Wenn man als Gesellschafter einer GmbH tätig ist, hat man unter anderem sehr viel Verantwortung, allerdings nicht nur für das Unternehmen an sich, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da man hier tagtäglich sehr stark eingebunden ist, sollte man sich in Sachen Altersvorsorge ganz gezielt und vor allem unabhängig beraten lassen. In der Realität sieht das allerdings meist etwas anders aus. In der Regel dominiert hier die betriebliche Altersvorsorge, in der Versicherungen Vorrang haben. Meist kommt es hier also nur zu einem Kauf und nicht zu einer wirklichen Beratung. Dabei gibt es kaum einen Fokus auf Lösungen, die ohne Versicherungen auskommen.
Betriebliche Altersvorsorge für geschäftsführende Gesellschafter muss genau durchdacht sein. Es gibt dabei einige Verträge zu schließen, gleichzeitig geht es auch um passende Geldanlagen oder Depotstellen, die zu einem passen könnten. In der Regel haben Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer eher geringe Ansprüche, was die gesetzliche Rentenversicherung angeht. Daraus entsteht auch eine große Einkommenslücke, die dann durch die betriebliche Altersversorgung geschlossen werden soll. Dabei gibt es allerdings ganz spezielle Vorgaben, damit die betriebliche Altersversorgung (bAV) auch anerkannt werden kann. Unter anderem gibt es auch für Geschäftsführer:innen sogenannte Probezeiten und zudem gibt es einige formale Anforderungen, an die man sich ganz genau halten muss.
Wenn man ein Unternehmen führt, denkt man häufig nicht an die eigene Altersvorsorge. Das Unternehmen und das Tagesgeschäft nehmen einen Großteil der Zeit in Anspruch, die man zur Verfügung hat. Vor allem, da das aktuelle Gehalt entsprechend hoch ist, denken nur wenige schon frühzeitig an das hohe Alter und die damit verbundenen Kosten. Dabei sollte man schon so früh wie möglich mit der Altersvorsorge beginnen, denn je früher man anfängt, desto einfacher wird es einem mit der Zeit fallen und desto mehr Geld kann man ansparen. Je länger man wartet, desto schwieriger wird der Einstieg.
Man sollte immer darauf bedacht sein, das eigene Geld auch gewinnbringend anzulegen, denn auf der Bank wird es mit den Jahren nur an Wert verlieren. Eine gute Möglichkeit sind hier z. B. Aktien und Fonds. Fakt ist aber auch, dass man für diese Themen ein gewisses Know how haben muss, das man sich als Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin neben der eigentlichen Arbeit nur schwer aneignen kann. Man kann sich allerdings entsprechende Experten um Rat bitten, die das eigene Vermögen für einen verwalten und anlegen, sodass man selbst das Knowhow nicht benötigt.
Oftmals können auch Immobilien der richtige Weg sein, denn die Preise für Grundstücke und Häuser steigen weiterhin kontinuierlich an und noch ist kein Ende des Trends in Aussicht. So kann man auch als Geschäftsführer:in in ein Haus oder eine Wohnung investieren, durch die man dann durch Mieteinnahmen sogar noch eine weitere, passive Einkommensquellen generieren kann.
Je nachdem, welche Rechtsform das eigene Unternehmen hat, ist es nicht möglich, dass man mit sich selbst Verträge abschließt. Im Zweifel fehlt sogar ein Arbeitsvertrag, womit man sich auch nicht eine bAV-Zusage erteilen kann. Für diese Form der Altersvorsorge ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, wie es bei einer GmbH oder einer AG der Fall ist, zwingend notwendig. Wenn man aber ein Einzelkaufmann ist, bleibt einem eigentlich nur die private Altersvorsorge als Möglichkeit.
Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen Businessplan-Tools und Handbücher vor, die wir für Sie im Web – ohne Gewähr – recherchiert haben. Damit Sie gut informiert in Ihre Gründung starten können!
Übersicht über unsere drei Businessplan-Tools
(eines davon kostenlos zum Download)
Hinter Gründerblatt selbst steckt ein praxis- erprobtes Netzwerk an Berater/innen, die Sie gerne auch persönlich bei Ihrer Gründung begleiten. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig, kann aber unter bestimmten Konditionen im Rahmen von geförderten Beratungen bis zu 80 % bezuschusst werden.
Mehr zu unserem Beratungsangebot:
Übrigens: Über die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA können Sie sich auch eine professionelle Unterstützung und Beratung unmittelbar nach Ihrer Gründung fördern lassen – so umschiffen Sie die ersten Hürden, die oft zu Beginn einer Selbständigkeit auftreten!
Viel Erfolg mit Ihrer Existenzgründung!