Wer sich für die persönliche Existenzgründung entscheidet, wird bereits sehr früh mit der Steuerthematik konfrontiert. Nun geht es nicht mehr nur darum, um neue Kunden und zusätzliche Aufträge zu kämpfen. Auf der anderen Seite muss die Steuerbelastung in ein ausgewogenes Verhältnis geführt werden, um den Gewinn nicht zu sehr zu belasten. Häufig fehlt es an entsprechendem Vorwissen, was für Gründer/innen zu einer teuren Falle werden kann. Wir lenken den Blick deshalb auf wichtige Gestaltungsmöglichkeiten, die im Rahmen der Gründung zur Verfügung stehen.
Bereits der Gründerfragebogen, der vom Finanzamt zugesendet wird, kann zu einer Stolperfalle werden. Dies liegt an der Frage nach dem voraussichtlichen Umsatz und Gewinn. Wer sich dort mit hohen Zahlen brüstet, muss künftig mit einer quartalsweisen Belastung durch die Einkommenssteuer rechnen, zu der auch noch die Gewerbesteuer hinzukommen kann. Pessimistischere Angaben, sofern aktuell noch keine Aufträge anstehen, können dagegen eine große Hilfe sein.
Zudem bleibt die Rolle der Gewinnermittlungsmethode in diesem Kontext nicht zu unterschätzen. Sofern der Umsatz im ersten Jahr unter der Marke von 600.000 Euro liegt und auch der Gewinn 60.000 Euro nicht übersteigt, kann eine simple Einnahmen-Überschussrechnung durchgeführt werden. Nur Nichtgewerbetreibende haben unabhängig von diesen Faktoren die Möglichkeit, diese Methode anzuwenden.
Gerade in dieser ersten Phase hilft es, die Expertise zu nutzen, über die ein Steuerberater verfügt. So können erste Fallstricke sicher umgangen werden, um den Grundstein für die eigene berufliche Zukunft zu legen. Ein umfangreiches Beratungsangebot hält etwa dieser Steuerberater aus Berlin bereit.
Schon im Jahr vor der Gründung können Unternehmer Steuern sparen. Denn alle künftig anfallenden Kosten, die über einen Bezug zur Gründung verfügen, lassen sich als “vorweggenommene Betriebsausgaben” anführen. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, diese zu einem späteren Zeitpunkt bei der Steuer geltend zu machen und mit den erzielten Einkünften zu verrechnen. Auch bei dieser Gestaltungsmöglichkeit kann die von einem Steuerberater geleistete Hilfe zum Erreichen der finanziellen Ziele beitragen.
Denkbar ist ein solches Vorgehen etwa bei den Kosten für Seminaren, Messen und anderen Veranstaltungen, die speziell für Gründer angeboten und besucht wurden. Auch die Fahrtkosten, die im Vorfeld der Gründung anfallen können, lassen sich auf diese Art und Weise geltend machen. Selbst die Kosten für Telefon und Briefporto, die in der ersten Zeit anfielen, lassen sich hier noch einmal anführen. Hier handelt es sich um erste Betriebsausgaben, die bereits auf die spätere Gründung ausgelegt wurden. Doch Existenzgründer müssen sich schon früh um die entsprechenden Belege kümmern. Ansonsten ist es zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich, den Anspruch nachzuweisen und geltend zu machen.
Sofern die eigenen Umsätze in den ersten Jahren nicht in die Höhe schießen, haben Gründer/innen verschiedene Möglichkeiten, um Vergünstigungen bei der Steuer in Anspruch zu nehmen. Bei Umsätzen von unter 500.000 Euro können Gründer etwa einen Antrag auf Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer stellen. Dadurch muss der Betrag erst dann an das Finanzamt überwiesen werden, wenn der Kunde tatsächlich bereits zahlte. So mancher finanzielle Engpass lässt sich auf diese Weise vermeiden.
Bekannt ist zudem die Möglichkeit, sich mit einem Umsatz von unter 17.500 Euro im ersten Jahr als Kleinunternehmer nach § 19 UStG registrieren zu lassen. Dadurch entzerren sich die Wirkungen der Bürokratie und in den Rechnungen muss keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen Businessplan-Tools und Handbücher vor, die wir für Sie im Web – ohne Gewähr – recherchiert haben. Damit Sie gut informiert in Ihre Gründung starten können!
Hinter Gründerblatt selbst steckt ein praxis- erprobtes Netzwerk an Berater/innen, die Sie gerne auch persönlich bei Ihrer Gründung begleiten. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig, kann aber unter bestimmten Konditionen im Rahmen von geförderten Beratungen bis zu 80 % bezuschusst werden.
Mehr zu unserem Beratungsangebot:
Übrigens: Über die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA können Sie sich auch eine professionelle Unterstützung und Beratung unmittelbar nach Ihrer Gründung fördern lassen – so umschiffen Sie die ersten Hürden, die oft zu Beginn einer Selbständigkeit auftreten!
Viel Erfolg mit Ihrer Existenzgründung!