Existenzgründer:innen stehen vor zahlreichen neuen Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Abhängig von der Art des Betriebes können diese stark variieren. Unternehmen im handwerklichen Bereich, aber auch viele andere dienstleistende Unternehmen, müssen sich zum Beispiel branchenspezifische Nutzfahrzeuge zulegen, um überhaupt ein Business starten zu können.
Wenn der Unternehmenserfolg mit dem Vorhandensein passender Nutzfahrzeuge steht und fällt, müssen Sie sich als Gründer:in frühzeitig darum kümmern, einen entsprechenden Fuhrpark anzulegen. Dieser sollte so dimensioniert sein, dass Sie Ihre ersten Aufträge gut erledigen können, aber gleichzeitig nicht so groß, dass ständig ungenutzte Fahrzeuge auf Ihrem Parkplatz herumstehen. Neben der Beschaffung der passenden LKW, Werkstattwagen oder Kühlfahrzeuge sollten Sie außerdem das Fuhrparkmanagement nicht aus den Augen verlieren und mit in Ihre Budgetplanung integrieren.
Suchen Sie sich einen vertrauenswürdigen Lieferanten von Nutzfahrzeugen. Diese sollten robust, langlebig und belastbar sein, damit sie Ihrem Betrieb über viele Jahre gute Dienste leisten. ABZ Nutzfahrzeuge ist zum Beispiel ein geeigneter Ansprechpartner. Das Unternehmen aus Thüringen blickt auf 30 Jahre Erfahrung zurück und bietet eine große Auswahl an ganz verschiedenen Fahrzeugtypen, von denen viele sofort verfügbar sind. Wenn Sie möchten, können Sie vor Ort direkt den professionellen Werkstattservice in Anspruch nehmen.
Der Aufbau eines Fuhrparks, aber auch schon der Kauf von nur einem Nutzfahrzeug für den Unternehmensstart, reißt oft ein großes Loch in die Gründerkasse. Nicht selten müssen dafür sogar Kredite aufgenommen werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen der Staat bietet und informieren Sie sich über die möglichen Förderungen. Unternehmer:innen, die sich für klimaschonende Fahrzeugantriebe entscheiden, bekommen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss. Auch die Tank- und Ladeinfrastruktur, die Sie errichten müssen, ist in manchen Fällen förderungsfähig. Die richtige Anlaufstelle für die Antragsstellung ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität. Reichen Sie den Antrag unbedingt vor der Anschaffung der Nutzfahrzeuge ein.
Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, dürfen auch nicht im Straßenverkehr geführt werden. Wenden Sie sich für die Zulassung frühzeitig an das zuständige Straßenverkehrsamt. In manchen Kommunen sind die Wartezeiten für einen Termin mitunter sehr lang. Für die Zulassung müssen Sie die Fahrzeugpapiere (Teil 1 und 2), eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine TÜV-Bescheinigung vorlegen. Darüber hinaus wird Sie das Straßenverkehrsamt wahrscheinlich auffordern, die Existenz Ihres Unternehmens nachzuweisen. Als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerin genügt es oft schon, wenn Sie Ihre Gewerbeanmeldung vorlegen. Fragen Sie am besten bei der zuständigen Zulassungsstelle nach. Die Mitarbeiter:innen vor Ort können Ihnen genau sagen, was Sie mitbringen müssen.
Mit der Beschaffung der Nutzfahrzeuge ist es nicht getan. Wenn sie einmal da sind, muss der Fuhrpark verwaltet werden. Wichtige Aufgabenbereiche des Fuhrparkmanagements sind zum Beispiel:
Wenn Ihr Unternehmen mehr als ein oder zwei Nutzfahrzeuge besitzt, kann das Management des Fuhrparks schnell zu einer tagesfüllenden Aufgabe werden. Dann sollten Sie diese an einen qualifizierten Mitarbeiter oder eine qualifizierte Mitarbeiterin abgeben beziehungsweise extra jemanden dafür einstellen. So können Sie sich weiterhin Ihrem Kerngeschäft widmen. Gegebenenfalls kann zusätzlich eine gute Fuhrparksoftware helfen. Ein funktionierendes Fuhrparkmanagement spielt nicht nur für Existenzgründer:innen eine Rolle. Auch bestehende Unternehmen sollten für eine Instandhaltung der Fahrzeuge und eine regelmäßige Kontrolle der Abläufe sorgen.
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