Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Vielzahl interessanter Fördermittel, und dies sowohl vor wie auch nach der Gründung. Hierzu zählen sowohl geförderte Darlehen und Zuschüsse, aber auch geförderte Beratungen, die ebenfalls vor und nach der Gründung in Anspruch genommen werden können.
Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Vielzahl interessanter Fördermittel. Hierzu zählen sowohl geförderte Darlehen und Zuschüsse, aber auch geförderte Beratungen vor und nach der Gründung.
1. Geförderte Darlehen der Kfw
Benötigen Sie für Ihre Gründung oder in den ersten Jahren nach der Gründung eine Finanzierung, kommt oft auch ein gefördertes Darlehen der KfW zur Deckung des notwendigen Kapitalbedarfs in Frage. Die Beantragung erfolgt immer über eine Hausbank.
Hier finden Sie eine Auswahl der interessantesten geförderten Darlehen:
- KfW-Gründerkredit – Startgeld für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die nicht länger als 5 Jahre am Markt sind: finanziert werden Investitionen und/oder Betriebsmittel mit einer 80%igen Haftungsfreistellung (für die Hausbank), das Finanzierungsvolumen beträgt max. 100 T€, davon max. 30 T€ für Betriebsmittel. Die Laufzeit beträgt meist 10 Jahre, die ersten 2 Jahre bleiben meist tilgungsfrei.
- KfW-Gründerkredit – Universell: das Finanzierungsvolumen darf hier max. 25 Mio.€ für Investitionen oder Betriebsmittel betragen und kann in den ersten 5 Jahren nach der Gründung beantragt werden. Die Zinshöhe ist abhängig von der Bonität des Darlehensnehmers und bankübliche Sicherheiten müssen gestellt werden.
- ERP-Kapital für Gründung: hier handelt es sich um Nachrangkapital für Existenzgründer, Freiberufler und KMU bis 3 Jahre nach der Gründung. Das Finanzierungsvolumen beträgt max. 500 T€ für Investitionen / Betriebsmittel, allerdings max. 30 % (alte Bundesländer) bzw. 40% (neue Bundesländer) der gesamten förderfähigen Kosten. Es müssen allerdings 10% bzw. 15% (neue / alte Bundesländer) der förderfähigen Kosten in Form von Eigenkapital eingebracht werden.
- Sind Unternehmen länger als 5 Jahre am Markt, kann die Finanzierung z.B. über einen KfW-Unternehmerkredit erfolgen.
2. Zuschüsse für Gründer/innen
Unter bestimmten Bedingungen können Gründer/innen einen Zuschuss beantragen, der sie über einen bestimmten Zeitraum finanziell unterstützt. Zuschüsse sollen helfen, den Lebensunterhalt während der ersten Monate nach der Gründung abzudecken.
Zu den wichtigsten Zuschüssen zählt:
- Gründungszuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit:
Der Gründungszuschuss setzt sich aus dem individuellen Arbeitslosengeld I zzgl. einer Pauschale von 300€ zusammen, er wird für 6 Monate ausgezahlt. Danach kann die Weiterzahlung der Pauschale von 300€ für weitere 9 Monate beantragt werden.
- Einstiegsgeld für Gründer/innen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben:
Das Einstiegsgeld errechnet sich aus 50% der Regelleistung zzgl. situationsabhängiger, individueller Aufschläge bis max. 100% der Regelleistung. Einstiegsgeld wird meist über 6 Monate gewährt, eine Verlängerung bis zu max 24 Monate kann beantragt werden.
3. Nachgründungsberatungen
Über geförderte Nachgründungsberatungen werden Gründerinnen und Gründer in der Zeit nach der Gründung unterstützt. Hier können die meisten spezifischen Fragestellungen behandelt werden, die in den ersten Jahren nach der Gründung auftreten, von Marketing und Vertrieb bis zu Controlling und Fragen zur Sicherung von Liquidität und Rentabilität.
Folgende geförderte Beratungen werden bundesweit angeboten:
BAFA-Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows:
- Gründerinnen und Gründer, die bereits gegründet haben, können eine Beratungsförderung über dieses Förderprogramm beantragen. Hierbei werden für junge Unternehmen in den ersten 2 Jahren nach der Gründung Beratungskosten in Höhe von bis zu 4.000€ gefördert, erstattet werden davon 50% in den alten Bundesländern, in Berlin und Leipzig, 60% in der Region Lüneburg und sogar 80% in den neuen Bundesländern (ohne Berlin, Leipzig).
- Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung erhalten ebenfalls einen Zuschuss, in Abhängigkeit vom Standort werden 50%, 60% oder 80% erstattet, die förderfähigen Beratungskosten dürfen maximal 3.000 € betragen und max. 5 Beratertage umfassen
4. Vorgründungsberatungen
Übrigens: Bereits vor Ihrer Gründung haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen einer Beratung Ihre Gründung gezielt vorzubereiten und zu realisieren. So können alle wichtigen Themenbereiche, die für ihre Gründung von Bedeutung sind, behandelt werden. Dies kann die konkrete Umsetzung Ihrer Geschäftsidee sein, ebenso wie eine Unterstützung bei der Erstellung Ihres Businessplans und Klärung der Finanzierung, die Beantwortung Ihrer Fragen zu Marketing und Vertrieb oder zu Rechtsformwahl und Standort.
Vor einigen Jahren wurde die Gründungsförderung neu geordnet, seither ist die Vorgründungsberatung Ländersache. Daher finden sich in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Programme zur Vorgründungsberatung, u.a. z.B.:
- das Beratungsprogramm Wirtschaft in NRW:
Hier werden 50% (bzw. 80% bei Langzeitarbeitssuchenden) des Beratungshonorars für bis zu 4 Beratertage erstattet, bei Nachfolgeberatungen werden bis zu 6 Beratertage gefördert. Der Förderhöchstsatz pro Tag beträgt allerdings 400€
- Gründungsberatung über RKW Hessen:
Zuschuss bis zu 5 Tage à 420 € (520 € in bestimmten Regionen) je Tag, max 2.100 € (bzw. 2.600 €)
- Existenzgründercoaching Bayern:
bis zu 70% Förderung / max. 560€ pro Tag für max. 10 Tage
- RKW Baden-Württemberg: kostenfreie Erstberatungen, vergünstigte Intensivberatungen