Endlich ist die Gründung vollzogen, Sie starten in Ihre Selbständigkeit. Und dann treten auch schon die ersten Fragen auf: wie geht es weiter mit Marketing und Vertrieb? Was habe ich bei der Buchhaltung zu beachten? Was tun, wenn die notwendige Liquidität nicht vorhanden ist? Aber auch wenn Sie bereits länger am Markt sind, tauchen oft neue Fragestellungen auf. Hier geht es dann um Wachstum, neue Investitionen und deren Finanzierung oder die Geschäftsentwicklung ist ins Stocken geraten und ernste Probleme sind zu lösen. Wie schön, wenn man dann einen erfahrenen Ansprechpartner an seiner Seite hat, mit dem man alle wichtigen Themen besprechen kann und der einem mit Rat und Tat zur Seite steht.
Über das neue BAFA-Beratungsprogramm zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können jetzt Gründerinnen und Gründer in den Jahren nach der Gründung eine solche Unterstützung – in Form einer qualifizierten Unternehmensberatung – erhalten!
Die Beratung wird von qualifizierten, für dieses Programm zugelassenen Unternehmensberatern durchgeführt. Ansprechpartner ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn, das ab 2016 die Beratungsförderung der KfW übernommen hat. Das bisher bekannte Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ der KfW war ja Ende 2015 ausgelaufen.
Wer kann eine solche geförderte Unternehmensberatung beantragen?
Das neue Förderprogramm wendet sich an
- Kleine und mittlere Unternehmen in den ersten 2 Jahren nach der Gründung, die ihren Sitz in Deutschland haben,
genauso wie an
- Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr ihres Bestehens, und
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Wer ist von einer Förderung ausgeschlossen?
- Unternehmen und Freiberufler, die in der Beratung tätig sind (z.B. Unternehmens- Wirtschafts- oder Steuerberater, Buchprüfer, Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter u.ä.)
- Unternehmen, die sich bereits in der Insolvenz befinden oder ein Insolvenzverfahren eröffnen müssten
- Unternehmen, die an Religionsgemeinschaften beteiligt sind, juristische Personen des öffentlichen Rechts und
- gemeinnützige Unternehmen oder Vereine sowie Stiftungen
Welche Inhalte werden gefördert?
Förderfähig sind alle Beratungen, die
- wirtschaftliche, finanzielle, personelle oder organisatorische Themen und Fragestellungen behandeln.
Außerdem können Beratungen zu speziellen Fragestellungen beantragt werden, z.B.:
Beratung
- von Unternehmerinnen,
- von Migrantinnen und Migranten
- von Unternehmern/innen mit Behinderung
bzw. Beratungen
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitern/innen mit Migrationshintergrund,
- zur verbesserten Gestaltung der Arbeitsplätze für behinderte Mitarbeiter/innen
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- zur altersgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze
- zur Fachkräftegewinnung
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz
Wie sehen die Förderbedingungen aus?
Der Beratungsumfang beträgt max. 4.000 € für Jungunternehmen, bei Bestandsunternehmen werden max. 3.000 € und max. 5 Beratertage anerkannt.
Sie erhalten einen Zuschuss auf die Beratungskosten in Höhe von
- Neue Bundesländer (ohne Berlin und Leipzig): 80%
- Alte Bundesländer, Berlin und Leipzig: 50%
- In der Region Lüneburg: 60%
Wie funktioniert die Antragstellung?
- Als Jungunternehmer/in führen Sie ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem der zahlreichen regionalen Ansprechpartner (z.B. IHKs)
- Sie erfassen online auf der Antragsplattform des BAFA Ihren Antrag auf Beratung
- Eine ausgewählte Leitstelle prüft Ihren Antrag und schickt Ihnen ein Informationsschreiben zur beantragten Beratung
- Nun können Sie mit dem ausgewählten Berater einen Beratervertrag abschließen und die Beratung beginnen. Die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden.
- Nach Abschluss der Beratung, erhalten sie einen schriftlichen Abschlussbericht von Ihrem Berater und die Rechnung
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen (unterschriebenes Verwendungsnachweisformular, Formular zur De-minimis- und zur KMU-Erklärung, Bestätigungsschreiben über das geführte Informationsgespräch, Beratungsbericht und Berater-Rechnung, Nachweis der Zahlung zumindest des Eigenanteils) zur Abrechnung bei der Leitstelle ein, die diese nach Prüfung an die BAFA weiterleitet
- Zuletzt erfolgt die Auszahlung des Zuschusses nach Bewilligung durch das BAFA