Im Sinne der Mitarbeitergewinnung und -bindung kann es sich für Sie lohnen, über eine bKV für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachzudenken. Denn die Zeiten, in denen ausschließlich ein gutes Gehalt als Kriterium für die Annahme eines Jobs zählte, sind vorbei – dem Thema Gesundheitsvorsorge wird ein hohes Gewicht beigemessen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen oft einige wichtige Leistungen nicht. In vielen Bereichen kann deshalb ein Zusatzschutz sinnvoll sein. Das macht eine bKV für Mitarbeiter:innrn attraktiv. Wir erklären im Folgenden, wie eine bKV funktioniert und welche Vorteile sie den Arbeitnehmern und Ihnen als Arbeitgeber:in bringt.
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) wird gerne einmal mit der Betriebskrankenkasse verwechselt. Doch das Konzept ist ein anderes. Bei einer bKV handelt es sich um ein Gesundheitskonzept, das vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin für die Mitarbeitenden abgeschlossen und finanziert wird – und das ohne vorhergehende Gesundheitsprüfung der Arbeitnehmer:innen. Im Rahmen der bKV werden Therapien und Präventionsmaßnahmen angeboten. Das Leistungspaket der bKV kann von Ihnen als Arbeitgeber:in individuell zusammengestellt werden. Zum Leistungspaket können beispielsweise die BKV Zahnarzt, Zusatzleistungen beim Arzt, Heilpraktiker und / oder Optiker gehören.
Eine bKV kann sich auch lohnen, wenn Ihr Unternehmen gerade erst gegründet wurde. Denn eine bKV spielt nicht nur für große Unternehmen eine Rolle. Sie kann an die Ansprüche und Anforderungen des Unternehmens angepasst werden. Zudem gibt es bei der bKV keine Wartezeiten.
In die bKV können alle Arbeitnehmer:innen aufgenommen werden, die gesetzlich versichert sind. Dabei ist der Abschluss einer bKV meist erst ab einer Mindestzahl von Mitarbeitern möglich. Manche Versicherer bieten ihren Service bereits ab fünf Arbeitnehmern an.
Ihre Arbeitnehmer werden sich über die Gesundheitsmaßnahmen freuen, die eine bKV ihnen bietet: Diese kann medizinische Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkasse schließen. Zudem können die Leistungen auf dem Niveau einer privaten Krankenversicherung sein. Dabei ist das Preis-Leistungsverhältnis besser als beim Abschluss von privaten Zusatzversicherungen. Zudem werden die Beiträge in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Und: Kinder, Ehepartner oder Lebenspartner können zu günstigen Konditionen mitversichert werden.
Bei all den Vorteilen dürfen auch etwaige Nachteile nicht aus dem Blick verloren werden. Wechselt ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin das Unternehmen oder geht in Rente, endet automatisch der Versicherungsschutz durch die bKV. Es gibt für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Zusatzversicherung auf eigene Kosten weiterzuführen, doch verlangen viele Versicherer hohe Beiträge für den weiteren Versicherungsschutz. Hier gilt es, die genauen Konditionen zu prüfen. So bieten einige Versicherer günstigere Beiträge an, wenn der Vertrag auf den ausscheidenden Mitarbeiter umgeschrieben wird.
Arbeitgeber:innen können Ihr Unternehmen für potenzielle Mitarbeitende mittels bKV attraktiver machen und für eine bessere Mitarbeiterbindung sorgen. Wer als Arbeitgeber mehrere Mitarbeiter über eine bKV versichert, kann von sogenannten Bündelrabatten profitieren. Dabei sind die Versicherungen lediglich mit einem geringen Verwaltungsaufwand für Sie als Arbeitgeber verbunden, da sich in der Regel der Versicherer um alles kümmert.
Die bKV bringt steuerliche Vorteile für den Arbeitgeber, denn die Beiträge können als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. Damit kann die bKV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zuletzt zu einer guten Alternative zur Gehaltserhöhung werden. Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, dass es in diesem Sinne zu überlegen gilt, welches Besteuerungsmodell gewählt wird. Denn wird die Freigrenze von 50 Euro überschritten, stehen drei unterschiedliche Besteuerungsmodelle zur Verfügung. Es kann zwischen individueller Besteuerung, Nettolohnversteuerung und Pauschalversteuerung gewählt werden. Eventuell fällt daher ein höherer Verwaltungsaufwand an.
Auch von der verbesserten Gesundheitsversorgung profitieren nicht nur die versicherten Arbeitnehmer. Im besten Fall sinken Ausfallzeiten der Arbeitnehmer, sie sind zufriedener und produktiver. Übrigens: Über die genaue Ausgestaltung der bKV entscheidet der Arbeitgeber. Ihm obliegt es auch, seinen Arbeitnehmern unterschiedliche Formen der bKV anzubieten und über den Umfang des Versicherungsschutzes. Dabei sollte er bei Abschluss der bKV auch auf eine Klausel zur Beitragsbefreiung für entgeltfreie Zeiten des Arbeitnehmers wie die Elternzeit achten.
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