Selbstständige stehen oft vor der Entscheidung in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln oder in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bleiben. Was hier im Einzelfall mehr Sinn macht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und ist immer eine individuelle Entscheidung des Einzelnen. Die Entscheidung fällt nicht immer leicht und so ist es umso wichtiger, sich genau über die Vor- und Nachteile der beiden Versicherungsarten zu informieren. Dieser Artikel soll einen groben Überblick über die Eigenheiten von PKV und GKV.
Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
Für wen geeignet? Bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4800 Euro sind Arbeitnehmer bei der GKV pflichtversichert. Besserverdienende oder auch Beamte und Freiberufler können freiwillig der GKV beitreten. |
Für wen geeignet? Übersteigt das Bruttoeinkommen 4800 Euro im Monat, können Arbeitnehmer der PKV beitreten. Unabhängig vom Einkommen können sich Studenten, Beamte, Selbstständige und Freiberufler privat versichern. |
Leistungen Die Leistungen bei der GKV sind gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Krankenkasse kann es zwar bestimmte Zusatzleistungen geben, in der Regel werden Zusatzleistungen jedoch nicht übernommen. Ehepartner sowie Kinder bis einschließlich 25 Jahre sind zudem kostenlos mitversichert. |
Leistungen Die genauen Leistungen sind bei der PKV immer vom gewählten Tarifmodell abhängig. Der Basisschutz kommt kaum über die Leistungen der GKV. Top-Tarife hingegen bieten zahlreiche Annehmlichkeiten wie etwa freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, Erstattung von Zahnersatz und mehr. Die PKVs unterscheiden sich zum Teil erheblich in ihren Leistungen. Ehepartner und Kinder müssen eigens privat Krankenversichert werden. |
Kosten Der Beitragssatz wird von allen Kassen gleich berechnet und ist abhängig vom Bruttoeinkommen. |
Kosten Im Normaltarif richtet sich der Beitragssatz nach diversen Faktoren: Alter, Gesundheitszustand und auch Beruf. Das Einkommen hat keinen Einfluss auf den Beitragssatz. |
Abrechnung Der jeweilige Leistungsbringer rechnet die Kosten direkt über die GKV ab, der Versicherte muss nicht in Vorleistung gehen. |
Abrechnung Bei stationären Behandlungen erfolgt die AbRechnung auch direkt über die PKV. Bei ambulanten Behandlungen hingegen muss der Versicherte die Kosten selber tragen und die Rechnung anschließend bei der PKV einreichen, um den Betrag erstattet zu bekommen. |
Kündigung bzw. Wechsel Jeder Kunde kann zum Ende des jeweils übernächsten Monats in eine andere GKV oder auch in die PKV wechseln. Eine Begründung für den Wechsel ist nicht nötig. |
Kündigung bzw. Wechsel Hier ist es nicht ganz so einfach zu kündigen, die Kündigung muss immer begründet werden. Eine Rückkehr in die GKV ist zudem nur unter bestimmten Bedingungen möglich. |
Aufnahme Es besteht ein Aufnahmezwang, das bedeutet, dass jede Kasse jeden Kunden aufnehmen und versichern muss. Einzig bei über 55-Jährigen, die vorher nicht versicherungspflichtig waren, kann die Aufnahme aus bestimmten Gründen verweigert werden. |
Aufnahme Hier besteht keine Aufnahmepflicht, die PKV haben ihre jeweils eigenen Aufnahmebedingungen. |
Die Leistungen der GKV sind also alle im Prinzip gleich, da gesetzlich vorgeschrieben – abgesehen von möglichen Leistungen die zusätzlich gebucht werden können. Bei PKVs gibt es hingegen ganz grundsätzlich schon große Unterschiede und man sollte die einzelnen Anbieter daher gut miteinander vergleichen. Es gibt diverse Portale, auf denen sich die jeweiligen Leistungen und Tarife übersichtlich miteinander gegenüberstellen lassen – so kann man hier die PKV vergleichen.
Ob man sich als Selbstständiger für die PKV entscheidet, hängt nicht zuletzt auch von den individuellen Umständen und dem Einkommen ab. Gutverdiener können deutlich von den Leistungen der privaten Krankenversicherung profitieren. Selbstständige mit geringerem Einkommen müssen hier abwägen.
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