Die KFW bietet Gründerinnen und Gründern sowie bestehenden Unternehmen eine große Auswahl an geförderten Krediten, über die der anstehende Kapitalbedarf finanziert werden kann. Auswahlkriterien bei der Suche nach dem passenden Kredit sind einmal die Höhe des notwendigen Finanzierungsvolumens, der Finanzierungszweck (Erwerb von Investitionen, Betriebsmittel, oder von Beteiligungen u.ä.) sowie die Anzahl der Jahre, die ein Unternehmen bereits am Markt tätig ist.
Speziell zur Finanzierung von Gründungen bietet sich beispielsweise das ERP-Gründerkredit – Startgeld an. Das Startgeld stellt eine zinsgünstige Finanzierung in Höhe von bis zu max. 100.000 € dar, die neben gewerblichen und freiberuflichen Gründern auch alle kleinen Unternehmen und Freiberufler beantragen können, die zwar bereits gegründet haben, aber weniger als 3 5 Jahre am Markt auftreten.
Das ERP-Gründerkredit-Startgeld ist für Gründer besonders interessant, da es 2 besondere Vorteile aufweist: erstens ist der Zinssatz gegenüber herkömmlichen Darlehen leicht vergünstigt und zweitens werden die Folgen eines möglichen Kreditausfalls über eine 80%ige Haftungsfreistellung der Hausbank (nicht des Darlehensnehmers!), bei der das Darlehen zu beantragen ist, minimiert. Somit sinkt das Risiko für die Hausbank, die ja an der Haftung beteiligt ist, was wiederum die Wahrscheinlichkeit einer Darlehensgewährung ansteigen lässt.
Über das Startgeld kann finanziert werden:
Im Einzelnen kann die Finanzierung für folgende Zwecke beantragt werden:
Eine Beantragung des Darlehens ist jedoch u.a. nicht möglich für Sanierungsfälle oder Unternehmen in (finanziellen) Schwierigkeiten, auch Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben sind von einer Beantragung ausgeschlossen.
ERP-Gründerkredit Startgeld: Welche Konditionen gelten?
Finanziert wird bis zu 100 % des Fremdkapitalbedarfs, maximal jedoch 100.000 Euro, davon sind maximal 30.000€ für die Finanzierung von Betriebsmitteln einsetzbar. Die Auszahlung erfolgt immer zu 100% der Darlehenssumme.
Ist Eigenkapital vorhanden, sollte dies eingesetzt werden, die Höhe der verfügbaren eigenen Mittel beeinflusst nämlich die Bonitätsbeurteilung.
Wichtig:
Der Darlehensantrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens bei Ihrem Kreditinstitut eingereicht werden, bereits begonnene Vorhaben werden nicht finanziert!
Die Laufzeit des ERP-Gründerkredit – Startgeldes beträgt entweder
Der ERP-Gründerkredit – Startgeld wird zu dem bei Zusage aktuell geltenden Programmzinssatz vergeben und bleibt dann über die gesamte Laufzeit des Kredits unverändert. Die Zinszahlung ist monatlich fällig, die Tilgung erfolgt – nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit – in gleich hohen monatlichen Raten.
Das Darlehen kann sowohl in einer Summe aber auch in Teilbeträgen – in einem Zeitraum von 9 Monaten – abgerufen werden, allerdings wird nach gut 1 Monat eine Bereitstellungsprovision für den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag in Höhe von 0,25 % pro Monat fällig.
Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich über Ihre Hausbank oder eine (andere) Bank Ihrer Wahl, die auch einen Teil der Haftung trägt und daher zuallererst ein positives Votum für eine Kreditzusage abgeben muss.
Mit ihrer Bank klären Sie auch, welche Sicherheiten Sie stellen müssen und welche Unterlagen zur Kreditbeantragung einzureichen sind.
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