Währungsrisiken dürfen keinesfalls unterschätzt werden: Einerseits beeinträchtigen sie die Cash Flows der Unternehmen, andererseits können Unternehmenswerte, Vermögenswerte oder auch andere Ergebnisgrößen reduziert werden. Doch welche Möglichkeiten gibt es eigentlich für Unternehmen, Fremdwährungen zu hedgen?
Das Währungsrisiko bezeichnet die Unsicherheit über das Tauschverhältnis zwischen der Referenz- und der Fremdwährung zum festgelegten Zeitpunkt, der sich immer in der Zukunft befindet. So können Verluste durch die Umrechnung von Fremdwährungspositionen in der Bilanz zum Stichtag entstehen – hier spricht man vom sogenannten Translationsrisiko. Geht es um den Import, Export, um Finanzanlagen und Investitionen, wobei die Abwicklung erst in der Zukunft stattfindet, so besteht ein Transaktionsrisiko, weil noch nicht bekannt ist, zu welchem Wechselkurs die Transaktion vollzogen wird.
Es gibt aber auch das ökonomische Risiko: Kommt es zu nachhaltigen Änderungen der Währungsparitäten, so wird die langfristige Konkurrenzfähigkeit des inländischen Unternehmens beeinträchtigt.
Bei Devisentermingeschäften handelt es sich um eine statische und auch um eine passive Form der Absicherung. Hier wird ein fester Kalkulationskurs festgelegt, der für eine bestimmte Laufzeit gültig bleibt. Der Vorteil? Es entstehen keine Kosten. Der Nachteil? Keine der beiden Seiten kann von vorteilhaften Kursschwankungen profitieren. Handelt es sich um Devisenoptionen, so sind diese dynamisch und können auch aktiv gesteuert werden. Die Flexibilität, die dadurch entsteht, ist extrem wichtig für Unternehmen. Schlussendlich erkauft man sich mit Geld oder Prämien Zeit, sodass man am Ende der Laufzeit die Option hat, den im Vorfeld festgelegten Kurs zu nutzen. Es werden also eine fixe Laufzeit und ein Basispreis bestimmt.
Die Alternative zu Devisentermingeschäften oder Devisenoptionen? Die Sicherung mit dem Eintrittswahlrecht. Geht ein Unternehmen davon aus, dass es in zwölf Monaten zum Absturz der umzurechnenden Währung kommt, so wird das Geschäft gegen eine derartige Kursschwankung abgesichert. Im Zuge des Abschlusses wird eine Prämie von 1,30 Prozent des Gegenwertes geleistet. Somit ist die Gebühr geringer als bei einer klassischen Devisenoption. Nach neun Monaten besteht die Möglichkeit des Eintrittswahlrechts. Hier wird nun die zweite Prämie (4,1 Prozent des Gegenwertes) bezahlt; das Geschäft entspricht nun einer Devisenoption mit dem im Vorfeld vereinbarten Basispreis und einer noch verbleibenden Restlaufzeit von drei Monaten. Vom Wahlrecht macht man jedoch nur Gebrauch, sofern die zweite Prämie deutlich günstiger als die vergleichbare Devisenoption ist. Vereinbarte Kurssicherungsmaßnahmen reduzieren ebenfalls etwaige Wechselkursrisiken.
So gibt es sogenannte Kurssicherungsklauseln, sodass der Preis, der im Vorfeld im Vertrag festgehalten wurde, in weiterer Folge auch die Grundlage des zukünftigen Wechselkurses bildet. Etwaige Forderungen und auch Verbindlichkeiten werden also im Zuge des Vertragsabschlusses gesichert, sodass der zukünftige Wechselkurs kaum noch eine Rolle spielt. Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte Wechselkursversicherung, die auch als Kursverlustversicherung bekannt ist. Gegen eine Prämienzahlung wird die Versicherung das Wechselkursrisiko übernehmen und notfalls einspringen. Ein Verlust kann somit verhindert werden.
Natürlich gibt es auch Sonderformen. Dazu gehören etwa das „Leading“ oder auch das „Lagging“ oder sogenannte Forderungsverkäufe („Factoring“). Bei „Leading“ oder „Lagging“ handelt es sich um Terminstrategien, die vorwiegend dann zum Einsatz kommen, wenn der Konzern den Fremdwährungsgewinn steuern möchte. Dabei geht es beim „Leading“ um die sehr frühe und beim „Lagging“ um die zeitverzögerte Zahlung. „Factoring“ beschreibt hingegen eine Finanzdienstleistung, die erst seit geraumer Zeit von Bedeutung ist. Ein Finanzinstitut, der sogenannte „Faktor“, kauft von den Kunden Geldforderungen an Drittschuldner an.
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