Schon während der Gründung eines Unternehmens ist ein Thema von ganz besonderer Bedeutung – die Zielgruppe. Wer hat Bedarf an meinen Produkten oder Dienstleistungen, wie groß und zahlungskräftig ist meine Zielgruppe und wie spreche ich sie am besten an? Damit Sie nach der Gründung langfristig am Markt bestehen und wachsen, ist ein Plan zur Akquise dieser Zielpersonen essenziell.
Ein sinnvoller Bestandteil Ihres Marketing-Mix kann Direktmarketing mit gekauften Adressen sein. Lesen Sie mehr über Ihre Möglichkeiten und worauf Sie achten sollten in diesem Gastbeitrag der Firma Address-Base. Beachten Sie aber, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung ersetzen kann.
Zum Direktmarketing gehören Werbung per E-Mail, Telefon oder Post. Auch SMS und Fax wurden früher als Medien eingesetzt. Wegen vieler rechtlicher Einschränkungen in den vergangenen Jahren eignen sich die meisten dieser Medien nicht mehr zur Akquise von Neukunden.
Bei Werbung per E-Mail oder Telefon muss gemäß Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 7, eine Werbeeinwilligung vorliegen. Somit sind diese Kanäle nur für die Bestandskundenpflege von Bedeutung.
Werbung per Post gilt hingegen als unproblematisch, weil diese vom Gesetzgeber nicht als unzumutbare Belästigung eingestuft wird und ein Opt-In der einzelnen Empfänger deswegen nicht notwendig ist.
Telefonakquise im B2B-Bereich ist nicht so eindeutig geregelt. Eine mutmaßliche Einwilligung kann für einen berechtigten Anruf genügen. Wenn sich der Angerufene gestört fühlt und einen Anwalt einschaltet, könnte es aber teuer werden. In der Praxis passiert das selten.
In Zeiten von Social Media und Google Ads verliert Direktmarketing augenscheinlich an Gewicht. Bei genauerem Hinsehen stimmt das nicht. Werbeschreiben, die ganz persönlich an den Empfänger adressiert sind, erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Vor allem der Einzelhandel setzt seit Jahren erfolgreich auf den Versand von Katalogen und Rabatt-Gutscheinen.
Im Gegensatz zu einer E-Mail wird ein Werbebrief von den meisten Empfängern geöffnet. Schon allein der eigene Name auf dem Umschlag löst im Empfänger automatisch den Reflex aus, den Brief zu öffnen. Man könnte ja etwas Wichtiges verpassen. Die Kunst ist es, die Aufmerksamkeit des Lesers dann direkt zu fesseln.
Es gibt viele Möglichkeiten, Ihren Werbebrief zu individualisieren. Ein auffälliger Umschlag kann zwei Auswirkungen haben. Zum einen kann sofort ersichtlich sein, dass es sich um Werbung handelt. Zum anderen kann ein hochwertiges Papier im Empfänger Neugierde wecken. Entscheiden Sie sich also entweder für neutrale oder für außergewöhnlich ansprechende Umschläge.
Zudem steigert ein konkreter Ansprechpartner die Wahrscheinlichkeit, dass Ihrem Schreiben ungeteilte Aufmerksamkeit zuteilwird. Das gilt vor allem im B2B-Bereich, wo bei größeren Unternehmen oft nur der Name der Firma im Briefkopf steht.
Ein ausgewogenes Verhältnis wischen Bildern und Text und ein großzügiger Rabatt sind zudem wichtig, um Ihre Leser zu überzeugen. Der Mehrwert für den Empfänger muss auf den ersten Blick deutlich ersichtlich sein und darf nicht erst aus einem langen Anschreiben hervorgehen. Heben Sie die Vorteile für den Empfänger hervor, statt den Fokus auf Informationen über Ihr Unternehmen zu richten.
Noch bevor Sie ein konkretes Werbemailing vorbereiten, sollten Sie sich mit dem Thema Adressen kaufen auseinandersetzen. Prüfen Sie, welche Anbieter es auf dem Markt gibt und welcher Ihre Zielgruppe am besten abbilden kann. Dazu genügt eine einfache Internet-Recherche, da alle größeren Anbieter mittlerweile online verfügbar sind.
Haben Sie eine sehr eng eingegrenzte Zielgruppe, wie zum Beispiel IT-Abteilungen, die eine bestimmte Software einsetzen, ist die Anzahl der Anbieter überschaubar. Sind für Sie hingegen alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern interessant, haben Sie die Qual der Wahl.
Um ein Gefühl für Ihren Adress-Anbieter zu bekommen, lohnt sich ein Anruf. Lassen Sie sich individuell beraten und fragen Sie, was Ihnen zusteht, wenn sich viele Irrläufer unter den ausgelieferten Adressen befinden.
Seit der DSGVO und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz gibt es das so genannte Listenprivileg nicht mehr, das früher die Grundlage für den Adresshandel bot.
Aber auch in der DSGVO gibt es verschiedene Passagen, die Anbieter von Adressen heranziehen können, um ihr Geschäft weiter zu betreiben. Einer der wichtigsten Auszüge diesbezüglich ist der Erwägungsgrund 47, weil er Direktmarketing als berechtigtes Interesse bezeichnet. Im Artikel 6, Absatz f) wird zudem näher definiert, dass ein berechtigtes Interesse das Schutzinteresse des Betroffenen unter Umständen aushebeln kann.
Tipp: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, nutzen Sie nur die Adressen von Firmen, die als juristische Personen gelten. Diese stehen nicht unter dem Schutz der DSGVO. Auf Werbeeinwilligungen sollten Sie dennoch achten.
Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen Businessplan-Tools und Handbücher vor, die wir für Sie im Web – ohne Gewähr – recherchiert haben. Damit Sie gut informiert in Ihre Gründung starten können!
Hinter Gründerblatt selbst steckt ein praxis- erprobtes Netzwerk an Berater/innen, die Sie gerne auch persönlich bei Ihrer Gründung begleiten. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig, kann aber unter bestimmten Konditionen im Rahmen von geförderten Beratungen bis zu 80 % bezuschusst werden.
Mehr zu unserem Beratungsangebot:
Übrigens: Über die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA können Sie sich auch eine professionelle Unterstützung und Beratung unmittelbar nach Ihrer Gründung fördern lassen – so umschiffen Sie die ersten Hürden, die oft zu Beginn einer Selbständigkeit auftreten!
Viel Erfolg mit Ihrer Existenzgründung!