Viele Gründer/innen sind sich unsicher, was sie alles bedenken müssen, wenn sie ihr Unternehmen auf die Beine stellen. Da scheint das Thema Betriebsrat zusätzlich verkomplizierend zu sein. Ist das nicht ein veraltetes Konzept, das dem Chef/der Chefin nur Nachteile bringt? Wann ein Betriebsrat gegründet werden kann, welche Aufgaben er übernimmt und welche Vorteile das hat, darum geht es in diesem Beitrag.
Das ist die erste und wichtigste Frage, wenn es um das Thema Betriebsrat und Start-up geht. Handelt es sich etwa um eine freiberufliche Tätigkeit, die man allein oder nur mit freien Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen ausführt, dann kommt das Thema Betriebsrat ohnehin nicht in Frage. Viele Start-ups sind im Bereich der digitalen Dienstleistungen angesiedelt und brauchen keine Interessenvertretung für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, schlicht und einfach, weil sie keine Festangestellten haben. Ein Betriebsrat kann nämlich immer nur dann gegründet werden, wenn es mindestens fünf Mitarbeiter/innen gibt. Hat ein Gründer weniger als fünf Angestellte, sei er nun im Handwerk oder im Bereich der Dienstleistungen tätig, ist das in seinem Betrieb vorerst kein Thema.
Wer gründet und von vornherein fünf oder mehr Angestellte hat, für den kann das Thema Betriebsrat relevant werden. Allerdings nicht direkt nach der Gründung, sondern frühestens nach einem halben Jahr. Ein Betriebsrat kann erst dann gewählt werden, wenn drei der mindestens fünf Mitarbeiter/innen wählbar sind, das bedeutet, dass sie seit mindestens einem halben Jahr im Betrieb beschäftigt und volljährig sind. Auszubildende fallen also raus, dürfen allerdings an den Wahlen teilnehmen.
Auch für größere Unternehmen besteht jedoch nicht explizit die Pflicht, einen Betriebsrat gründen zu müssen. Es handelt sich um ein Ehrenamt, das nicht zusätzlich vergütet wird, und von Engagement der Angestellten abhängt.
Merke: Ein Betriebsrat kann erst dann gegründet werden, wenn mindestens fünf Angestellte im Betrieb beschäftigt sind, von denen drei seit mindestens einem halben Jahr dort beschäftigt und volljährig sind. |
Einen Betriebsrat zu haben kann für ein Unternehmen durchaus von Vorteil sein, zum Beispiel, wenn es darum geht, Fachkräfte für sich zu gewinnen oder eine positive Außenwirkung zu kreieren. Zudem kümmert sich der Betriebsrat um die Belange der Mitarbeiter/innen, sodass man sich als Gründer nicht selbst um diese Themen kümmern muss. Arbeitnehmer, die durch einen Betriebsrat vertreten werden, sind zufriedener und arbeiten besser und effektiver.
Allerdings ist es keinesfalls die Aufgabe des Gründers selbst, den Betriebsrat zu wählen. Das ist etwas, das immer von den Angestellten selbst in Angriff genommen wird. Es gibt allerdings eine Regel bzw. Verpflichtung: Die Inhaber des Betriebes dürfen die Wahl eines Betriebsrates nicht behindern oder verhindern. Es hat sogar bestimmte Verpflichtungen, sobald in seinem Unternehmen ein Betriebsrat gegründet wird, denen er unbedingt nachkommen muss.
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter/innen. Nicht jeder traut sich, mit Problemen zu seinem Chef/ seiner Chefin zu gehen; dann ist der Betriebsrat der passende Ansprechpartner und eine Vertrauensperson. Natürlich muss er selbst auch geschult werden, damit er sich mit den Regelungen und Gesetzen auskennt. Dann kümmert er sich etwa um folgende Themen:
entsprechend § 87 BetrVG
§ 80 BetrVG
§ 77 BetrVG Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Der Inhaber des Unternehmens sollte den Betriebsrat auch als Vertrauensperson und als Bindeglied zwischen sich selbst und den Angestellten sehen. Er muss ihn bei wichtigen Entscheidungen einbeziehen und auch Einstellungen oder Kündigungen mit ihm besprechen.
Die Arbeit, die ein Betriebsrat leistet, wird nicht zusätzlich vergütet. Allerdings soll und muss er seine Tätigkeiten für den Betrieb nicht in seine Freizeit legen, sondern erledigt diese während der Arbeitszeit. Dafür muss er von der Arbeit freigestellt und regulär bezahlt werden.
Zudem genießen Mitglieder des Betriebsrates einen Kündigungsschutz, der mit ihrer Amtsübernahme beginnt und auch danach noch weitere zwölf Monate besteht. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Chef/ eine Chefin einen unliebsamen Betriebsrat durch eine Kündigung einfach loswerden kann, etwa wenn dieser bestimmte Probleme im Betrieb anspricht und lösen will. Mitglieder des Betriebsrates können nur außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, der Betrieb wird aufgelöst.
Am Anfang stehen Mitarbeiter/innen, die einen Betriebsrat haben möchten. Sie berufen einen Wahlvorstand aus aus drei wahlberechtigten Mitarbeitern ein, der/die die Betriebsratswahlen durchführt. In der Regel werden diese Wahlen alle vier Jahre im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai. wiederholt, die erste Wahl kann jedoch jederzeit stattfinden. Es wird eine klassische, geheime Wahl abgehalten, wobei die Größe des Betriebsrates von der Anzahl der Mitarbeiter/innen abhängt. Bei fünf bis 20 wahlberechtigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wird eine Person gewählt, bei 21 bis 50 Arbeitnehmern sind es drei Mitglieder. Diese Vorgaben sind gesetzlich geregelt.
Ein Betriebsrat bleibt vier Jahre in seinem Amt, es sei denn, die Gründung fällt mitten in die Amtszeit. Die nächsten regulären Wahlen finden wieder von März bis Mai 2022 statt.
Fazit: Die meisten Start-ups werden aufgrund ihrer Größe oder internen Struktur keinen Betriebsrat bekommen, doch falls es dazu kommt, sollte der Gründer vor allem die Vorteile im Blick haben.
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