Sichern Sie sich Ihren Gründungszuschuss zur Überbrückung der schwierigen Anlaufphase Ihrer Existenzgründung!
Möchten Sie eine Firma gründen oder ein Unternehmen kaufen? Dann haben Sie sich sicherlich auch schon darüber Gedanken gemacht, wie Sie in den ersten Monaten nach der Gründung Ihren Lebensunterhalt decken können. Schließlich dauert es oft einige Zeit bis die geplanten Umsätze in voller Höhe erzielt werden können, während die Mehrzahl der Kosten bereits von Beginn an vollständig anfallen. Dies führt meist zu einem gewissen Liquiditätsengpass. Hier bietet der Gründungszuschuss eine willkommene Überbrückungshilfe!
Sie können den Gründungszuschuss bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus eine hauptberufliche Selbständigkeit gründen und damit Ihre Arbeitslosigkeit beenden. Dies kann eine gewerbliche oder freiberufliche Existenz sein. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Sollten Sie Ihre Selbständigkeit wieder aufgeben, muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Allerdings ist der Gründungszuschuss seit Ende 2011 eine Ermessensleistung, was bedeutet, dass die Arbeitsagenturen seither jeden Antrag genau prüfen und nach eigenen Kriterien über eine Bewilligung entscheiden. Daher ist es besonders wichtig, einen überzeugenden Businessplan vorzulegen, mit dem Sie die langfristige Tragfähigkeit und Rentabilität Ihrer Geschäftsidee darlegen können. Nur so erhalten Sie die unbedingt notwendige Tragfähigkeitsbescheinigung.
Bildquelle: Cryptocurrency Exchanges in Australia
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