Um das deutsche Steuerwesen gibt es eine ganze Reihe von Mythen. So sollen etwa 60 % aller weltweit verfassten Bücher über Steuern in Deutsch abgefasst sein. In der Realität sind es „nur“ 15 %, was aber immer noch locker für Platz 1 reicht. Sich in der Bundesrepublik mit Steuern zu befassen, bedeutet, in einen Dschungel der Paragrafen, Regelungen, Ausnahmen von den Regelungen und Ausnahmen von den Ausnahmen einzutauchen. Zusammengefasst: einen Spezialisten oder eine Spezialistin für das umfangreiche gesamte deutsche Steuerrecht gibt es nicht, aber immerhin kann ein Steuerseminar zu bestimmten Themen des Steuerrechts etwas Einblick verschaffen.
Die weltweit eigentlich geschätzte deutsche Gründlichkeit wird beim Steuerrecht zum Albtraum. Das fängt schon ganz oben in den offiziellen Texten an, etwa bei den
„Steuerentlastungsberatungsvorgesprächskoalitionsrundenvereinbarungen“.
Das Wort darf ruhig noch ein- oder zweimal gelesen werden, und wenn dessen Inhalt immer noch nicht deutlich erfasst wurde, muss sich niemand um seine oder ihre Bildung sorgen machen. Dabei geht es nur um Steuerentlastung, also etwas Positives. Von solchen Ungetümen wimmelt es nur so im deutschen Steuerrecht. Noch ein Beispiel?
„Mehrwertsteuerharmonierungskompromisslösungskommissionsbeschluss“!
Dagegen sind dann Wörter in Steuerbescheiden wie etwa
„Grundbesitzwertfeststellungsbescheid“
fast schon Kindersprache.
Das eigentliche Problem liegt darin, dass Finanzämter ihre Formulierungen hieb- und stichfest machen müssen, weil jeder Fehler und jeder vergessene oder übersehene Wortteil eine Flut von Steuerklagen nach sich führen kann. Das aber passiert so oder so. Daraus ergibt sich wiederum, dass es im deutschen Steuerwesen von Einzelfallregelungen nur so wimmelt, die überwiegend vor Gericht erstritten wurden. Es gibt kaum ein Steuergesetz, zu dem es nicht auch eine Ausnahmeregelung gibt. Das Ganze wird Steuergerechtigkeit genannt und besitzt eigentlich nur dann einen gewissen Charme, wenn die jeweilige Ausnahme für eine Person oder ein Unternehmen einen positiven Effekt bringt.
Wenn diese Frage einem Finanzbeamten oder einer Finanzbeamtin gestellt wird, dürfte seine oder ihre Antwort wohl „ja“ ausfallen. Die gleiche Frage, einer Person mit niedrigem Einkommen gestellt, dürfte wahrscheinlich ein „nein“ als Antwort nach sich ziehen.
Tatsächlich stellt sich die Steuergerechtigkeit als problematisch dar, weil sie aufgrund der so kompliziert abgefassten Steuergesetze in fast jedem Fall erstritten werden muss, um im Sinne der Gleichberechtigung gerecht zu sein. Das ist eine der Folgen der vielen Einzelfallregelungen. Eine automatische Steuergerechtigkeit kann es ohne eine grundlegende Steuerreform nicht geben. Bis zu diesem Zeitpunkt jedoch sind die Menschen und Unternehmen im Vorteil, die sich Gerichtsstreitigkeiten leisten können und dies auch wollen. Dazu kommt, dass die besten Steuerberater:innen und Steueranwält:innen auch meist die besten Ergebnisse für ihre Mandant:innen erzielen.
Rein theoretisch könnte es die berühmte Steuererklärung auf dem Bierdeckel geben, indem ein einheitlicher Steuersatz auf Einkommen und Vermögen erhoben wird, ohne Ausnahmen und Einzelfallregelungen. Das aber bleibt graue Theorie, denn Steuergesetze werden in jedem mehr oder weniger demokratischen Land der Welt von vielen Köchen gleichzeitig zu einem verdorbenen Brei zusammengekocht.
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