Obwohl sich Deutschland im Zuge der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet hat, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen sicherzustellen, sind entsprechende Bemühungen bislang leider weitestgehend ausgeblieben. Noch immer müssen Betroffene darum kämpfen, dass ihre besonderen Bedürfnisse anerkannt werden und man ihnen die Hilfsmittel zur Seite stellt, die sie benötigen. Besonders schlimm ist für viele, dass Ihnen oft Intelligenz, Befähigung und Leistung abgesprochen werden – auch, wenn ihre Behinderung sie in diesem Bereich eigentlich gar nicht einschränkt. Wer sich um Inklusion im eigenen Betrieb keine Gedanken macht, schließt eine Menge Menschen automatisch als Mitarbeiter:innen oder Kund:innen aus. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen in diesem Artikel einige Grundsätze der Inklusion näherbringen.
Behinderungen bzw. Einschränkungen haben viele Gesichter. Nicht immer ist es der “klassische” Rollstuhlfahrer, der ja sogar zum Piktogramm-Symbol für Menschen mit Behinderungen geworden ist, welcher von inklusiven Maßnahmen profitiert – je nach Maßnahme erleichtern Sie das Leben auch für Senior:innen, Menschen mit Knochenbrüchen und anderen Verletzungen, Nutzer:innen von Hörgeräten, Seheingeschränkte oder eine der vielen anderen Gruppen, die in einer nicht-inklusiven Umwelt Probleme haben. Fast jede:r ist im Leben früher oder später auf Inklusivität angewiesen.
Aus diesem Grund kann es auch keine abschließende Liste inklusiver Maßnahmen geben, die Sie nur umzusetzen brauchen. Vielmehr sollten Sie ein offenes Ohr für die Belange und Wünsche der Menschen in Ihrem Betrieb haben und eine Inklusions-Idee nach der anderen angehen, stetig auf der Suche nach Verbesserung. Im folgenden finden Sie jedoch einige der häufigsten Maßnahmen, an denen Sie sich insbesondere zu Beginn orientieren können:
Wer schon einmal nicht oder nicht gut laufen konnte, weiß, wie unzugänglich das die Welt plötzlich macht. Mit einem Mal sind Stufen, erhabene Türschwellen, unregelmäßige Untergründe und Theken auf Standhöhe schier unüberwindbare Hindernisse. Am besten sollten Sie schon beim Bau und bei der Einrichtung darauf achten, solche Barrieren zu vermeiden. Statt Treppen können Sie Aufzüge und Rampen wählen; Oberflächen können höhenverstellbar gebaut werden. Für Menschen, die nur wenige Minuten stehen können, sollten Sie ausreichend Sitzgelegenheiten zur Verfügung stellen.
Im digitalen Bereich sind es vor allem seheingeschränkte Menschen, die auf eine barrierefreie Gestaltung angewiesen sind. Das sollten Sie beim Erstellen einer eigenen Website stets bedenken. Meist verwenden Menschen mit Seh-Behinderungen sogenannte Screenreader, um sich auf Websites zu orientieren. Gute Programmierer:innen wissen darüber Bescheid, welche Voraussetzungen eine Website erfüllen muss, um Screenreader-Nutzer:innen maximalen Nutzen zu bieten – beispielsweise sollten Link-Texte aussagekräftig gewählt und Bilder mit einem sogenannten Alt-Tag oder zumindest einer Bildbeschreibung versehen werden.
Höreingeschränkte haben es im Internet leichter, aber auch sie haben im virtuellen Raum manchmal besondere Inklusions-Bedürfnisse. Meist ist das bei Videos der Fall, z. B. auf YouTube: Da diese Menschen ja nicht hören können, was gesprochen wird, sollten Videos mit Untertiteln versehen werden. Durch die entsprechende Funktion auf YouTube geht das ganz einfach.
Generell sollten Sie beim Design – ob virtuell oder analog, z. B. beim eigenen Ladenschild – auf eine gute Les- bzw. Verständlichkeit achten. Manchmal lohnt es sich, auf gewisse Designelemente zu verzichten, damit auch alle das Ergebnis verstehen können. Seien Sie besonders vorsichtig mit schwachen Farbkontrasten und chaotischen (visuellen oder auch akustischen) Hintergründen.
Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen Businessplan-Tools und Handbücher vor, die wir für Sie im Web – ohne Gewähr – recherchiert haben. Damit Sie gut informiert in Ihre Gründung starten können!
Übersicht über unsere drei Businessplan-Tools
(eines davon kostenlos zum Download)
Hinter Gründerblatt selbst steckt ein praxis- erprobtes Netzwerk an Berater/innen, die Sie gerne auch persönlich bei Ihrer Gründung begleiten. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig, kann aber unter bestimmten Konditionen im Rahmen von geförderten Beratungen bis zu 80 % bezuschusst werden.
Mehr zu unserem Beratungsangebot:
Übrigens: Über die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA können Sie sich auch eine professionelle Unterstützung und Beratung unmittelbar nach Ihrer Gründung fördern lassen – so umschiffen Sie die ersten Hürden, die oft zu Beginn einer Selbständigkeit auftreten!
Viel Erfolg mit Ihrer Existenzgründung!