Viele Menschen träumen vom Bau oder Kauf des Eigenheims. Doch damit die Träume Wirklichkeit werden, stehen zukünftige Bauherren zunächst vor einer großen Hürde: die Finanzierung. Viele Selbstständige und Freiberufler haben es schwerer als Angestellte oder Beamte, eine finanzierende Bank zu finden. Die Finanzierung sollte als Freiberufler somit frühzeitig geplant werden, denn wer rechtzeitig anfängt zu sparen, profitiert langfristig von vielen Vorteilen und vermeidet finanzielle Unsicherheiten. Allseits beliebt ist dabei der Bausparvertrag, welcher hilfreich ist, um Eigenkapital zu bilden und einen Anspruch auf Bauspardarlehen mit sich bringt. Die Kombination aus Sparplan und Immobilienfinanzierung bietet die perfekte Grundlage für ein Eigenheim oder Modernisierungsarbeiten rund um das eigene Zuhause. Als langfristige Geldanlage sollte bei der Wahl des richtigen Tarifes gut geplant werden, wann das Darlehen benötigt wird und welche Bausparsumme erreicht werden soll.
Grundsätzlich ist Bausparen für private Zwecke gedacht, doch ein Bausparvertrag kann durchaus auch für Existenzgründer interessant sein. Häufig wurde bereits als Angestellter ein Bausparvertrag abgeschlossen, um auf ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu sparen. Jetzt stellt sich die Frage, ob es sich lohnt den bestehenden Bausparvertrag weiterzuführen oder es besser ist, all das Geld in die Existenzgründung zu investieren.
Wer sich gerade selbstständig macht und überlegt die Existenzgründung von zuhause aus zu starten und auf externe Büroräume zu verzichten, sollte die Beibehaltung des Bausparvertrages oder den Abschluss eines neuen Bausparvertrages in Betracht ziehen. Die Mindestansparung eines Bausparvertrages beträgt in der Regel 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme, ist diese erst einmal erreicht, kann der Bausparvertrag aufgelöst und die Summe in das Business investiert werden. Die Höhe des monatlichen Sparbeitrages orientiert sich an der Bausparsumme.
Staatliche Fördermaßnamen machen Bausparen interessant
Für Arbeitnehmer sind vier Möglichkeiten der staatlichen Förderung nach Abschluss eines Bausparvertrages besonders vorteilhaft. Für Selbstständige ist die Lage jedoch anders:
Auch wenn Selbstständige keine Förderung in Form von Arbeitnehmersparzulage und vermögenswirksamen Leistungen erhalten, konnten sie in der Vergangenheit dennoch die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen. Die staatlichen Fördermittel sollten jedoch nicht alleiniger Sinn und Zweck des Abschlusses eines Bausparvertrages sein. Vielmehr geht es um das Bauspardarlehen.
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