Wer den Schritt von einer Anstellung in die Selbstständigkeit wagt, muss sich zwangsläufig mit der Frage nach dem Krankenversicherungsschutz auseinandersetzen. Möglich sind eine private Krankenversicherung oder, unter Umständen günstiger, der freiwillige Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer sich für letzteres entscheidet – als Selbstständige/r oder auch als Angestellte/r möchte sich vielleicht zusätzlich für eine oder mehrere private Krankenzusatzversicherungen entscheiden, um optimal und lückenlos abgesichert zu sein.
Bei einer privaten Krankenzusatzversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die spezifische Teilleistungen abdeckt, die von der normalen gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt werden. Vor einem Abschluss sollten Sie sich wie immer gründlich informieren – über die konkreten Leistungen, die Ihre Krankenversicherung ohnehin abdeckt, über mögliche Lücken in Ihrem Versicherungsschutz und natürlich über private Krankenzusatzversicherungen im Vergleich. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem zweiten genannten Punkt und wollen Ihnen drei Bereiche vorstellen, in denen der gesetzliche Versicherungsschutz Versorgungslücken aufweist und Zusatzversicherungen sinnvoll sind.
Am vielleicht beliebtesten sind private Krankenzusatzversicherungen für die Mund- und Zahngesundheit. Leider deckt der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz nur das absolute Minimum an Versorgung ab, weswegen so gut wie alle Zahnarztpraxen zusätzliche Stufen der Gesundheitsversorgung anbieten, deren Aufpreis aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Deutlich wird das zum Beispiel bei Zahnfüllungen: durch die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt ist im nicht sichtbaren Bereich lediglich die absolute Minimalversorgung durch Zementfüllungen. Von diesen ist aus medizinischen Gründen jedoch abzuraten – wer nach einer beständigen und robusten Zahnfüllung sucht, sollte eine Füllung aus Kunststoff oder Keramik wählen. Aus diesem Grund bitten viele Zahnärzt/innen ihre Patient/innen um eine Zahlung aus eigener Tasche, um verlustfrei die ihrer fachlichen Meinung nach bessere Versorgung vornehmen zu können.
Eine private Krankenzusatzversicherung erstattet Ihnen diese zusätzlichen Kosten in der zahnärztlichen Praxis. Üblicherweise müssen Sie zunächst aus eigener Tasche bezahlen und können dann eine Rückerstattung der Kosten beim Versicherer beantragen – wie bei einer kompletten privaten Krankenversicherung auch. Achten Sie beim Abschluss Ihrer privaten Krankenzusatzversicherung darauf, welche Leistungen abgedeckt sind und welche nicht.
Ebenfalls dürftig ist die gesetzliche Krankenversicherung beim Optiker. Für Menschen, die darauf angewiesen sind, ist die Brille ein unverzichtbarer Helfer im Alltag – die Wahl eines bruchsicheren Materials, die Entspiegelung der Gläser, und unter Umständen auch ein spezieller Gleitsicht-Schliff oder eine die dicken Brillengläser verschlankende Schleifung sind für viele kein Luxus, sondern unbedingt notwendig. Dennoch deckt die gesetzliche Krankenversicherung nur eine absolut rudimentäre Brille ab, die im Alltag zu vielen Einschränkungen führen würde. Hohe Zahlungen aus eigener Tasche sind meist die Folge. Wer weiß, dass er oder sie regelmäßig eine neue Brille benötigt, kann durch eine entsprechende private Krankenzusatzversicherung viel Geld sparen.
Was geschieht, wenn Sie für eine längere Zeit beruflich ausfallen sollten, zum Beispiel durch eine chronische Krankheit? Wenn Sie angestellt sind, ist Ihr Arbeitgeber sechs Wochen lang verpflichtet, Ihren Lohn fortzuzahlen – danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt (wenn auch leider nur einen Teil Ihres vorherigen Lohns). Für Selbstständige sieht es anders aus: sie müssen sich selbst gegen den möglichen krankheitsbedingten Verdienstausfall absichern, auch, wenn sie sich für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse entschieden haben. Für den Fall der Fälle macht eine zusätzliche Absicherung in diesem Bereich auf jeden Fall Sinn.
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