Die Gründung eines Unternehmens ist mit einigen Investitionen verbunden. Geschäftsräume müssen angemietet, Büroausstattung gekauft und geeignete Mitarbeiter gefunden werden.
Vor der Eröffnung der eigenen Firma ist die Erstellung eines Businessplans und die Finanzierung der Büro- oder Geschäftsausstattung die wichtigste Aufgabe des Unternehmensgründers. Beim Schritt in die Selbstständigkeit kann auch über den Aufbau eines firmeneigenen Fuhrparks nachgedacht werden. Oft sind Unternehmer, Geschäftsführer und Selbstständige auf ein Firmenfahrzeug angewiesen.
Abhängig von der Branche wird das Firmenauto für Kundenbesuche, Treffen mit Geschäftspartnern, Besuche von Messen und Ausstellungen sowie für allgemeine Akquisetätigkeiten eingesetzt. Ein Dienstauto bietet gegenüber einem Privatfahrzeug viele Vorteile und kommt deshalb auch für Mitarbeiter/innen in Betracht.
Dabei muss es sich bei einem Firmenwagen nicht unbedingt um ein Neufahrzeug handeln. Um hohe Investitionen zu vermeiden, entscheiden sich Unternehmensgründer/innen häufig für einen Gebrauchtwagen als Firmenfahrzeug. Gebrauchte Autos haben zudem den Vorteil, dass sie rasch verfügbar sind und deshalb umgehend eingesetzt werden können. Im Gegensatz zum Neuwagen ist der Wertverlust beim Gebrauchtfahrzeug wesentlich geringer. Wer mehr über das Thema Gebrauchtfahrzeuge wissen möchte und mithilfe einer speziellen Meta-Suchmaschine mit Wertermittlungen für Gebrauchtwagen ein geeignetes Firmenfahrzeug zu günstigen Konditionen finden will, kann sich hier informieren. Der Firmenwagen bietet vor allem bei Kundenkontakten und geschäftlichen Terminen ein Höchstmaß an Flexibilität. Darüber hinaus kann das Firmenauto auch zum Transport von Waren genutzt werden.
Zusätzlich zum praktischen Nutzen erfüllt ein firmeneigenes Fahrzeug auch die Aufgabe eines Prestigeobjektes und wird deshalb häufig zu repräsentativen Zwecken eingesetzt. Die Kosten für Erwerb, Haltung und Nutzung von Firmenfahrzeugen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, vorausgesetzt, das Dienstauto wird als notwendiges Betriebsvermögen klassifiziert.
Unabhängig davon, ob die Fahrt mit dem Firmenfahrzeug aus beruflichen oder privaten Gründen stattfindet, muss ein Fahrtenbuch für den Dienstwagen geführt werden. In den Aufzeichnungen, die sorgfältig und genau geführt werden sollten, müssen Angaben zum Datum der Fahrt sowie über das Reiseziel, den Zweck der Dienstreise, die Termine mit den Geschäftspartnern und den Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt gemacht werden. Bei privater Nutzung des Firmenautos muss dies im Fahrtenbuch ebenfalls vermerkt werden.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Arbeitnehmern einen Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dies stellt allerdings einen geldwerten Vorteil für den Mitarbeiter dar und muss entsprechend versteuert werden. Der geldwerte Vorteil muss in diesem Fall jeden Monat in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
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