Die Geschäftsinhaltsversicherung zählt zu den sechs wichtigsten Versicherungen, die Sie im Rahmen Ihrer Existenzgründung berücksichtigen können. Dies begründet sich wie folgt:
Ihr neu gegründetes Unternehmen basiert auf zwei Dingen: Zum einen auf ihrem persönlichen Engagement, zum andern auf den Gegenständen, welche Sie zur Ausübung ihrer neuen Geschäftstätigkeit basieren. Diese Gegenstände variieren von Branche zu Branche. Während sie sich bei einem Büroservice oder IT-Unternehmen auf die Einrichtungsgegenstände und die Computeranlage beschränken, sieht es im Handel schon etwas anders aus. Zum Geschäftsinhalt zählen hier auch alle Waren, die in den Geschäftsräumen gelagert werden, gleich ob von einem anderen bereits erworben oder zur Kommission eingelagert. Im verarbeitenden Gewerbe müssen natürlich auch die Maschinen und Produktionsanlagen sowie zu verarbeitenden Stoffe und Materialien berücksichtigt werden.
Ähnlich zur Hausratversicherung deckt die Geschäftsinhaltsversicherung Schäden durch Feuer, Einbruch-Diebstahl, Leitungswasser und Sturm. Der Deckungsumfang der Geschäftsinhaltsversicherung sollte auf jeden Fall noch um die Elektronikversicherung ergänzt werden. Kein Unternehmen kommt heute noch ohne Computer oder Telefonanlage aus. Dies sind nur die elementaren Risiken. Komplexer wird es, wenn komplette Serverräume oder elektronischen Steuerungsanlagen vorhanden sind. Sollten Sie ihre Existenzgründung im produzierenden Gewerbe planen, berücksichtigen Sie auch auch eine spezielle Anlagenversicherungen. Anders als bei der privaten Hausratversicherung, die alle Risiken unter einem Mantel zusammenfasst, differenzieren die Assekuranzen im gewerblichen Sektor und teilen die Risiken in einzeln abzusichernde Verträge auf. Eine weitere sinnvolle Ergänzung stellt die Datenträgerversicherung dar, welche die finanziellen Konsequenzen durch den Verlust von Daten auf festen und beweglichen Speichern absichert.
Beispiele für Schadensfälle:
Im Kleinen stellen diese Schäden ein Ärgernis dar. Wurde die Geschäftseinrichtung ganz oder zu teilen finanziert und ist unbrauchbar, haben Sie als Existenzgründer ein Problem: Der Darlehensrahmen ist ausgeschöpft, die Eigenmittel verbraucht und das Unternehmen kann nicht mehr arbeiten – ohne ein Wunder sind Sie in ihrer Existenz bedroht. Im Rahmen der Bausteine der Geschäftsinhaltsversicherung haben wir auf die Glasversicherung als notwendigen Einschluss verzichtet. Geht eine Glasscheibe kaputt, wird es, je nach Größe, mehr oder weniger teuer. Das ist ärgerlich, ruiniert Sie aber nicht. Anders verhält es sich, wenn die Maschine oder die Computeranlage zerstört ist. Je nach Branche hat auch ihr Unternehmen ein „Herzstück“, ohne das das Unternehmen nicht funktioniert. In der Regel ist dieses Herzstück auch die teuerste Investition, die entsprechend abgesichert werden muss. Die Versicherungsbedingungen sehen vor, dass die Erstattung der beschädigten Sachen zum Neuwert erfolgt. Die Prämie lässt sich durch die Einbindung einer Selbstbeteiligung deutlich senken.
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen die Anlagen und Geräte, welche geleast oder gemietet wurden, sofern der Vermieter selbst einen Versicherungsvertrag für diese Geräte abgeschlossen hat.
Den Schadensbeispielen sind keine Grenzen gesetzt, tägliche Zeitungsmeldungen im Regionalteil der Tageszeitungen berichten immer wieder über Fälle, welche am Ende durch die Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt werden. Gleich, welcher Schaden eingetreten könnte, er hat in der Regel zur Folge, dass ihr Unternehmen zunächst „stillgelegt“ ist. Diese Stilllegung führt dazu, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum kein Geld mehr verdienen. Ein Computerausfall nimmt wahrscheinlich nur wenige Tage in Anspruch, ein Zeitraum, der zu überbrücken ist. Nach einem Leitungswasser- oder Brandschaden können die Räumlichkeiten in der Regel mehrere Wochen nicht benutzt werden. Ein Bürobetrieb kann sich „auslagern“, im Handel oder der Produktion ist dies nicht möglich. Je nach Branche, in der Sie ihre Existenz neu gegründet haben, ist es also ratsam, über eine Absicherung des Einkommensausfalls nachzudenken. Es mag den Vermieter interessieren, dass seine Räumlichkeiten durch ein Feuer zunächst unbrauchbar wurden, es interessiert ihn aber nicht, ob Sie die Miete nicht bezahlen können. Mögliche Gehälter müssen ebenso weitergezahlt werden, wie Kredit- oder Leasingraten. Die Kompensation des Einkommensausfalls variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Zahlreiche Existenzgründer beginnen ihre Selbstständigkeit von zu Hause aus. Gerade die Berufe, welche eng mit dem Internet verknüpft sind, Webdesign, Datenbankadministration, Onlineredaktion oder ein Online-Shop, ermöglichen diesen Start in die neue Existenz. Es liegt also der Gedanke nahe, dass der PC unter den Schutz der Hausratversicherung fällt. Dem ist leider nicht so.
Wer seine Existenzgründung von zu Hause startet, sollte die Quadratmeter herausrechnen, welche er gewerblich benötigt und diese aus der Hausratversicherung ausklammern. Die Prämie für die Geschäftsinhaltsversicherung ist in diesem Fall marginal, stellt aber sicher, dass auch eine hochwertige Computeranlage und die ersten Büromöbel abgesichert sind. Prämien für Geschäftsinhaltsversicherung, inklusive der genannten zusätzlichen Einschlüsse, lassen sich durchaus im Internet ermitteln. Für klassische Bürobetriebe ohne besondere Risiken mag dieser Weg auch angemessen sein.
Sobald jedoch Geschäftsräume angemietet werden oder Handel oder Handwerk der Geschäftsgegenstand sind, sollte der fachkundige Rat eines Versicherungsmaklers hinzugezogen werden. Häufig muss eine Dokumentation über die Gewerberäume angefertigt oder rechtsverbindliche Aussagen zum Warenbestand getroffen werden. Dieser schwankt und kann schlecht jeden Tag neu an den Versicherer gemeldet werden. Wie in diesem Fall zur Ermittlung der Versicherungssumme am Besten vorgegangen wird, weiß der Fachmann.
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