Wenn Sie als Unternehmer einen Firmenwagen kaufen wollen, müssen Sie sich zunächst für ein Modell entscheiden. Zu den beliebtesten Firmenwagen von Geschäftsführern gehörten im letzten Jahr Modelle der 5er-Reihe von BMW, der Audi A6 und die E-Klasse von Mercedes.
Bei der Anschaffung eines Firmenwagens sollten Sie allerdings gut auf das Budget achten: Sich gleich das größte Auto anzuschaffen, ist in der Gründungsphase nicht unbedingt empfehlenswert. Außerdem sollten Sie es sich finanziell genau überlegen, ob und wann Sie Ihren ersten Angestellten einen Dienstwagen zur Verfügung stellen.
Falls Sie im Laufe der Zeit Bedarf an weiterem Zubehör haben, können Sie das Auto ihrer Wahl auch mit Teilen aus dem Internet nachrüsten, wo sie oft günstiger erhältlich sind. Wenn Sie beispielsweise in die Situation kommen, beruflich größere Transporte durchführen zu müssen, finden Sie u. a. für BMW-Modelle auf dieser Seite passende Anhängerkupplungen.
Wer sich für einen Wagen entschieden hat, ob neu oder gebraucht, und diesen nun für die Arbeit einsetzen möchte, muss einiges für die richtige Versteuerung beachten. Denn auf die Nutzung des Firmenwagens für private Zwecke müssen Sie Einkommenssteuer zahlen. Wenn der Firmenwagen zu 50 Prozent oder mehr betrieblich genutzt wird, zählt er zum betrieblichen Vermögen. Sind es weniger als 50 Prozent, kann er auch zum Privatvermögen gerechnet werden.
Um festzustellen, welche Fahrten beruflich und welche privat stattgefunden haben, gibt es die Möglichkeit, ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen. Alternativ wenden Sie bei mehr als 50 Prozent betrieblicher Nutzung die Ein-Prozent-Regelung an. Dabei versteuern Sie monatlich pauschal ein Prozent vom Listenpreis des Autos sowie die Entfernungspauschale von 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer für den täglichen Arbeitsweg.
Viele Unternehmer fragen sich, ob sie sich statt eines Fahrzeugkaufs nicht lieber für das Leasen eines Neuwagens entscheiden sollten. Leasing bietet besonders für Kleinunternehmer und Selbstständige, die nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung und keine Bilanzrechnung aufstellen, steuerliche Vorteile. Denn sie müssen die Sonderzahlung nicht über die gesamte Mietdauer verteilen, sondern können sie sofort als Betriebsausgabe abziehen.
Doch auch für bilanzierende Unternehmen kann sich das Leasen steuerlich gegenüber dem Kauf lohnen. Da die Angebote sehr unterschiedlich und schwer vergleichbar sind, sollten Sie einen Steuer- oder Vermögensberater zurate ziehen.
Besonders wichtig ist es, darauf zu achten, dass das Finanzamt das Leasingfahrzeug nicht als Ihr wirtschaftliches Eigentum einstuft. Denn dann würde der Leasingvertrag steuerlich wie ein Ratenkauf behandelt, was steuerliche Nachteile mit sich bringt. Dieser Fall kann etwa dann auftreten, wenn die Grundmietzeit unter 40 Prozent oder über 90 Prozent der üblichen Nutzungsdauer liegt.
Kündigt ein Mitarbeiter, der einen geleasten Firmenwagen fährt, können Sie den Leasingvertrag nicht beenden, sondern müssen die Leasingrate weiterzahlen. In dieser Hinsicht ist der Erwerb eines Pkws flexibler, da er zu jedem Zeitpunkt wieder verkauft werden kann.
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