Viele Gründungen bewegen sich in kleineren Dimensionen, die Investitionen zu Beginn sind überschaubar und Mitarbeiter werden zunächst nicht benötigt. Somit bleibt auch der Kapitalbedarf, der im Rahmen der Gründung anfällt, meist unter 100.000 Euro. Soll allerdings eine Firma übernommen werden oder eine Beteiligung an einer Firma erworben werden, liegt der Finanzierungsbedarf schnell im Bereich einiger Millionen Euro. Hier kann der ERP-Gründerkredit – Universell eine gute Möglichkeit bieten, das notwendige Kapital zu beschaffen. Finanziert werden Vorhaben bis zu einer Höhe von 25 Mio. €.
Damit kann nicht nur der Erwerb einer Beteiligung oder eines Unternehmens finanziert werden, sondern natürlich auch die Gründung eines größeren Betriebes oder einer freiberuflichen Selbständigkeit. Außerdem können junge Unternehmen in den ersten 5 Jahren nach der Gründung dieses Darlehen nutzen, um umfangreiche Festigungsmaßnahmen zu finanzieren. Bei bestehenden Firmen ist allerdings zu beachten, dass sie nicht mehr als maximal 500 Mio. Jahresumsatz (bei verbundenen Unternehmen gilt dies für den Gruppenumsatz) erzielen dürfen.
Über den ERP-Gründerkredit – Universell kann finanziert werden:
Im Einzelnen kann die Finanzierung für folgende Zwecke beantragt werden:
Wichtig:
Der Darlehensantrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens bei Ihrem Kreditinstitut eingereicht werden, bereits begonnene Vorhaben werden nicht finanziert!
Eine Beantragung des Darlehens ist u.a. nicht möglich für Umschuldungen oder Nachfinanzierungen, auch reine Finanzinvestitionen oder die Finanzierung stiller Beteiligungen sind von einer Beantragung ausgeschlossen.
Finanziert wird bis zu 100 % des Fremdkapitalbedarfs, maximal 25 Mio. Euro. Die Auszahlung erfolgt immer zu 100% der Darlehenssumme. Das Darlehen kann sowohl in einer Summe aber auch in Teilbeträgen – in einem Zeitraum von 12 Monaten – abgerufen werden, allerdings wird nach gut 1 Monat eine Bereitstellungsprovision für den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag in Höhe von 0,25 % pro Monat fällig.
Die Laufzeit des ERP-Gründerkredit – Universell beträgt entweder
Der Zinssatz des ERP-Gründerkredits wird von der Hausbank festgelegt, er ergibt sich in Abhängigkeit von der Bonität des Antragstellers und dem Wert der verfügbaren Sicherheiten. Er bleibt über die gesamte Laufzeit bzw. für die ersten 10 Jahre unverändert. Vorteil für kleine und mittlere Unternehmen: sie erhalten besonders günstige Konditionen. Außerplanmäßige Tilgungen sind nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Die Antragstellung für den ERP-Gründerkredit erfolgt grundsätzlich über Ihre Hausbank oder eine (andere) Bank Ihrer Wahl, die auch die Haftung für diesen Kredit übernehmen muss. Daher klären Sie auch mit ihr, welche Sicherheiten Sie stellen müssen und welche Unterlagen zur Kreditbeantragung einzureichen sind.
Ist das antragstellende Unternehmen bereits seit 3 Jahren am Markt aktiv und kann daher für 2 Geschäftsjahre einen vollständigen Jahresabschluss vorlegen, kann zusätzlich auch eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für die durchleitende Bank beantragt werden. Hierdurch wird das Risiko der Hausbank vermindert, was die Wahrscheinlichkeit einer Kreditzusage deutlich erhöht.
Haben Sie als Gründer/in oder Jungunternehmer/in
Unsere Berater verfügen über langjährige Praxis in der Erstellung von Businessplänen sowie Fördermittel- und Finanzierungsberatung.
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