbart, der Kreditnehmer bzw. die Kreditnehmerin haftet persönlich für die Rückzahlung.
Für den Kreditantrag ist ein Businessplan erforderlich. Die Fördermittel des ERP-Gründerkredits sind nicht mit anderen KfW-Krediten kombinierbar.
Das ERP-Kapital für Gründung ist ein Gründungszuschuss bis zu einer Kreditsumme von 500.000 Euro. Das Geld wird für die Einrichtung und das Betreiben eines Unternehmens gezahlt. Es müssen mindestens zehn Prozent an Eigenkapital vorhanden sein, und bis zu 50 Prozent des gesamten Investitionsbedarfs werden gefördert. Es sind keine Sicherheiten erforderlich, und es werden bis zu sieben tilgungsfreie Jahre gewährt.
Das ERP-Kapital erhält jeder Gründer bzw. jede Gründerin mit 100 Prozent Haftungsfreistellung. Das heißt, dass die KfW 100 Prozent des Kreditausfallrisikos übernimmt. Dies geschieht an Stelle der Bank als Finanzierungspartner. In vielen Fällen sind Banken erst durch diese Übernahme des Risikos auch zu einer Gründungsfinanzierung bereit.
Das ERP-Kapital als Fördermittel bietet einen zinsverbilligten Kredit. Zinsverbilligungen sind Subventionen durch die EU, die auch Beihilfen genannt werden.
Gefördert werden junge Start-Ups bis zu drei Jahre nach Gründung, Unternehmensnachfolgen und Existenzgründungen. Auch Freiberufler’innen können die Förderung erhalten.
Die Summe von bis zu 500.000 Euro wird für die Einrichtung und das Betreiben eines Unternehmens gewährt. Dazu gehören Investitionen (Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Computern, Einrichtungsgegenständen, Firmenfahrzeugen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen wie Lizenzen und Patente, sowie der Kauf von Grundstücken und Gebäuden), Material- und Warenlager, die erste Messeteilnahme sowie der Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils.
Keine Förderung erhalten Treuhandkonstruktionen, Baumaßnahmen für “betreutes Wohnen”, In-Sich-Geschäfte, Umschuldungstransaktionen, nachträgliche Finanzierungen sowie Anschlussfinanzierungen.
Als Konditionen zahlen die Gründer’innen ein Garantieentgelt von einem Prozent pro Jahr auf den noch ausstehenden Kreditbetrag. Der Kredit hat eine Laufzeit von 15 Jahren mit einem Festzins von zehn Jahren.
Nach der tilgungsfreien Zeit von sieben Jahren erfolgt eine vierteljährliche Tilgung. Außerplanmäßige Tilgung ist bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Die Rückzahlung erfolgt über den individuell gewählten Finanzierungspartner. Eine Gesamtfinanzierung aus dem ERP-Gründungskapital ist nicht möglich, die Gründer’innen benötigen eigene finanzielle Mittel. Dabei kann es sich um einen anderen Kredit, andere Fördermittel oder KfW-Kredite oder auch eigenes Kapital handeln.
Zur Beantragung der Förderung wird zunächst ein Finanzierungspartner gewählt. Dieser beantragt auch den Kredit bei der KfW-Bank. Als Finanzierungspartner kommen zum Beispiel Genossenschaftsbanken oder Direktbanken, aber auch Geschäftsbanken und Bausparkassen sowie Finanzvermittler und Versicherungen in Frage. Nach Prüfung der Unterlagen durch die KfW erfolgt eine Entscheidung über die Förderung. Fällt diese positiv aus, kann der Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner abgeschlossen werden.
Der ERP-Gründerkredit universell bietet eine Finanzierung auch über dem Betrag 500.000 Euro für eine Komplettfinanzierung innerhalb Deutschlands oder auch im Ausland.
Er dient der Existenzgründung und der Festigung junger Start-Ups mit Betriebsmitteln und Investitionen. Die Förderung erhalten Neu-Unternehmen, die maximal fünf Jahre am Markt sind. Die KfW Bank unterstützt zudem bei der Bereitstellung von Sicherheiten, wenn das Unternehmen höchstens zwei Jahre am Markt ist.
Der ERP Gründerkredit universell bietet eine Förderung aller Formen von Existenzgründung innerhalb Deutschlands oder auch im Ausland. Dies gilt auch für den Nebenerwerb oder eine erneute Unternehmensgründung.
Gründer’innen bekommen bis zu 25 Millionen Euro an Kredit zur Einrichtung eines Unternehmens und dessen Festigung innerhalb der ersten fünf Jahre. Auch das Aufstocken einer tätigen Beteiligung gehört dazu.
Die Förderung des ERP-Gründerkredits universell gilt für Existenzgründer’innen, Unternehmensnachfolger’innen, Freiberufler’innen und neue, mittelständische Unternehmen, die noch unter fünf Jahren am Markt sind. Auch Investitionen im Ausland erhalten Fördermittel. Dazu zählen Tochtergesellschaften der Unternehmen sowie Joint Ventures im Ausland mit maßgeblicher Beteiligung aus Deutschland.
Die Fördermittel existieren in drei Varianten: Für kleinere/mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter’innen sowie bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz (Kreditvariante 076), für Großunternehmen mit bis zu 500 Millionen Euro Gruppenumsatz (Kreditvariante 075) sowie für verbundene Unternehmen (Kreditvariante 073).
Die Förderprogramme sind leicht zugänglich: Der Kredit wird auf Wunsch mit 50 Prozent Haftungsfreistellung gewährt. Die KfW-Bank übernimmt dabei 50 Prozent des Kreditausfallrisikos, die anderen 50 Prozent trägt die die als Finanzpartner tätige Bank. Über diese Bank erfolgt auch die Rückzahlung der monatlichen Raten.
Eine außerplanmäßige oder vorzeitige Tilgung des Darlehens ist gegen Leistung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Der Abrufzeitraum des gewährten Kredits beträgt bis zu 12 Monate. Die Mindestlaufzeit liegt bei zwei Jahren und der individuelle Zinssatz wird durch die Bank auf Basis der Wirtschaftsverhältnisse und der Qualität der Sicherheiten festgesetzt.
Es handelt sich bei dem Produkt um einen zinsverbilligten Kredit, der als Subvention gilt und im Sprachgebrauch der EU die Bezeichnung Beihilfe trägt. Innerhalb der Beihilfegrenzen der EU ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich.
Ein gemeinsamer Antrag mit dem ERP-Gründerkredit Startgeld kann dagegen nicht gestellt werden. Ebenso wenig kann ein Kredit mit Haftungsfreistellung mehr als einmal genutzt werden.
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