Für die private Steuererklärung macht ein Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin in dem Moment Sinn, wenn die Anzahl der Anlagen zunimmt. Dann geht es um die Nutzung der Abschreibungsmöglichkeiten für Immobilien oder die korrekte Darstellung und Versteuerung des Vermögens.
Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin ist zunächst Fachkraft in ihrer Branche. In der will er bzw. sie sich behaupten und Gewinne erzielen. Zusätzlich muss er/sie sich mit der Art der Gewinnermittlung beschäftigen. Die ist vorgegeben und will erstellt werden. Die Mehrwertsteuerzahllast soll ermittelt und an das Finanzamt gemeldet werden. Diese und andere Anforderungen steigen mit der Größe des Unternehmens. Selbst bei kaufmännisch vorgebildeten Firmeninhaber/innen stellt sich die Frage: Ab wann macht ein Steuerberater für Unternehmen bzw. eine Steuerberaterin Sinn?
Die Schwerpunkte von Steuerberater/innen haben sich durch die Digitalisierung extrem verändert. So ist es zu erklärten, dass sich bei großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die Aufgaben der Unternehmensberatung und Wirtschaftsberatung zunehmend überschneiden.
Die wesentlichen Leistungen von Steuerberater/innen sind:
Grundlage für die ordnungsgemäße Buchhaltung sind Belege. Ohne kaufmännische Vorkenntnisse werden die Belege sinnvollerweise sortiert an die Steuerkanzlei übergeben, die Kontierung und Buchung der Belege übernimmt. Bei kaufmännisch vorgebildeten Unternehmer/innen kann der erste Schritt oft in Abstimmung mit der Steuerkanzlei übernommen werden. Entweder über ein eigenes Buchhaltungsprogramm oder eine Technik des Steuerberaters/der Steuerberaterin. In beiden Fällen ist eine Schnittstelle zur IT der Steuerkanzlei sinnvoll, um Doppelarbeiten zu vermeiden. Vorteil einer der Vorarbeit ist der Zeitvorteil. Termine für Meldungen können besser eingehalten werden und der Unternehmer verfügt über zeitnahe Auswertungen.
Im Zuge der Digitalisierung haben sich die Möglichkeiten, kostengünstig und effizient die Finanzbuchhaltung sicherzustellen, deutlich erweitert. Kaufmännische Vorkenntnisse, insbesondere im Bereich der Finanzbuchhaltung, sind jedoch erforderlich. Die Anforderungen nehmen mit der Größe des Unternehmens zu. Spätestens bei Pflicht zur Bilanzierung ist der erforderliche Zeitaufwand für die Unternehmer/innen kritisch zu sehen, wenn kein/e Steuerberater/in damit beauftragt wird.
Um mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) dem Finanzamt die Gewinnermittlung darzustellen, gelten folgende Grenzen:
Darüber hinaus ist die Ermittlung der Gewinne durch die Erstellung einer Bilanz erforderlich. Nicht nur die Buchungsaufgaben werden damit umfangreicher. Einer der wesentlichen Unterschiede ist die Darstellung der kompletten Vermögenssituation sowie deren Finanzierung. Detaillierte Fachkenntnisse im Steuerrecht sind unumgänglich. Auch die Haftung für die Richtigkeit der Bilanz sollte nicht außer Acht gelassen werden.
Es besteht keine Verpflichtung in Deutschland, einen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin zu beauftragen. Steuerberater/innen berechnen häufig eine monatliche Pauschale (etwa 200 bis 600 EUR) zuzüglich der Kosten für die Erstellung der Abschlüsse.
Den Kosten eines Steuerberaters bzw. einer Steuerberaterin steht die Entlastung, die ein innovatives Unternehmen zielführend nutzen kann, gegenüber. Ein/e kompetente/r Berater/in gibt wertvolle Hilfestellungen bei unternehmerischen Entscheidungen, da er den besten Überblick hat. Das Haftungsrisiko für eine gesetzeskonforme Buchführung wird ebenfalls minimiert. Erfahrungsgemäß ist die Stellung gegenüber dem Finanzamt mit einem Steuerberater stärker. Ebenso ist bei Gesprächen mit der Bank häufig der Steuerberater gefragt, um kurzfristig Testate zur Verfügung zu stellen. Ist der Unternehmer bzw. die Unternehmerin sich aufgrund seiner Größenordnung nicht schlüssig darüber, ob die Beauftragung einer Steuerkanzlei Sinn macht oder nicht, orientiert er bzw. sie sich an die Voraussetzungen zur Bilanzierungspflicht.
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